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Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

(PDF 1,5 MB)
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Ich finde: Ja! Eine virtuelle Polizeiwache gehört zu einem modernen und bürgerfreundlichen Staat und ist in vielen Bundesländern bereits erfolgreicher Standard. Wir können mittlerweile jederzeit online nachverfolgen, wo sich ein bestelltes Paket gerade befindet. Wird man jedoch zum Beispiel beim Online-Shoppen betrogen oder Opfer von Hass im Netz, muss man sich auf den Weg zur nächsten Polizeiwache machen. Wir möchten, dass man sich zukünftig auch online bei der Polizei melden kann.
Nein! Nur geeignete Delikte können per Mausklick zur Strafanzeige gebracht werden. Das gilt etwa für den Betrug bei Online-Auktionen, Sachbeschädigung oder Fahrraddiebstahl – also für einfach gelagerte Sachverhalte, bei denen die Polizei nicht sofort eingreifen muss und es keiner großen Beweisaufnahme bedarf. Bei einem geklauten Rad kann das Opfer in der Regel nicht mehr als die Rahmennummer an die Polizei weitergeben und wo und wann das Fahrrad verschwunden ist. Den meisten Betroffenen genügt es daher, wenn sie schnell und unbürokratisch online Anzeige erstatten und das polizeiliche Aktenzeichen an ihre Versicherung weitergeben können.


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