Politik

Der Steuerzahlerbund verlangt wegen knapper Kassen den Stopp der Verbeamtung von Lehrkräften. Das halten viele für keinen klugen Vorschlag. (Foto: dpa/Patrick Pleul)

08.12.2022

„Das System hat sich bewährt“

Rechtswissenschaftler Maximilian Baßlsperger hält nichts davon, Lehrkräfte nicht mehr zu verbeamten

Für den Rechtswissenschaftler Maximilian Baßlsperger ist klar: „Das Berufsbeamtentum hat man immer dann auf dem Kieker, wenn es der Allgemeinheit nicht gut geht!“ Dass der jüngste Vorschlag des Deutschen Steuerzahlbunds, die Verbeamtung des Lehrerberufs zu stoppen, hohe Wellen schlägt, ist da nur folgerichtig.

Auch Maria Ritsch vom Bayerischen Bund der Steuerzahler warnt vor „Pensionslawinen in Millionenhöhe“, wenn die Beamten und Beamtinnen von heute in Pension gehen. Der Landtagsabgeordnete Matthias Fischbach (FDP) schließt sich an – mit beeindruckenden Zahlen: Demnach betrugen die Pensionskosten für Lehrkräfte im Jahr 2020 3,1 Milliarden Euro, für 2035 werde ein Betrag von 5 bis 5,7 Milliarden prognostiziert.

Die bayerische Staatsregierung hat zwar Rücklagen gebildet, für Fischbach ist dies allerdings nicht mehr als „ein Feigenblatt“, da jährlich lediglich 110 Millionen Euro angespart würden. „Es klafft eine riesige Lücke!“ 210 000 Beamte und Beamtinnen leistet sich der Freistaat derzeit (2019), etwa die Hälfte davon im Bildungssektor. Muss das sein?

Der Rechtswissenschaftler Maximilian Baßlsperger ist der Überzeugung: Es muss! Denn Lehrer und Lehrerinnen üben hoheitliche Befugnisse aus, die unter den Schutz des Artikel 33 des Grundgesetzes fallen. Und: „Nach Artikel 133 der bayerischen Verfassung haben Lehrer*innen an öffentlichen Schulen grundsätzlich die Rechte und Pflichten der Staatsbeamt*innen.“

Hinzu kommt: Der Beamtenstatus stellt „ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis“ der Lehrkräfte sicher. Das verbietet es ihnen, wie Beamt*innen bei Polizei, Zoll oder Justiz, zu streiken – und sichert so auch in unsicheren Zeiten das Grundrecht auf Bildung.

Simone Fleischmann vom Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband führt einen weiteren Grund an: Ein Staat, der gleichwertige Bildung in jedem Landkreis anbieten wolle, brauche Beamte. „Denn nur sie können gleichmäßig im Freistaat eingesetzt werden.“

Was die Personalkosten angeht, verweist Baßlsperger auf ein Gutachten des Bundesrechnungshofs. Das rät ausdrücklich davon ab, alle durch Angestellte zu ersetzen. Zwar seien die laufenden Ausgaben für Beamt*innen höher, ihre Beschäftigung sei aber „insgesamt günstiger“.

Einige Gründe: Zahlungen für die Altersversorgung fallen erst nach dem Dienstverhältnis an. Es muss nichts in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt werden. Und an die Stelle regelmäßiger Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung treten Beihilfeleistungen, die der Dienstherr nur im Bedarfsfall zu leisten hat. Baßlspergers Fazit: „Das System hat sich bestens bewährt.“

Etwas anderes beschäftigt Baßlsperger mehr: dass es so schwer ist, einen „faulen, dauerkranken Beamten“ loszuwerden. „Da hinkt das Beamtenrecht hinterher.“ (Monika Goetsch)
 

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