Leben in Bayern

Ein Lokalpolitiker soll laut Anklage zusammen mit einem Pflegedienstleiter zwischen 2020 und 2022 bis zu 2,1 Millionen Euro aus dem sogenannten Pflege-Rettungsschirm unrechtmäßig abgerechnet haben. (Foto: Bilderbox.com)

27.11.2023

Prozess um Millionenbetrug

Über Jahre sollen sich ein Lokalpolitiker und der Leiter eines Pflegedienstes Geld vom Staat in die eigene Tasche gesteckt haben. Nun hat der Prozess wegen des mutmaßlichen Millionenbetrugs begonnen

Wegen eines mutmaßlichen Pflegebetrugs in Millionenhöhe steht der Bürgermeister der Allgäuer Gemeinde Seeg seit Montag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Verteidiger des CSU-Politikers Markus Berktold weisen die Vorwürfe gegen ihren Mandanten in Teilen zurück und beschuldigen dagegen den mitangeklagten Leiter eines Pflegedienstes der Lüge. Dies teilte der Vorsitzende Richter der Strafkammer zu einem Gespräch der Parteien im Vorfeld des Prozesses mit.

Zu einem späteren Zeitpunkt wollten die Verteidiger des Bürgermeisters eine Erklärung in dem Verfahren abgeben. Der 42 Jahre alte Leiter eines Pflegedienstes in Seeg hatte sich bereits zuvor umfassend zu den Vorwürfen geäußert und die Taten eingestanden.

Der 49-jährige Lokalpolitiker soll laut Anklage zusammen mit dem Pflegedienstleiter zwischen 2020 und 2022 bis zu 2,1 Millionen Euro aus dem sogenannten Pflege-Rettungsschirm unrechtmäßig abgerechnet haben. Teilweise soll er dazu auch nachträglich Scheinrechnungen erstellt haben. Das Geld soll er genutzt haben, um finanzielle Engpässe bei anderen Pflegeunternehmen zu stopfen.

Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft Untreue vor. Der Rathauschef soll als Verantwortlicher eines Vereins rund 825 000 Euro auf sein Privatkonto überwiesen und dem Verein zustehende Pachtforderungen von rund 570.000 Euro grundlos nicht geltend gemacht haben.

Der Leiter des Pflegedienstes soll mit seiner ebenfalls angeklagten Ehefrau weitere 270.000 Euro aus dem Pflege-Rettungsschirm unrechtmäßig erhalten und damit private Schulden beglichen haben. Das Verfahren gegen die Frau wurde aus gesundheitlichen Gründen noch vor Prozessbeginn abgetrennt, da sie derzeit nur eingeschränkt verhandlungsfähig ist.

Das Verfahren hatte die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg in Gang gebracht. (Sebastian Schlenker, dpa)

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