Leben in Bayern

Vor gut zwei Jahren hat der jüdische Musiker Gil Ofarim schwere Antisemitismusvorwürfe gegen einen Mitarbeiter eines Leipziger Hotels erhoben. Die Staatsanwaltschaft Leipzig glaubte dem Künstler nicht und hatte Anklage gegen den 41-Jährigen erhoben. Heute hat vor dem Leipziger Landgericht der Prozess gegen den 41 Jahre alten Künstler unter anderem wegen falscher Verdächtigungen und Verleumdung begonnen. (Foto: Bilderbox.com/Erwin Wodicka)

07.11.2023

Anklage im Prozess gegen Musiker Gil Ofarim verlesen

Der Musiker Gil Ofarim behauptet, in einem Leipziger Hotel antisemitisch beleidigt worden zu sein. Angeblich sollte er seinen Davidstern einpacken, ehe er einchecken könne. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihm nicht. Nun sitzt Ofarim selbst auf der Anklagebank

Nach Eröffnung des Prozesses gegen den jüdischen Sänger Gil Ofarim hat sich dessen Verteidiger vor dem Landgericht Leipzig zu den Vorwürfen geäußert. Bei dem Fall handle es sich um einen "klassischen Fall von Aussage gegen Aussage", sagte Rechtsanwalt Alexander Stevens am Dienstag nach Verlesung der Anklage. Sei während des Vorfalls vor gut zwei Jahren ein diskriminierendes Wort gefallen, so sei sein Mandant freizusprechen, betonte der Rechtsanwalt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41 Jahre alten Ofarim unter anderem falsche Verdächtigung und Verleumdung vor. Laut Anklage hatte der Münchner im Oktober 2021 in einem viral gegangenen Video geschildert, dass ein Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Zuvor hatte sich der Musiker über die Bevorzugung von Gästen beschwert, die hinter ihm in der Warteschlange gestanden hätten.

Möglich sei, dass es sich bei dem Fall um ein Missverständnis oder schlechten Humor handele - oder eben doch um eine "antisemitische Anspielung", sagte der Anwalt. Für die Gesellschaft sei es wichtig, dass das Gericht die Wahrheit ermittle.

Außerdem betonte der Rechtsanwalt, es gehe "nicht um den Stern, sondern um die Diskriminierungserfahrung". Mobbing und Diskriminierung seien - besonders für Opfer - schwer nachzuweisen. Die öffentliche Meinung sei in dem Fall von mehreren Lügen bestimmt.

So sei es beispielsweise falsch, dass das Hotel nach dem Vorfall ergebnisoffen und fair ermittelt habe. Auch halte die Verteidigung es für "völlig unplausibel", dass sich der Vorfall so abgespielt habe, wie es der Hotelmitarbeiter geschildert habe.

Das Gericht hat in dem Verfahren bis zum 7. Dezember zehn Verhandlungstage angesetzt. Der Vorsitzende Richter hatte nach Verlesung der Anklage erklärt, es sei eine "allgemeinkundige Tatsache", dass in allen Schichten und Strömungen in Deutschland offener und verdeckter Antisemitismus anzutreffen sei.

Wenige Tage vor dem Prozessauftakt hatte der Musiker an seinen Vorwürfen festgehalten. "Ich weiß, was mir passiert ist. Es ging mir nicht um den Mitarbeiter, sondern um Antisemitismus", hatte der 41-Jährige der "Welt am Sonntag" gesagt. Er sei froh, dass jetzt viel herauskommen werde, was bisher nicht gesagt oder geschrieben worden sei. Er habe Vertrauen in die Justiz.

"Ich habe nicht im Ansatz damit gerechnet, was dieses Video auslösen würde. Und ich würde es wieder tun", sagte Ofarim in dem Zeitungsinterview. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. (Patricia Bartos, Inga Jahn, André Jahnke, dpa)

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