Leben in Bayern

Zwei angeklagte Männer sitzen vor Prozessbeginn mit ihren Anwälten auf der Anklagebank. Die beiden haben der Anklage zufolge am 15. Juni 2021 kurz vor Beginn des Spiels der deutschen Nationalmannschaft gegen Frankreich in der Münchner Allianz Arena trotz Flugverbots einen Gleitschirm über das Stadion geflogen. Im Prozess geht es um vorsätzliche Gefährdung des Luftverkehrs sowie fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen. (Foto: dpa/Kneffel)

11.07.2023

Geldstrafe wegen EM-Störaktion für Gleitschirmflieger

Er wollte gegen den Volkswagen-Konzern und dessen Rolle im Klimawandel demonstrieren – und verletzte dabei Menschen: Wegen eines Flugs über die Allianz Arena stand am Dienstag ein Greenpeace-Aktivist vor Gericht

Wegen einer gefährlichen Protestaktion bei der Fußball-Europameisterschaft 2021 ist ein Greenpeace-Aktivist zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht München verhängte am Dienstag die Strafe von 120 Tagessätzen gegen den 40-Jährigen, weil er im Juni 2021 mit einem motorisierten Gleitschirm in die Allianz Arena geflogen war, wobei sich zwei Menschen auf den Zuschauerrängen verletzten. Die Aktion hatte sich gegen den EM-Sponsor Volkswagen und dessen Rolle beim Klimawandel gerichtet.

Der als Chirurg tätige Angeklagte aus Baden-Württemberg, der zuletzt in Pforzheim wohnte, hatte sich zu Prozessbeginn für seine Tat entschuldigt. Er gab zu, kurz vor dem Anpfiff des EM-Spiels Deutschland gegen Frankreich mit dem motorbetriebenen Gleitschirm über das Stadion geflogen zu sein, wo er einen großen Ball auf das Feld warf. Der Schirm verfing sich in einem Stahlseil, wodurch der 40-Jährige die Kontrolle verlor.

Beim Sinkflug über die Zuschauerränge wurden ein französischer Tontechniker und ein ukrainischer Dopingkontrolleur der UEFA verletzt. Der Kontrolleur verbrachte eine Nacht im Krankenhaus.

Der Gleitschirmflieger landete auf dem Spielfeld und verletzte sich am Knöchel. Richterin Verena Kikut sagte in ihrer Urteilsbegründung, das Strafmaß wegen vorsätzlicher Gefährdung des Luftverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung stütze sich insbesondere auf die Gefahr, die für die 14 500 Zuschauer im vollbesetzten Stadion bestanden habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu 150 Tagessätzen gefordert, die Verteidigung auf ein Höchstmaß von 90 Tagessätzen plädiert. Zu einer Strafe von 3000 Euro wurde zudem ein 36-Jähriger verurteilt, der nach Überzeugung des Gerichts bei den Vorbereitungen geholfen hatte. Er hatte zugegeben, kurz vor dem Überflug aus Sicherheitsgründen die Polizei informiert zu haben. (Tom Sundermann, dpa)

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