Politik

Der immer größer werdende Bundestag soll verkleinert werden. Die Bundesregierung will eine Reform - gegen die CSU Verfassungsbeschwerde einlegen will. (Foto: dpa/Julian Weber)

20.03.2023

CSU will Verfassungsbeschwerde gegen Wahlrechtsreform einlegen

Lautstark hat die CSU das Vorgehen der Ampel missbilligt. Nun zieht die Partei Konsequenzen. Die SPD attestiert ihr, krampfhaft am Status quo festzuhalten

Die CSU wehrt sich gegen die Bundestagsentscheidung zur Wahlrechtsreform. Der Vorstand der Partei beschloss am Samstag einstimmig, Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Nach Angaben von Parteichef Markus Söder soll dies noch vor der Sommerpause erfolgen. Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten die Wahlrechtsreform am Freitag mit ihrer Mehrheit im Bundestag durchgesetzt - gegen den erbitterten Widerstand insbesondere von CSU und Linkspartei.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, nannte das Vorgehen der CSU erwartbar. Söder und die CSU wollten kein einfaches und faires Wahlrecht. "Stattdessen wollen sie den Status quo zu ihren Gunsten mit dem Grabenwahlrecht verändern. Deshalb hat die CSU als Regionalpartei in der Vergangenheit jede Reform zur ernsthaften Verkleinerung des Bundestags verhindert."

Der SPD-Obmann in der Wahlrechtskommission des Bundestags, Sebastian Hartmann, sagte der "Welt": "Der Klage in Karlsruhe blicken wir gelassen entgegen. Mit der Reform haben wir ein faires und transparentes Wahlrecht auf den Weg gebracht, das im Gegensatz zu früheren Versuchen so früh wie nie vor der nächsten Bundestagswahl Klarheit schafft."

Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, warf Söder die Aufführung eines peinlichen Theaterstücks vor. "Wir sind in den letzten Wochen auf viele Wünsche der Union eingegangen. Ich glaube auch nicht, dass die Zustimmung der Union an der CDU gescheitert ist, sondern sie ist an Markus Söder gescheitert", erklärte Dürr. Dessen Verhalten werfe ein schlechtes Licht auf die Politik, weil es den Eindruck erwecke, Politiker würden an ihren Sesseln kleben. "Wir machen Ernst mit der Verkleinerung des Bundestages - der einzige, der reformunfähig ist, ist Söder selbst."

Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl 2025 dauerhaft auf 630 Mandate schrumpfen. Erreicht werden soll das, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate verzichtet wird. Diese sorgten bislang für eine immer stärkere Aufblähung des Bundestags. Nach den neuen Regeln könnte es künftig vorkommen, dass ein Bewerber zwar seinen Wahlkreis direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Das erzürnt vor allem die CSU.

Zudem soll eine strikte Fünf-Prozent-Klausel gelten. Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Der Wegfall der Klausel könnte, je nach Wahlergebnis, auch Konsequenzen für die CSU haben, deren Direktkandidaten in Bayern traditionell die meisten Wahlkreise gewinnen. Sollte sie bundesweit unter fünf Prozent fallen, würde sie aus dem Bundestag fliegen.

Söder sprach am Wochenende von einem "Anschlag auf die Demokratie und auf den Föderalismus". Er kritisierte, es gehe den Ampel-Parteien nicht um eine Verkleinerung des Bundestags, sondern um eine Schwächung der Opposition und Bayerns. Fast neun Millionen Stimmen könnten "wegrationalisiert" werden, argumentierte er - das sei ein tiefer Verstoß gegen das Bundesstaats- und Föderalismusprinzip. Und der CSU werde im Grunde genommen "das Existenzrecht abgesprochen".

Mast entgegnete, die "vielbestrittene Abschaffung der Grundmandatsklausel" komme für die Union überhaupt nicht überraschend. Diese sei seit der öffentlichen Anhörung Teil der Verhandlungen gewesen. (Christoph Trost, Marco Hadem, Sebastian Engel, dpa)

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