Mit einem Geständnis des angeklagten Fahrdienstleiters hat am Donnerstag vor dem Landgericht Traunstein der Prozess um das verheerende Zugunglück von Bad Aibling begonnen. Der 40-Jährige räumte verhängnisvolle Fehler ein. Er habe ein Sondersignal gegeben, das er nicht hätte geben dürfen, und einen Notruf falsch abgesetzt.
In einer bewegenden persönlichen Erklärung richtete sich der Angeklagte an die Angehörigen der zwölf Toten: "Ich weiß, dass ich da am 9. Februar mir große Schuld aufgeladen habe". Seinen Fehler könne er nicht mehr rückgängig machen. "Ich möchte Ihnen sagen, dass ich in Gedanken bei Ihnen bin."
Der Prozess begann fast auf den Tag genau neun Monate nach einem der schwersten Zugunglücke in der Geschichte der Bundesrepublik vom 9. Februar 2016. An dem Faschingsdienstag stießen zwei Regionalzüge zwischen den Bahnhöfen Kolbermoor und Bad Aibling (Oberbayern) frontal zusammen.
Gesenkter Kopf, verschränkte Arme
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Fahrdienstleiter beide Züge am Unglücksmorgen gleichzeitig auf die eingleisige Strecke geschickt. Technische Vorrichtungen, die das eigentlich verhindern, blockierte er. Als der Mann den verhängnisvollen Irrtum bemerkte, beging er laut Anklage einen weiteren Fehler: Er wollte die Lokführer noch warnen, erwischte aber den falschen Knopf, so dass der Alarm nicht in den Zügen ankam.
Dem 40-Jährigen wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Der Bahnmitarbeiter soll die Signale auch darum falsch gestellt haben, weil er durch ein Handy-Spiel abgelenkt war. Bis kurz vor dem Frontalzusammenstoß soll er verbotenerweise das Fantasy-Spiel "Dungeon Hunter 5" auf seinem Smartphone gespielt haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Auf Fragen des Gerichts zu seinen Spielgewohnheiten antwortete er nicht.
Der Angeklagte erschien mit gesenktem Kopf und verschränkten Armen vor Gericht. Minutenlang ließ er ein Blitzlichtgewitter über sich ergehen, ohne sein Gesicht zu verstecken. Oberstaatsanwalt Jürgen Branz las in seiner Anklage die Namen der 12 Toten und 89 Verletzten vor.
Die Höchststrafe beträgt 5 Jahre
Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 5. Dezember verkündet werden. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt fünf Jahre.
Der Fahrdienstleiter war bereits am Unglückstag ins Visier der Ermittler geraten, blieb aber zunächst auf freiem Fuß. Erst nach dem Auslesen seiner Handydaten kam der Mann in Untersuchungshaft. Gut fünf Monate nach dem Unglück erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.
Mehr als 20 Angehörige von Todesopfern sowie Verletzte nehmen als Nebenkläger am Prozess teil. Es gehe seinen Mandanten nicht darum, dass der Angeklagte die höchstmögliche Strafe bekomme, sagte der Nebenkläger-Anwalt Peter Dürr vor Prozessbeginn, der die Familie eines Todesopfers vertritt. "Es geht ihnen darum, dass so etwas nicht noch einmal vorkommen kann." (
dpa)
Das Zugunglück von Bad Aibling - Eine Chronologie der Ereignisse
Beim Frontalzusammenstoß zweier Nahverkehrszüge am 9. Februar dieses Jahres starben 12 Menschen, fast 90 Insassen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Demnächst steht der Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Eine Chronologie der Ereignisse:
- 9. Februar: Um 6.47 Uhr krachen am Stadtrand von Bad Aibling auf eingleisiger Strecke zwei Züge ineinander. Ein Triebwagen wird aus dem Gleis geworfen, der andere bohrt sich in einen Waggon des anderen Zuges, schlitzt ihn regelrecht auf. Zehn Opfer werden tot geborgen, fast 90 Insassen verletzt. Noch am Abend wird bekannt, dass das Unglück auf menschliches Versagen zurückgeht.
- 10. Februar: Ministerpräsident Horst Seehofer und Verkehrsminister Alexander Dobrindt (beide CSU) besuchen die Unglücksstelle. "Bayern trauert", sagt Seehofer. Danach beginnen die Bergungsarbeiten.
- 11. Februar: Die Zahl der Toten erhöht sich auf elf. Ein 47-Jähriger erliegt in einer Klinik seinen schweren Verletzungen.
- 12. Februar: Die dritte und damit letzte Blackbox wird in den Trümmern gefunden. Der Fahrtenschreiber zeichnet relevante Informationen während der Fahrt auf.
- 14. Februar: In einem bewegenden ökumenischen Gottesdienst gedenken Hunderte Trauergäste der Opfer des Zugunglücks.
- 16. Februar: Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass menschliches Versagen zu dem Unglück geführt habe. Gegen den Fahrdienstleiter läuft ein Ermittlungsverfahren. "Hätte er sich regelgemäß, also pflichtgerecht, verhalten, wäre es nicht zum Zusammenstoß gekommen", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese.
- 17. Februar: Dobrindt lehnt vollautomatische Sicherheitssysteme im Zugverkehr ab. Am Ende der Sicherheitskette müsse immer ein Mensch stehen, sagt er im Bundestag.
- 20. Februar: Elf Tage nach dem Unglück wird der Zugverkehr auf der Strecke von Holzkirchen nach Rosenheim wieder aufgenommen. Mancher Reisende hat ein mulmiges Gefühl, andere sind gelassen.
- 7. März: Bei einem ökumenischen Gottesdienst im Münchner Liebfrauendom würdigen katholische und evangelische Kirche den Einsatz der Helfer beim Zugunglück. Bei einem Empfang sagt Seehofer zu den Helfern: "Ich verneige mich vor Ihnen im Namen des Freistaats Bayern."
- 28. März: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagt der "Bild"-Zeitung, dass der Fahrdienstleiter beim Auslösen eines Alarms an die beiden Lokführer einen falschen Knopf gedrückt habe. Dadurch sei der Notruf nicht in den Zügen angekommen.
- 12. April: Der Fahrdienstleiter kommt in Untersuchungshaft. Beim Auslesen seines Smartphones hat sich herausgestellt, dass der 39-Jährige bis unmittelbar vor der Katastrophe vorschriftswidrig auf seinem Handy Computerspiele spielte. Das Mitleid der Opfer mit dem Mann schlägt in Wut um.
- 13. April: Die Zahl der Todesopfer steigt auf zwölf. Gut zwei Monate nach dem Unglück erliegt ein 46-Jähriger aus dem Landkreis Rosenheim im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.
- 18. Juli: Die Staatsanwaltschaft Traunstein erhebt Anklage gegen den Fahrdienstleiter. Sie wirft ihm fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.
- 22. September: Das Landgericht Traunstein lässt die Anklage zur Hauptverhandlung zu und kündigt den Prozessbeginn für 10. November an. Bis 5. Dezember sind sieben Verhandlungstage anberaumt.
- 7. Oktober: Nahe der Unglücksstelle wird eine Gedenkstätte zur Erinnerung an die Opfer eingeweiht. Die drei Meter hohe Skulptur ähnelt einer aufgestellten Eisenbahnschiene und soll die Wucht des Zusammenstoßes der beiden Züge symbolisieren.
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