Politik

Ein Polizeiwagen fährt 2020 über den menschenleeren Marienplatz im Zentrum Münchens. Nicht nur im Dezember gab es Ausgangssperren in Bayern, sondern auch schon im Frühjahr. Bußgelder wegen des Verlassens der eigenen Wohnung "zum Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlassen" waren laut Bundesverfassungsgericht unrechtmäßig. (Foto: dpa/Kneffel)

20.03.2023

Corona-Bußgelder: SPD und FW kritisieren CSU

Gesundheitsminister Holetschek (CSU) wiederum weist die Kritik an dem angekündigten Auszahlungsmodus zurück

Weil das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass die zwischen dem 1. und dem 19. April 2020 in Bayern verhängten Bußgelder wegen des Verlassens der eigenen Wohnung "zum Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlassen" unrechtmäßig waren, hat der Freistaat angekündigt, die Bußgelder bei entsprechenden Anträgen der Betroffenen zurückzuzahlen. In einem Bericht von BR24 kritisieren dieses Vorgehen unter anderem SPD-Landeschef Florian von Brunn und die Generalsekretärin der Freien Wähler, Susann Enders. Sie fordern eine Rückzahlung aller unrechtmäßig erhobenen Bußgelder.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisiert nun wiederum den CSU-Koalitionspartner Freie Wähler (FW) und die SPD deswegen massiv. "Die Forderung, alle Corona-Bußgelder im Zusammenhang mit Ausgangsbeschränkungen zurückzuzahlen, zeugt von großer Unkenntnis. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat gerade nicht geurteilt, dass zur Bekämpfung einer Pandemie Ausgangsbeschränkungen generell unzulässig sind", sagte der CSU-Politiker am Montag der Deutschen Presse-Agentur in München.

Bayern orientiere sich - anders als von den Kritikern behauptet - eng am Urteil des Gerichts. Es wäre zudem ein falsches Signal, auch jene Bußgelder zurückzuzahlen, die im Sinne der Rechtsprechung berechtigterweise verhängt wurden, etwa wenn jemand Corona-Partys gefeiert und damit andere Menschen gefährdet habe.

Holetschek forderte Enders zu mehr Sachlichkeit auf. Die Behauptung sei falsch, es gebe beim Gesundheitsministerium eine "große Zurückhaltung" bei der Aufarbeitung der Corona-Politik. "Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben unmittelbar mit dem Erlass von Corona-Schutzmaßnahmen damit begonnen, deren Wirkung kritisch zu hinterfragen", sagte Holetschek. Gerade zu Beginn der Pandemie habe es aber nur wenig gesicherte Erkenntnisse über das Virus und dessen Verbreitung gegeben.

Mit Blick auf Bußgelder, die schon Ende März - also während der vorläufigen Ausgangsbeschränkung durch Allgemeinverfügung - verhängt worden seien, sagte Holetschek, auch hier könne eine Einzelfallprüfung durch die Regierungen erwogen werden. (Marco Hadem, dpa)
 

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