Leben in Bayern

Sicherheitskontrolle auf dem Münchner Oktoberfest: Auch bei Großveranstaltungen versuchen manche Security-Firmen mit Tricks die gesetzlichen Regelungen zu unterlaufen. (Foto: dpa)

10.01.2014

Arm trotz Mindestlohn

Sicherheitskräfte machen einen gefährlichen Job, können davon aber oft nicht leben – in Bayern umgehen viele Firmen in der Branche systematisch die gesetzliche Lohnuntergrenze

Wie gefährlich seine Arbeit sein kann, bekam Martin Huber* erstmals im Sommer 2010 zu spüren. Der Sicherheitsmitarbeiter ging in einem Zug auf Streife, als ein junger Mann in einem Abteil zu randalieren begann. Fahrgäste verständigten den Security-Dienst. Als Huber nach dem Rechten sehen wollte, stand der betrunkene Fußballfan plötzlich mit einem abgebrochenen Flaschenhals vor ihm und bedrohte ihn. Am Ende ging alles glimpflich aus. Doch an jenem Tag merkte der Mann Ende 20, „dass das Verhältnis von Risiko und Bezahlung in seinem Beruf nicht stimmt“.
In den vergangenen Jahren war der Thüringer Huber für eine Vielzahl von Unternehmen der Wach- und Sicherheitsbranche angestellt – lange Zeit auch in Bayern. Bei fast allen Firmen habe es Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gegeben oder es sei versucht worden, ihn um Teile seines Lohns zu bringen, sagt er. „60-Stunden-Wochen sind bei den meisten meiner Arbeitgeber üblich gewesen“, so Huber. Bei einer Firma habe er sogar mehrmals zwei Wochen am Stück ohne einen Tag Pause jeweils bis zu zwölf Stunden arbeiten müssen.


Lohndumping: schlimmer als im Baugewerbe


Mitunter setzten ihn die Security-Betriebe an verschiedenen Orten quer durch die Republik ein. „Je nachdem, wo uns der Kunde gerade gebraucht hat“, so Huber. Die Unterkunft stellte dann der Arbeitgeber. Ab Sommer 2011 war Huber fast ein Jahr lang in München angestellt. „Da hatte ich ein Zimmer, das sich ebenso wie die Haustür nicht absperren ließ. Jeder konnte da rein.“ In Stuttgart allerdings sei es noch schlimmer gewesen. „Da musste ich mir einmal wochenlang mit einem Kollegen ein und dieselbe Matratze teilen.“ Auch hatte ihm das Sicherheitsunternehmen anders als vereinbart monatlich 257 Euro für das Zimmer abgezogen.
Immerhin habe sich der Arbeitgeber in Stuttgart aber an seine Tarifbindung gehalten. Anders in München: Dort hatte die Firma lediglich den gesetzlichen Mindestlohn – von damals etwas mehr als acht Euro – bezahlt. Doch davon zog ihm das Unternehmen jeden Monat auf die Stunde gerechnet noch eine Pauschale von mehreren Cent für die Dienstkleidung ab.
Für Ver.di Bayern sind solche Extra-Abzüge für Arbeitsuniformen nichts weiter als eine von zahlreichen Methoden, mit denen Firmen versuchen, verbindliche Lohnuntergrenzen zu umgehen. Der Gewerkschaft zufolge zahlen auch zweineinhalb Jahre nach der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns viele Sicherheitsunternehmen im Freistaat ihren Angestellten nicht die ihnen rechtlich zustehenden Gehälter. Auch andere Ver.di-Landesbezirke berichten auf Nachfrage der Staatszeitung von massiven Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn.
Die seit Juni 2011 geltende Mindestlohn-Verordnung sieht für die etwa 180 000 Beschäftigten der Branche regional differenzierte Lohnuntergrenzen vor. In Bayern gilt seit Januar vergangenen Jahres ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,42 Euro brutto in der Stunde. Viele Sicherheitsdienste würden jedoch nicht einmal diese Summe zahlen, sagt Wolfgang Kopf von Ver.di Bayern. Mit „diversen Tricks“ werde einfach versucht, die Gesetze zu umgehen. So würden Firmen mitunter Mitarbeitern keine Pausen gewähren. „12 Stunden-Schichten am Stück ohne Pause sind keine Seltenheit.“ Auf dem Gehaltszettel werde dann aber eine Stunde abgezogen. Laut dem Gewerkschaftssekretär ebenfalls beliebt sei, Objektschützern die Fahrzeit von einem Einsatzort zum Nächsten nicht zu vergüten. Mit solchen Praktiken können Chefs den Lohn eines Sicherheitsbediensteten problemlos auf 6,50 Euro oder darunter drücken.
Eine Hauptursache für die niedrigen Löhne ist der geringe gewerkschaftliche Organisationsgrad im Sicherheitsgewerbe. Laut einer Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion an das Bundesfinanzministerium vom Frühjahr kontrollierte der Zoll im vergangenen Jahr 1924 Sicherheitsfirmen. In 6,4 Prozent der Fälle wurde  ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Damit liegt die Quote sogar noch leicht über der des Baugewerbes, das auch 16 Jahre nach Einführung des dortigen Mindestlohns als eine der Hochburgen des Lohndumpings gilt.
Gewerkschafter fordern, die Security-Branche künftig häufiger zu kontollieren. Wenn es Verfehlungen gebe, müssten diese auch geahndet werden, sagt auch Martin Hildebrandt, Vize-Geschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW): „Der Zoll sollte ruhig mehr Personal haben. Schließlich schaden einzelne schwarze Schafe auch den vielen korrekten Wettbewerbern und dem Ruf der Branche.“ Er betont aber auch: „Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen hält sich unserer Erfahrung nach strikt an die gesetzlichen Vorgaben.“
Arbeitnehmervertreter bestätigen zwar, dass die meisten der großen Anbieter ihrer Stammbelegschaft Tariflöhne oder zumindest den gesetzlichen Mindestlohn zahlten. Doch sei ein großer Teil der von den Branchengrößen  eingesetzten Mitarbeiter ähnlich wie in der Fleischindustrie nicht bei der Sicherheitsfirma selbst, „sondern per Werkvertrag von Sub-Unternehmen zu Ausbeuter-Konditionen angestellt“, so Ver.di-Mann Kopf. Und bei den kleinen Firmen herrsche in der Branche ohnehin „oft eine Wild-West-Mentalität“. Tariflöhne und oft sogar Mindestlöhne seien für sie Fremdworte.


