Politik

An Hubert Aiwangers ehemaliger Schule gibt es keine Akten mehr zum damaligen Flugblatt-Vorfall. (Tobias C. Köhler)

31.08.2023

Schule hat keine Unterlagen zum Flugblatt-Vorfall mehr

Nur ein Jahr lang müssen Schullaufbahnbögen in Bayern aufbewahrt werden, Aufzeichnungen von Sitzungen des Disziplinarausschusses nur acht Jahre. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass es am Burkhart-Gymnasium Mallersdorf-Pfaffendorf heute keine Akten mehr zum Flugblatt-Vorfall gibt. Schließlich war Hubert Aiwanger dort in den 80er-Jahren Schüler

Am früheren Gymnasium von Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger gibt es keine Akten mehr zum Flugblatt-Vorfall und etwaigen Konsequenzen. "Nach Auskunft des aktuellen Schulleiters des Burkhart-Gymnasiums Mallersdorf-Pfaffendorf sind an der Schule keine Unterlagen zur Behandlung des Falls Aiwanger im Schuljahr 1987/88 vorhanden", teilte ein Sprecher des Ministeriums auf dpa-Anfrage mit.

Auch an der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern lägen nach dessen Auskunft zu der Angelegenheit keine Unterlagen vor. Weitere Prüfungen müssten gegebenenfalls noch abgewartet werden. "Das Staatsministerium steht mit der Schule in Kontakt", heißt es vom Ministerium.

Der Freie-Wähler-Chef hatte am Samstag zurückgewiesen, als Schüler in das antisemitische Flugblatt verfasst zu haben, über das die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte. Gleichzeitig räumte er aber ein, es seien "ein oder wenige Exemplare" in seiner Schultasche gefunden worden.

"Daraufhin wurde ich zum Direktor einbestellt. Mir wurde mit der Polizei gedroht, wenn ich den Sachverhalt nicht aufkläre", sagte Aiwanger. Als Ausweg sei ihm angeboten worden, ein Referat zu halten. "Dies ging ich unter Druck ein. Damit war die Sache für die Schule erledigt."

Dass eventuell frühere Unterlagen zu dem Vorfall nicht mehr vorliegen steht laut Ministerium "im Einklang mit der geltenden Rechtslage". Demnach sind Schullaufbahnbögen nur ein Jahr aufzubewahren, dieses Jahr beginnt mit dem Ende des Schuljahres in dem der Schüler die Schule verlassen hat. Sitzungen des Disziplinarausschusses einer Schule sind acht Jahre aufzubewahren. (Simon Sachseder, dpa)

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