Leben in Bayern

Ein Problem: Bundesweit gibt es einen Flickenteppich an Regelungen, was den Datenschutz im Distanzunterricht anbelangt. (Foto: dpa/Sebastian Gollnow)

08.02.2021

Schwarze Kacheln und heimliche Fotos

So mancher Schüler hat derzeit mehr Video-Konferenzen als eine Top-Managerin. Doch der Distanzunterricht per Schalte wird mal von externen Störern gesprengt, mal filmen Schüler die Stunde ab. Häufig ist der Datenschutz nicht klar geregelt. Doch es gibt Unumstößliches

Zack! Mitten im Video-Unterricht ertönt plötzlich Musik, in der Präsentation kritzelt ein virtueller Stift alles voll, und die vortragende Schülerin wird stummgeschaltet: Gestörter Distanzunterricht ist an Deutschlands Schulen derzeit alles andere als ein Einzelfall. Manchmal bleibt es nicht bei einer ärgerlichen Unterbrechung, sondern wird kriminell - wenn die Täter etwa pornografische Bilder oder Videos einspielen. Die Sicherheit, aber auch der Umgang mit Video-Tools im Distanzunterricht ist deshalb ein wichtiges Thema an den Schulen, bei Datenschützern und der Polizei.

"Bei uns haben mal Freunde aus meiner Klasse Leute zur Konferenz eingeladen, und die sind dann dazugekommen, haben komische Geräusche und Musik gemacht und so", schildert die 13-jährige Elouisa aus Oberbayern. Auch Klassenkameraden schalteten zuweilen anonym den Redner stumm, würfen die Lehrkraft hinaus oder teilten unvermittelt ihren Bildschirm, um den Unterricht zu stören.

Die Lehrkräfte könnten dies durch entsprechende Einstellungen zwar verhindern. Doch dann könnten Elouisa und die anderen Achtklässler ausschließlich zuhören, sich aber nicht anderweitig am Unterricht beteiligen - aus pädagogischer Sicht ein Schmarrn.

Die 16-jährige Emily aus München hat ebenfalls negative Erfahrungen im Video-Unterricht gemacht. "Da machen Leute einfach Fotos mit ihren Handys von den Lehrern und auch von anderen Kindern, wie sie gerade blöd schauen, und schicken das dann ihren Freunden oder posten das auf Instagram." In den sozialen Medien gibt es zahlreiche Beispiele solcher Bilder oder abgefilmter Distanzunterrichtseinheiten.

"Das ist natürlich völlig unzulässig" betont die Datenschutzbeauftragte des Saarlands, Monika Grethel, die derzeit den Vorsitz der Datenschutzkonferenz innehat. "Ich kann nicht personenbezogene Daten - also auch ein Bild - an andere übermitteln, ohne dass derjenige sein Einverständnis gegeben hat - was ich mache, wenn ich es in Facebook stelle."

Generell herrsche derzeit bundesweit ein Flickenteppich an Regelungen, was den Datenschutz im Distanzunterricht anbelange - eine Folge des föderalistischen Systems im Bildungswesen. Lehrerverbände fordern daher seit Monaten vehement, dass es endlich klare und verbindliche Vorgaben geben müsse - sowohl für die Schüler als auch für die Lehrkräfte.

Gesprengete Videokonferenzen beschäftigen auch die Polizei

Grundsätzlich gilt: "Die Rechte und Pflichten von Schülern und Lehrern unterscheiden sich im digitalen Raum nicht gravierend vom analogen Raum", erläutert Grethel. "Das heißt, für jede Datenverarbeitung brauchen wir eine Rechtsgrundlage, das kann entweder eine gesetzliche Rechtsgrundlage sein oder eine Einwilligung."

So lange es diese nicht gibt, sind die Schüler - und letztlich auch die Lehrer - nicht verpflichtet, sich in Bild und Ton im Video-Unterricht zu zeigen. Das hat Folgen: "Ich schaue in 30 schwarze Kacheln rein, die haben alle ihre Kamera und ihr Mikro aus, haben teils keine Klarnamen, und ich habe keine Ahnung, wer da sitzt", berichtet Benedikt Karl, Gymnasiallehrer aus Vilsbiburg.

Auch die immer wieder empfohlenen technischen Vorsorgemaßnahmen wie ein Warteraum sind laut Karl nur ein begrenzter Schutz gegen Datenmissbrauch. "Nur weil ich den Schülernamen in meine Konferenz lasse, heißt das lange nicht, dass es wirklich der Schüler ist, der da kommt, und auch nicht, dass nur der Schüler kommt. Sitzt da noch das Geschwisterkind dabei, die Eltern, die Oma, die Nachbarn, oder streamt der Schüler den Unterricht gerade in alle Welt?"

Die Polizei bestätigt, dass gesprengte Video-Konferenzen aktuell durchaus ein Thema sind. Stand im ersten Lockdown das namensgebende "Zoom-Bombing" von privaten oder beruflichen Video-Konferenzen im Vordergrund, sei es nun im zweiten Lockdown der Distanzunterricht. Allerdings werde diese "Computersabotage" nur höchst selten angezeigt und sei oftmals ja auch nur ein schlechter Schüler-Scherz, der mit schulischen Sanktionen geahndet werde.

Die richtig krassen, auch strafrechtlich relevanten Fälle mit extremistischen Inhalten, sexueller Beleidigung oder Pornografie wie jüngst in Berlin, Hessen oder Bayern scheinen aber zum Glück noch Ausnahmefälle zu sein. Das bayerische Landeskriminalamt etwa registrierte seit dem Frühjahr 2020 nur sieben Anzeigen, drei davon aus dem Schulbereich.

Dennoch nehmen die Ermittler die Vorfälle sehr ernst. Die Täter sollten sich deshalb in der Anonymität des Netzes nicht zu sehr in Sicherheit wiegen, betont LKA-Sprecher Ludwig Waldinger. "So gering sind die Erfolgschancen im Cybercrime nicht, etwa ein Drittel aller Straftaten wird aufgeklärt". Sei das Tatmittel das Internet, wie bei gesprengten Video-Konferenzen, betrage die Aufklärungsquote gar rund 50 Prozent.
(Elke Richter, dpa)

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