Scheinselbstständigkeit von Mitarbeitern auf der Wiesn

Auf dem Oktoberfest 2011 waren es Subunternehmer einer Sicherheitsfirma, die der Zoll verdächtigte, den Mindestlohn ihrer Mitarbeiter durch ein Konstrukt aus Scheinselbständigkeit zu umgehen. Und auch bei großen Sportereignissen oder Konzerten im Freistaat haben Arbeitgeber das bereits versucht. Der BSZ berichtet eine Reihe von Mitarbeitern bayerischer Security-Firmen, wie sie von ihren Chefs um die ihnen zustehenden Löhne gebracht wurden. Selbst der Sicherheitsdienst eines Münchner Dax-Konzerns soll sich demnach nicht an den für ihn gültigen Tarifvertrag gehalten haben.
Schlimm erging es Lisa Fuchs*, die sogar fast ein Drittel weniger als den gesetzlichen Mindestlohn verdiente. Im Frühjahr arbeitete sie mehrere Wochen als Objektschützerin bei einer oberbayerischen Firma. Doch das Unternehmen habe ihr, wie sie sagt, die Fahrzeit von einem Einsatzort zum nächsten nicht bezahlt. Aus einer der BSZ vorliegenden Stundenabrechnung geht hervor, dass ihr ihr Arbeitgeber für eine fünfeinhalb Stunden dauernde Abendschicht nur dreieinhalb Stunden bezahlt hat. „Die meiste nicht bezahlte Zeit war schlicht Fahrzeit. Und der Leerlauf, den ich hatte, war so kurz, dass ich die Zeit nicht im Geringsten nutzen konnte“, sagt Fuchs. So schrumpfte ihr Stundenlohn vom Mindestlohn in Höhe von 8,42 Euro nach Berechnungen von Ver.di Bayern auf etwas mehr als sechs Euro brutto. Ein Sprecher der Sicherheitsfirma versichert dagegen, man habe ihr die gesamte Arbeitszeit, inklusive Fahrzeiten, vergütet. Er verweist darauf, dass die Firma aufgrund fehlender tarifvertraglicher Regelungen nicht zur Bezahlung der unfreiwillig anfallenden Pausen verpflichtet sei. Fuchs sagt zudem, ihr sei bei zwei 12-Stunden-Einsätzen jeweils eine Pause verweigert worden. Auf dem Lohnzettel aber sei sie vom Gehalt abgezogen worden.
Auch anderswo in der Republik sind überlange Schichtdienste  laut Ver.di bereits Standard. Denn je weniger Sicherheitsmitarbeiter verdienen, desto mehr müssen sie arbeiten, um über die Runden zu kommen. Arbeitszeitverstöße seien deshalb vielerorts an „der Tagesordnung“. Auch Huber arbeitet nach wie vor bis zu 60 Stunden in der Woche – heute als Werkschützer in Sachsen. Etwas mehr als 8 Euro in der Stunde verdient er. Doch zumindest lebt er in einer eigenen Wohnung.
(Tobias Lill) *Name geändert

Kommentare (1)

  1. Zitrone am 13.01.2014
    "Wer betrügt, der fliegt" Gilt das auch für diese bayerischen Unternehmen, liebe Frau Hasselfeldt und CSU? Was tun die CSU Minister gegen diesen Mißbrauch? Ich habe noch nichts gehört und gelesen an konkreten Maßnahmen.
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