Das Kreisverwaltungsreferat in der Münchner Ruppertstraße ist ein weitläufiges Gebäude, in dem auch die Ausländerbehörde der bayerischen Landeshauptstadt untergebracht ist, nach eigenen Angaben die größte kommunale Ausländerbehörde Deutschlands. Hier werden im Jahr 554.000 E-Mails und 318.000 Vorsprachen gezählt. Für Menschen mit migrantischem Hintergrund ist es die Anlauf- und Entscheidungsstelle für vielerlei Angelegenheiten: vom Aufenthaltsrecht bis zur Arbeitserlaubnis. Nicht immer läuft die Kommunikation reibungslos: Innen- und Außenansicht einer Behörde.
An diesem Donnerstagnachmittag ist es eher ruhig in den Wartesälen der Ausländerbehörde, die Stuhlreihen sind kaum besetzt. Alles wirkt neu und modern. In einem Flur trifft man auf die Mitglieder des zivilen Sicherheitsdienstes. Und hinter einer der vielen Türen sitzt Verwaltungsdirektorin Barbara A. Seit 25 Jahren ist sie bei der Stadtverwaltung tätig, in ihrer jetzigen Position hat sie keinen direkten Kontakt mit den „Kunden“ mehr, es sei denn, wenn es akute Probleme gibt.
Und auf ein Problem verweist, dass die Behörde ihren Namen nicht ausgeschrieben in der Zeitung haben will. Denn, so der Pressesprecher des Kreisverwaltungsreferats, wenn die Presseartikel online gehen, habe es schon unschöne Kommentare dazu gegeben, das wolle man den Mitarbeiter*innen nicht zumuten. Derlei Empfindsamkeit gibt es auch woanders, zum Beispiel bei der Ausländerbehörde des Landkreises München. Dort sei ein Pressetermin wegen „angespannter Personalsituation“ derzeit nicht möglich.
Namen will man lieber nicht öffentlich machen
Zurück zu Barbara A. Fragt man die Verwaltungsdirektorin nach ihrer Tätigkeit, so erklärt sie zunächst die Struktur ihrer Behörde. Und man erfährt, dass das Thema Asylrecht in der Abteilung (KVR-II/33 Humanitäre Angelegenheiten und Sonderfälle Sicherheit) angesiedelt ist und zwar große öffentliche Aufmerksamkeit auf sich ziehe, der Löwenanteil der Arbeit aber beim Thema Aufenthaltserteilung (Abteilung KVR-II/32 Aufenthaltserteilung, -prüfung und Vollzug) anfalle. Hier arbeiten 150 der insgesamt 500 Mitarbeitenden der Ausländerbehörde.
Schräg gegenüber dem Eingang zum Kreisverwaltungsreferat liegt das georgische Restaurant Iveria. Und wer dort essen geht, kann sich so mit zentralen Fragen des deutschen Ausländerrechts beschäftigen: Wer darf in Deutschland leben und arbeiten, ohne einen deutschen Pass zu besitzen? Ein Blick auf die 969 Seiten des Ausländerrechts in der 34. Auflage von 2019 lässt schon erahnen, die Antworten sind nicht einfach.
Doch zunächst ein Blick auf die Bevölkerungsstruktur der Stadt München von 2022: Von den fast 1,6 Millionen Personen mit Hauptwohnsitz waren 52,1 Prozent Deutsche ohne Migrationshintergrund; 17,8 Prozent Deutsche mit Migrationshintergrund und 30,1 Prozent Nichtdeutsche. Von diesen 478 314 Personen stammte der Großteil (44,4 Prozent) aus der Europäischen Union, fast ein Drittel (29,1 Prozent) aus dem restlichen Europa, 17,2 Prozent aus Asien und 5 Prozent aus Afrika.
Zurück zum georgischen Restaurant. Wer als Georgier ein derartiges Unternehmen gründen will, muss eine Menge Nachweise und Papiere mit in die Ausländerbehörde bringen: den Pass, den Nachweis der Wohnung, berufliche Qualifikation, sprachliche Kenntnisse, nicht zuletzt Geld. Geregelt ist das alles im „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“.
Leistungen erst nach Monaten ausgezahlt
Dass es bei der Vielzahl an Paragrafen auch schon mal knirscht in den Behördenkreisläufen, machte jüngst eine Erhebung in Hamburg deutlich – Wohlfahrtsverbände starteten eine Initiative, um kritisches Verwaltungshandeln systematisch zu erfassen. Dabei wurden drei Problemfelder deutlich: Der Umgang mit Unterlagen – sie würden von den Behörden angefordert, obwohl sie bereits eingereicht seien; die Erreichbarkeit – Ämter seien telefonisch nicht erreichbar und eine persönliche Vorsprache nicht möglich; Thema Geldleistungen und Bearbeitungszeiten – oft dauere es Monate, bis Leistungen ausgezahlt würden.
Wie sieht es damit in München aus? Für die Außenansicht der Ausländerbehörde steht Dimitrina Lang, Vorsitzende des Migrationsbeirats. Sie vertritt die Belange der fast 500.000 Menschen in München ohne deutschen Pass. Sie selbst hat zwei: einen deutschen und einen bulgarischen. Ihre Kenntnisse über Klagen in Sachen Ausländerbehörde erinnern an die Hamburger Ergebnisse: Ja, Unterlagen gehen verloren, und es gebe lange Wartezeiten für einen Termin.
Es blieb auch hier einiges unbearbeitet
In der Tat hatte die Behörde in der Vergangenheit mit einem Fachkräftemangel zu kämpfen, wodurch auch in München einiges liegen blieb. Aber Lang sagt auch: „Die Mitarbeiter sind sehr bemüht.“ Und bei dringenden Einzelfällen habe der direkte Kontakt zur Ausländerbehörde bisher sehr gut funktioniert. (Rudolf Stumberger)
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