Politik

278.900 von 930.000 Ukraine-Flüchtlingen im erwerbsfähigen Alter waren im Mai laut Arbeitsagentur sozialversicherungspflichtig beschäftigt. (Symbolbild). Foto: picture alliance/KEYSTONE | GAETAN BALLY

08.08.2025

Bürgergeld für Flüchtlinge: Empfängerzahl stark reduzieren

Nur eine Minderheit der erwerbsfähigen Flüchtlinge arbeitet. 2024 flossen 7,4 Milliarden Euro an Bürgergeld an Staatsbürger aus den wichtigsten acht Asylherkunftsstaaten – weitere 6,3 Milliarden Euro an Ukrainer. Hinzu kommen hohe Belastungen für die Krankenkassen. Das Geld fehlt für Gesundheitsversorgung, ÖPNV, Kultur, Inklusion oder Standortsicherung. Flüchtlinge sollten abgesesehen von berechtigten Ausnahmen wie bei fehlender Kinderbetreuung statt Bürgergeld geringere Leistungen bekommen, wenn sie nicht eine gewisse Zeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Ein Kommentar von Tobias Lill

Als vor einem Jahrzehnt mehrere Hunderttausend Syrer nach Deutschland kamen, sahen manche darin nicht nur einen Akt der Humanität. Die Aufnahme vieler junger Männer sei in einer alternden Gesellschaft auch volkswirtschaftlich geboten, so das Credo. Die Grünen etwa verwiesen auf „den demografischen Wandel und die Zukunft unserer Sozialsysteme“. Doch bislang ging die Rechnung, dass die Assad-Flüchtlinge die Beitrags- und Steuerzahler entlasten, nicht auf. Im Gegenteil: Nur jeder dritte Syrer im erwerbsfähigen Alter ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und zahlt damit nennenswert in die Kranken- und Rentenversicherung ein. Unter allen arbeitsfähigen Personen aus den wichtigsten acht Asylherkunftsländern sind es vier von zehn.

Noch schlechter sieht es bei Ukrainern aus, die jedoch noch nicht so lange im Land sind. 278.900 von 930.000 Ukraine-Flüchtlingen im erwerbsfähigen Alter waren im Mai laut Arbeitsagentur sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Wobei ein Teil der Flüchtlinge das Gehalt bei der Arbeitsagentur aufstockt oder Wohngeld oder Kinderzuschuss bezieht. 2024 flossen 7,4 Milliarden Euro an Bürgergeld an Staatsbürger aus den wichtigsten acht Asylherkunftsstaaten – weitere 6,3 Milliarden Euro an Ukrainer. Hinzu kommen hohe Belastungen für die Krankenkassen. Das Geld fehlt für Gesundheitsversorgung, ÖPNV, Kultur, Inklusion oder Standortsicherung.

Natürlich gibt es bei einem Teil der Geflüchteten gute Gründe, warum sie nicht arbeiten, wie eine unbezahlte Ausbildung oder einen Sprachkurs. Das Narrativ, ein großer Teil der Ukrainerinnen könne mangels Kitaplatz keinen Job annehmen, ist aber eher ein Mythos. Nur bei 24.400 erwerbslosen Ukrainern führt die Arbeitsagentur „Erziehung/Pflege“ als Grund fürs Nichtarbeiten an.

In vielen Ländern arbeiten weit mehr Ukrainer. Dies dürfte auch an den dort oft niedrigeren Leistungen für Flüchtlinge liegen. Der Vorschlag von CSU-Chef Markus Söder, den Ukrainern nur mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu zahlen, geht daher in die richtige Richtung, aber nicht weit genug: Auch andere anerkannte Flüchtlinge sollten statt Bürgergeld geringere Leistungen bekommen, wenn sie nicht eine gewisse Zeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Ausnahmen etwa für Kranke oder bei fehlendem Kitaplatz sind wichtig. Am Ende gräbt der Bund so nicht nur der AfD das Wasser ab. Auch die Migranten profitieren – denn Arbeit ist der Schlüssel zur Integration.

 

Kommentare (1)

  1. kleines Beispiel am 12.08.2025
    Hier ein kleines Beispiel aus meiner Umgebung: meine Nachbarin, anerkannte Asylbewerberin aus Eritrea, ist mittlerweile 9 Jahre in Deutschland. Sie hat hier einen Landsmann kennen und lieben gelernt und hat mittlerweile 2 Kinder, 6 und 4 Jahre alt. Die Beziehung hatte keinen Bestand, sie ist alleinerziehend, die Kinder gehen ganztags in die Kita. Sie startete eine Ausbildung im Bereich Hauswirtschaft, die überwiegend schulisch stattfand und mit den Kitazeiten im Einklang war. Nach einem halben Jahr brach sie die Ausbildung ab, weil, so ihre Rechtfertigung, die Kinder mehr Aufmerksamkeit bräuchten. Das Jobcenter macht mittlerweile Druck, einen Job zu finden, ABER: sie kann nach eigenen Angabe erst ab 8.30 h bis max. 15 Uhr arbeiten, die Arbeit müsse in der Nähe sein und eigentlich wolle sie erst arbeiten gehen, wenn das zweite Kind in ca. 2 Jahren eingeschult wird. Sie erhält Bürgergeld, Alleinerziehendenzuschlag, die Kita-Gebühren und die Miete werden gezahlt....sie könnte, auch bei einem Vollzeitjob als ungelernte Hilfskraft kein Einkommen erzielen, dass sie frei von staatlichen Zuschüssen stellt. Eine Ausbildung? Ja, eine Ausbildung will sie später mal machen, in ein paar Jahren, wenn die Kinder aus dem gröbsten raus sind......übringens...die Einrichtung der Wohnung wurde vom Job-Center gezahlt, die hat einen Führerschein gemacht (vom Job-Center übernommen) und träumt von einem eigenen Auto, damit sie nach grösseren Einkäufen nicht mehr mit dem Taxi kommen muss.....Frage: warum sollte sie arbeiten?
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