Leben in Bayern

Ein Wolf in einem Gehege. (Symbolbild: dpa/Swen Pförtner)

09.02.2022

Vom Abschuss bedrohter Wolf von Auto überfahren

Wo ist "GW2425m"? In Bayern haben sich Naturschützer und Behörden heftig gestritten, ob der nach diesem Gencode benannte Wolf abgeschossen werden darf. Das war alles letztlich völlig umsonst

Als sich die bayerischen Behörden und Naturschützer in einem gerichtlichen Eilverfahren darum stritten, ob der Wolf abgeschossen werden darf, war das Tier schon tot. Denn der vom Abschuss bedrohte Wolfsrüde aus dem südöstlichen Oberbayern ist bei einem Verkehrsunfall in Tschechien getötet worden. Wie das Bayerische Landesamt für Umwelt am Mittwoch in Augsburg berichtete, wurde das Tier bereits Mitte Januar nahe Prostejov, nordöstlich von Brünn, überfahren aufgefunden.

Der Wolf hat den Gencode GW2425m und konnte so mit einer genetischen Untersuchung eindeutig identifiziert werden. Das Tier hatte in den vergangenen Wochen einen erbitterten Streit zwischen Wolfs-Befürwortern, Almbauern und den Behörden ausgelöst. Grund war, dass der Wolf in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land vom 13. bis 19. Dezember 2021 mehrfach in der Nähe von Siedlungen Tiere gerissen hatte.

Seitdem fehlte von ihm jede Spur - und dies hatte seinen Grund, wie nun klar wurde. Denn der Wolf war letztlich über die Grenze nach Tschechien ausgewandert. "Der Ort des letzten Nachweises von GW2425m in Bayern in Marktschellenberg ist etwa 360 Kilometer Luftlinie vom Auffindeort in Osttschechien entfernt", erläuterte das Landesamt. Am 17. Januar wurde bei unseren Nachbarn das tote Tier entdeckt, nachdem es offensichtlich von einem Auto erfasst wurde. Genau an jenem Tag wurde die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern erlassen, um den Wolf zu schießen.

Die Regierungsbehörde hatte den geplanten Abschuss des männlichen Wolfs mit der Begründung genehmigt, eine Gefährdung von Menschen sei nicht ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht München entschied jedoch auf Eilanträge von Naturschützern hin, dass der Abschuss des streng geschützten Tiers voraussichtlich rechtswidrig wäre. Aus keinem der bisher bekannten Vorfälle sei ersichtlich, dass sich der Wolf Menschen in nicht arttypischer Weise genähert hätte.

Das anstehende Verfahren dürfte sich jetzt erledigt haben

Das Verfahren liegt mittlerweile beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Ein Sprecher des Gerichts erläuterte, jetzt komme es darauf an, wie die Prozessbeteiligten mit der neuen Situation umgehen. Oftmals werden in solchen Fällen die Anträge zurückgezogen und das Verfahren damit beigelegt.

Der Bund Naturschutz (BN), neben der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe Kläger gegen den Abschuss, will den früheren Eilantrag allerdings zunächst nicht aktiv zurückziehen. Gleichfalls geht aber auch der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe davon aus, dass der VGH das Verfahren für erledigt erklärt.

Auch die Regierungsbehörde in München erkläre, dass sich aus ihrer Sicht das VGH-Eilverfahren erledigt habe. Die ursprüngliche Verfügung der Behörde sei durch die Entscheidung in der ersten Instanz ohnehin bereits ausgesetzt gewesen, sagte ein Sprecher. "Die Regierung von Oberbayern prüft derzeit, ob die Allgemeinverfügung zur Klarstellung noch förmlich aufgehoben wird."

Der Tierschutzsprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Christian Hierneis, forderte nun erneut, dass die Staatsregierung für einen besseren Schutz der Herdentiere sorgen müsse. "Dann hätte dieser Wolf gar keine Weidetiere reißen können." Der Fall zeige, dass "Weidetierschutz mit der Waffe sinnlos ist", kritisierte der Parlamentarier. "Dieser Wolf war längst über alle Berge, als er zum Abschuss freigegeben wurde."
(Ulf Vogler, dpa)

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