Leben in Bayern

Medienminister Florian Herrmann (CSU) fordert die Verringerung der Zahl der ARD-Länderanstalten. Den BR hat er dabei freilich nicht gemeint. Ihm geht es um kleine Sender wie Radio Bremen. (Foto: Bildarchiv Bayerischer Landtag/Rolf Poss)

11.12.2023

Debatte über Zukunft von ARD und ZDF

Die CDU spricht sich in einem Papier weitreichende Reformen bei ARD und ZDF aus. Dazu gehört auch das Ende von Doppelübertragungen. Und Bayerns Staatskanzleichef und Medienminister Florian Herrmann (CSU) fordert die Verringerung der Zahl der ARD-Länderanstalten. Medienstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) warnt unterdessen die Länderchefs vor Populismus gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen

Der bayerische Medienminister und Staatskanzleichef Florian Herrmann hat sich dafür ausgesprochen, die Zahl der ARD-Länderanstalten zu verringern. "Ich stelle mir durchaus die Frage, ob man wirklich alle aktuellen Rundfunkanstalten braucht", sagte der CSU-Politiker in einem Interview der "Mediengruppe Bayern" (Montag). "Es gibt ja zwei sehr kleine Sender, Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk."

Herrmann sagte: "Ich fordere eine strukturelle Reform der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die wirklich einschneidend ist und die auch weh tut." Es gehe um eine grundsätzliche Veränderung: "Ich weiß, dass es Widerstände geben wird. Aber es hilft nichts."

Über die Zahl der neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten wird immer wieder diskutiert. Widerstand gegen eine Verringerung kommt unter anderem auch aus der Politik der jeweiligen Länder.

Gegenwärtig läuft das Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags ab 2025. Mitte November war bekanntgeworden, dass er vorläufigen Berechnungen von Finanzexperten zufolge von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen sollte. Mehrere Ministerpräsidenten haben sich bereits gegen eine Erhöhung ausgesprochen - darunter auch Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU).

Herrmann betonte im Interview: "Ich erwarte deshalb, dass die Sender stärker darüber nachdenken, wo und wie sie Kosten senken können - und zwar nicht, indem sie weniger Leistung bei Vielfalt und Qualität erbringen, sondern wirklich in Form struktureller Reformen."

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) will Anfang 2024 eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer zum Rundfunkbeitrag abgeben. Diese haben in einem weiteren Schritt das letzte Wort zur Beitragshöhe. Sie müssen sich eng an der KEF orientieren.
Wenn sich die Länder gegen ein Plus stemmen sollten, ist damit zu rechnen, dass der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landet - wie schon beim vergangenen Mal. Die Überprüfung des Finanzbedarfs ist mit der KEF staatsfern organisiert.

CDU-Kommission für weitreichende Reformen

Auch die CDU will sich für weitreichende Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk einsetzen. Aufgaben, Strukturen und Kosten müssten auf den Prüfstand gestellt, Defizite bei Qualität, Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt behoben werden, heißt es in einem Papier einer CDU-Kommission, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichtete die "Welt am Sonntag" darüber.

Gebraucht werde nach der Leitlinie "weniger vom Gleichen" eine Pflicht zur Zusammenarbeit, heißt es in der Vorlage, mit der sich der CDU-Bundesvorstand an diesem Montag befassen soll. Doppelübertragungen durch ARD und ZDF müssten ausgeschlossen werden.

Außer bei bestimmten Veranstaltungen wie Olympischen Spielen oder Fußball-WM-Spielen der deutschen Elf sollten Übertragungen in voller Länge dem freien Markt überlassen werden. Gesellschaftliche Ereignisse wie Königshochzeiten sollten nur dann von öffentlich-rechtlichen Sendern live übertragen werden, wenn private es nicht frei empfangbar in ausreichendem Umfang tun.

Die Kommission unter Leitung von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) spricht sich in dem Papier zudem dafür aus, Sparten- und Themensender zusammenzulegen. Zu prüfen sei auch eine Weiterentwicklung von Arte und 3sat zu einem neuen europäischen Kultur- und Wissenskanal in Verantwortung einer der Anstalten. Medienpolitik ist grundsätzlich Sache der Bundesländer.

Staatsministerin warnt Länderchefs 

Medienstaatsministerin Claudia Roth hat das vorzeitige Nein mehrerer Ministerpräsidenten gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio kritisiert. Die Grünen-Politikerin sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich warne davor, einer populistischen Haltung gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen Nahrung zu geben. Das wäre nur Wasser auf die Mühlen der AfD, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk permanent attackiert und in Frage stellt."

Roth, die als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fungiert, betonte: "Gerade in diesen Zeiten brauchen wir eine Stärkung und keine Schwächung der Medien, und dazu gehört Vertrauen in unsere Medienlandschaft und in die Öffentlich-Rechtlichen."

Vor kurzem war bekanntgeworden, dass der Rundfunkbeitrag ab 2025 vorläufigen Berechnungen von unabhängigen Finanzexperten zufolge von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen sollte. Die zuständige Kommission KEF will Anfang 2024 eine Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die endgültig entscheiden. Sie müssen sich allerdings eng an der KEF orientieren.

Wenn sich die Länder gegen ein Plus stemmen sollten, ist damit zu rechnen, dass der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Mehrere Länderchefs haben schon vor Ablauf der Berechnungszeit klargemacht, dass sie gegen eine Erhöhung sein werden. Darunter sind zum Beispiel die Länder Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

Medienstaatsministerin Roth sagte im dpa-Gespräch weiter, man "sollte sich gut überlegen, mit welchen Themen man in diesen Zeiten Wahlkämpfe führt". In Ostdeutschland werden 2024 in Brandenburg, Sachsen und Thüringen neue Landtage gewählt.

Die KEF sei eine wichtige unabhängige Institution und das Verfahren zur Beitragsermittlung sei verfassungskonform. In Richtung Union-Länderchefs sagte die Grünen-Politikerin: "Ich wundere mich ein bisschen, dass - wenn ich mir mal die Union angucke - man sich einerseits und völlig zu Recht sehr auf das Bundesverfassungsgericht bezieht, wenn es um das Urteil zum Haushalt geht." Sie frage sich aber, warum dann in einer anderen Frage, schon bevor die KEF ihre Vorschläge gemacht habe, erklärt werde: "Wir machen da sowieso nicht mit."

Roth kritisierte: "Das ist ein fragwürdig selektiver Umgang mit dem Bundesverfassungsgericht, das mehrfach die Bedeutung einer angemessenen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterstrichen hat." (Roland Freund, Sascha Meyer, Astrid Maier und Anna Ringle, dpa)

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