Politik

Das Wort Grundsteuer erscheint auf einem Computerbildschirm auf der Seite des online Steuerportals Elster. (Foto: dpa/Bernd Weißbrod)

31.01.2023

Bayern verlängert Frist für Grundsteuererklärung

Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärt nach Kabinettsitzung, dass Grundstückseigentümer*innen drei Monate mehr Zeit bekommen

Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte.

Man wolle damit noch einmal Entlastung geben, insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Man wolle niemanden ärgern, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen.

Bayern reagiert damit auf die bis zuletzt schleppende Abgabe der Erklärungen. Zuletzt fehlten in Bayern noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer - wobei die Quoten bundesweit überall recht ähnlich sind.

Bis einschließlich Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium am Dienstag mitgeteilt hatte.

Überraschend noch einmal verlängert

Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. Eine weitere bundesweite Verlängerung der Frist gab es bis zuletzt nicht. Und auch die bayerische Entscheidung kommt nun sehr überraschend.

Füracker hatte kurz vor Auslaufen der bisherigen Frist lediglich betont, dass nicht unmittelbar Sanktionen drohten, wenn jemand seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat. "Es hat jetzt niemand zu befürchten, dass da morgen eine Strafe kommt. Auch nicht die nächsten Tage oder Wochen", hatte Füracker am Dienstagmorgen im Bayerischen Rundfunk gesagt.

Ab 2025 wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist.

In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell "zu bürokratisch" ist. (Christoph Trost und Marco Hadem dpa)

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