Leben in Bayern

Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte Fußballtrainer sitzt zum Prozessauftakt im Gerichtssaal des Landgerichts. Am Landgericht München I begann der Prozess gegen den Mann wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Vergewaltigung. (Foto: dpa/Preiss)

11.01.2024

Fußballtrainer wegen Hunderter Missbrauchsfälle vor Gericht

Er soll junge Spieler jahrelang missbraucht und vergewaltigt haben. Am Donnerstag begann am Landgericht München I der Prozess gegen einen 47-jährigen Fußballtrainer

Ein Fußballtrainer aus München soll junge Spieler jahrelang missbraucht und vergewaltigt haben. Mehr als 800 Missbrauchsfälle wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, 30 Opfer soll es geben. Am Donnerstag begann am Landgericht München I der Prozess gegen den 47-Jährigen.

In mehr als 200 Fällen ist er auch wegen Vergewaltigung angeklagt, in vier Fällen wegen Kindesmissbrauchs, weil das Opfer jünger als 14 Jahre alt war. Dazu kommen Vorwürfe sexueller Übergriffe und vorsätzlicher Körperverletzung.

Der frühere Cheftrainer und sportliche Leiter eines Vereins im Landkreis München soll die Teenager im Alter zwischen 13 und 19 Jahren dort bei angeblichen physiotherapeutischen Behandlungen missbraucht und in zahlreichen Fällen auch vergewaltigt haben.

Dabei nahm er laut Staatsanwaltschaft nach einem immer gleich ablaufenden Muster auf einer Massageliege in der Kabine des Fußballvereins, beim Trainingslager oder auch in seinem Haus sexuelle Handlungen an den jungen Fußballern vor und gab an, dies diene der Durchblutung der Muskulatur.

"Die Geschädigten glaubten dem Angeklagten"

"Die Geschädigten, die im Tatzeitraum sehr jung waren und zudem unerfahren in Bezug auf Sexualität und physiotherapeutische Behandlungsmethoden, glaubten dem Angeklagten", sagte Staatsanwältin Susanne Kempter am Donnerstag in ihrer Anklage. "Sie gingen folglich davon aus, die Manipulationen an Penis, Hoden, Gesäß und After stellten Heilbehandlungen dar."

Der Angeklagte habe angegeben, ausgebildeter Physiotherapeut zu sein, und den jungen Fußballern vorgegaukelt, solche Behandlungen seien im Profisport üblich.

Der Angeklagte wollte zu Prozessbeginn nach Angaben seiner Verteidigung zunächst keine Angaben machen. Einer seiner Anwälte regte aber ein Rechtsgespräch über einen sogenannten Deal an. Dabei könnten sich die Verfahrensbeteiligten auf einen Strafrahmen einigen. Bedingung für einen solchen Deal ist ein umfassendes Geständnis. (Britta Schultejans, dpa)

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