Leben in Bayern

Ausschnitt aus dem offziellen Plakat. (Screenshot: BSZ/ religionsfreie-zone.de)

12.04.2017

"Heidenspaß-Party" trotz Tanzverbots

2007 wurde eine Party für Konfessionslose am Karfreitag noch verboten. Doch das Bundesverfassungsgericht gab den Veranstaltern Recht: Ausnahmen vom Tanzverbot sind möglich, wenn die Party Ausdruck einer Abgrenzung zum Christentum ist. Nun wird in München gefeiert

Zehn Jahre lang gingen die Veranstalter durch alle Instanzen, um am Karfreitag trotz Tanzverbots eine Party für Menschen mit humanistischer - statt christlicher - Weltanschauung feiern zu können. 2007 war die geplante "Heidenspaß-Party" in München von den Behörden verboten worden. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe gaben im vergangenen Herbst aber einer Beschwerde des Bundes für Geistesfreiheit München statt: Ausnahmen vom Tanzverbot sind möglich, wenn eine Veranstaltung Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist.

Deshalb haben der Bund für Geistesfreiheit und die Giordano-Bruni-Stiftung nun für diesen Karfreitag unter anderem zu einer Filmvorführung ("Wer früher stirbt ist länger tot"), einem Schokoladenbuffet und einer Comiclesung eingeladen. Anschließend soll der "Tanz dem Karfreitag" mit einer Live-Band folgen. Der geplante Auftritt einer Band war ursprünglich der Grund für das Veranstaltungsverbot gewesen.

Erst Schokoladenbuffet, dann "Tanz dem Karfreitag"

Denn an den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die den ernsten Charakter des Tages nicht wahren, sowie musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb gesetzlich verboten. Mit dem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes gibt es nun aber eine Ausnahme, die auf die "Heidenspaß-Party" zutrifft. Die Veranstalter wollen nämlich die Interessen und Rechte von Konfessionslosen vertreten. Dementsprechend bestätigten Besucher der Party mit dem Betreten der Räume, dass sie "einer humanistischen Weltanschauung folgen".

Die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern wollte sich nicht zu konkreten Veranstaltungen äußern. Pressesprecher Johannes Minkus erinnerte jedoch an die große Bedeutung des Karfreitags für Christen. Der Schutz dieses Tages solle "ein wertvolles Gut sein und bleiben", erläuterte Minkus. Er diene der gesellschaftlichen Humanität und der Besinnung. "Diese Besinnung braucht geschützte Zeiten."
(dpa) Lesen Sie dazu in der gedruckten Ausgabe der Bayerischen Staatzeitung vom 13. April 2017 einen ausführlichen Hintergrundbericht.

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