Politik

Für Wintersportfans sind die Corona-Regeln strenger geworden. Und komplizierter. (Foto: dpa/Angelika Warmuth)

26.11.2021

Bizarre Regeln

Beim Thema Skifahren ist Österreich kulant, Bayern streng

Der Instagram-Nutzer ist offenbar überwältigt: „Hammer war’s! Absolut mega Verhältnisse heute!“, schwärmt er in dem sozialen Netzwerk über seinen Skitag kürzlich auf der Zugspitze. Dort starteten am 19. November die Lifte ins Sonnenkar und zum Wetterwandeck in die Wintersportsaison. 6500 Menschen nutzten gleich am ersten Wochenende die Gelegenheit, ein paar Schwünge in den Schnee zu zaubern. Deutlich weniger als in Vor-Pandemie-Zeiten, in denen pro Wochenende schon mal rund 10.000 Brettlfans registriert wurden.

Demnächst könnte ihre Zahl noch weiter sinken. Denn am vergangenen Dienstag beschloss das bayerische Kabinett, dass für Freizeiteinrichtungen, zu denen auch Seilbahnen und Skilifte zählen, jetzt die 2G-plus-Regelung gilt. Also Zugang nur noch für Geimpfte und Genesene mit negativem Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Eine Ausnahme gilt laut bayerischem Wirtschaftsministerium für 12- bis 17-Jährige: Sie dürfen sogar ungeimpft und ohne Test zum Skifahren und zum Übernachten ins Hotel, wenn sie in Schulen regelmäßig überprüft werden. Beschränkt werden jedoch die Fahrgastkapazitäten im Wintersportbetrieb: auf maximal 25 Prozent.

Entsprechend groß war der Aufschrei bei den Seilbahnbetreibern. „Das gefährdet den Skibetrieb massiv.“ Zwar laufen Bahnen und Lifte vorerst weiter. „Wir versuchen aktuell alles, um den Betrieb aufrechtzuerhalten“, sagt Altenhofen. „Aber für die ganze Saison ist das nicht wirtschaftlich umsetzbar.“

Die Neuerungen traten praktisch über Nacht in Kraft

Ärgerlich: Nicht einmal 24 Stunden Zeit hatten die Verantwortlichen, um sich auf die neue Situation einzustellen, denn die 2G-plus-Regelung trat schon einen Tag später in Kraft. Prompt standen am Mittwochmorgen Hunderte von Skifahrer*innen ohne Test vor den Kassen. Und mussten wieder weggeschickt werden. Was den Liftbetrieben besonders sauer aufstößt: In Österreich, wo derzeit ein Lockdown gilt, dürfen Bahnen und Skilifte laufen. Denn in der Alpenrepublik ist Skifahren als sportliche Freizeitbetätigung eingestuft und deshalb nach wie vor erlaubt – und zwar unter 2G-Bedingungen. Für die Sprecherin nicht nachvollziehbar: „Die sind im Lockdown, haben aber nicht so scharfe Regularien wie wir.“

Das Nachsehen haben bayerische Skigebiete wie zum Beispiel die Winklmoosalm im Landkreis Traunstein, wo die Saison eigentlich am 4. Dezember beginnen soll. Dort lag die Sieben-Tage-Inzidenz am vergangenen Mittwoch jedoch bei 1056, weshalb die Region in den Lockdown musste. Und anders als in Österreich gelten die damit verbundenen Beschränkungen auch für den Wintersportbetrieb. In Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 müssten alle Sportstätten „und dementsprechend auch alle Liftanlagen“ geschlossen werden, heißt es dazu aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium.

Entsprechend sorgenvoll blickt man auch im Allgäu auf die Corona-Zahlen. Am Mittwoch rangierte der Landkreis Oberallgäu mit dem Wintersportzentrum Oberstdorf bei einer Inzidenz von 858. Bis vor wenigen Tagen habe man noch zahlreiche Anfragen und Buchungen registriert, sagt Bernhard Joachim, Geschäftsführer des Tourismusverbands Allgäu/Bayerisch-Schwaben. Das änderte sich jedoch mit der Verschärfung der Corona-Regeln. Seitdem seien mehrere Unterkünfte storniert worden, sagt Joachim: „Die Leute sind vorsichtig, weil sie abwarten wollen, wie sich die Inzidenzen im bayerischen Süden entwickeln.“

Große Unruhe

Bei den Oberstdorf-Kleinwalsertal-Bergbahnen im deutsch-österreichischen Grenzgebiet ist die Unruhe ebenfalls groß. Eigentlich, sagt Sprecher Jörn Homburg, wollte man an der österreichischen Kanzelwand bereits am 3. Dezember in die Saison starten. Wegen des österreichischen Lockdowns wurde das verschoben, obwohl das Kleinwalsertal derzeit nicht als Risikogebiet eingestuft ist.

Momentan hofft man auf den 10. Dezember. Dann soll es auch auf der deutschen Seite losgehen, also an Nebelhorn, Fellhorn und Söllereck. Für alle ab zwölf Jahren gilt dann nach derzeitigem Stand 2Gplus, im Kleinwalsertal hingegen nur 2G. „Aus unserer Sicht entspricht das den rechtlichen Vorgaben“, sagt Homburg. Aber in den zwei Wochen bis dahin könne sich schließlich noch einiges ändern. Verärgert zeigt er sich darüber, wie kurzfristig viele Vorgaben immer noch erfolgten. „Extrem frustrierend“ sei das: „Wir sind nach einem Jahr mit Corona-Erfahrungen genauso weit wie im vergangenen Winter.“
(Brigitte Degelmann)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.