Politik

02.10.2022

Braucht Bayern eine Kennzeichnungspflicht für Einsatzkräfte der Polizei?

Schikane oder ein wichtiger Beitrag gegen Polizeigewalt? Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, fordert auch mit dem Verweis auf Erfahrungen in anderen Bundesländern eine Kennzeichnungspflicht für Bayerns Einsatzkräfte. CSU-Innenminister Joachim Herrmann (CSU) lehnt diese ab und spricht von einem Generalverdacht gegen Polizistinnen und Polizisten.

JA

Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen

Wir Grüne machen uns schon lange für eine Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen stark. Sie sorgt für Transparenz. Sie stärkt das Vertrauen der Bürger*innen in die Polizei. Und damit stärkt sie den Rechtsstaat.

Das sieht auch einer der höchsten Gerichtshöfe in Europa genauso: Bereits 2007 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dazu geurteilt und formuliert, dass, um mögliches Fehlverhalten von Einsatzkräften aufzuklären, es die individuelle Kennzeichnung braucht. In Bayern gibt es, anders als in vielen anderen Bundesländern und in vielen anderen Mitgliedstaaten der EU, noch immer keine verbindliche, individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten.
Viele Länder haben mit einer Kennzeichnungspflicht schon gute Erfahrungen gemacht. So existiert diese etwa in Hessen bereits seit Ende 2014 für alle Polizistinnen und Polizisten in Dienstkleidung. Es ist laut dem hessischen Innenministerium nicht bekannt, dass Repressalien gegenüber gekennzeichneten Polizeikräften zugenommen haben.

Ich weiß, dass es ein sensibles Thema für Polizist*innen ist. Immer wieder gibt es Sorgen, vor allem bei geschlossenen Einheiten, dass durch eine individuelle Kennzeichnung Rückschlüsse auf das Privatleben der Beamten gezogen werden können. Wir Grüne setzen uns deswegen dafür ein, dass der Beamte und die Beamtin selbst entscheiden kann, ob ihr Name oder eine Nummer auf ihrer Uniform als Kennzeichnung erscheinen soll. Um die Persönlichkeitsrechte der Polizist*innen zu wahren, kann man auch die Dienstnummern nach einer festgelegten Zeit ändern.

Die bayerischen Polizistinnen und Polizisten leisten eine hervorragende Arbeit. Aber es passieren, wie überall, immer auch mal Fehler – sowohl im Umgang mit den Bürger*innen als auch polizeiintern. Die Frage ist, wie mit diesen Fehlern umgegangen wird. Die individuelle Kennzeichnungspflicht ist damit auch Ausdruck eines Selbstbewusstseins der Polizei, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. 

 

NEIN

Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister

Nein, das ist weder erforderlich noch sinnvoll! Die Befürworter versuchen dadurch, unsere Polizei unter Generalverdacht zu stellen. Das wird der hervorragenden Arbeit der Polizistinnen und Polizisten nicht gerecht, die tagtäglich für unsere Sicherheit ihren Kopf hinhalten.

Bayerische Polizisten können schon jetzt identifiziert werden, wenn Beschwerden oder Strafanzeigen vorliegen. Zudem haben sich Polizeibeamte auf Verlangen auszuweisen. Bei größeren Einsätzen wie bei Demonstrationen genügt dies durch den Einsatzleiter. In diesen Fällen sind die Einsatzkräfte so gekennzeichnet, dass sie der jeweiligen Polizeieinheit zugeordnet werden können, beispielsweise dem Unterstützungskommando. Zudem werden die von der Polizei getroffenen Maßnahmen genau dokumentiert. Außerdem können Schadensersatzansprüche gegen Polizeibeamte direkt gegenüber dem Freistaat geltend gemacht werden. Es kommt nicht darauf an, ob jeder einzelne Beamte eine für jeden Außenstehenden sichtbare individuelle Kennzeichnung trägt.

In anderen Bundesländern hat man mit der namentlichen Kennzeichnung von Einsatzkräften auch negative Erfahrungen gemacht. So wurden Polizeibeamte von gewaltbereiten Personen bis ins Privatleben verfolgt. Darüber hinaus gibt die individuelle Kennzeichnung für Krawallmacher die Möglichkeit, einzelne Beamte während des Einsatzes gezielt anzugreifen, um sich gemeinsam für zuvor getroffene Maßnahmen wie die Sicherstellung von gefährlichen Gegenständen zu „revanchieren“. 

Im Übrigen wurde die Kennzeichnungspflicht in den zurückliegenden Jahren bereits mehrfach im Landtag behandelt. Hierzu kamen auch Experten aus dem gesamten Bundesgebiet zu Wort. Alle entsprechenden Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht in seinem Urteil von 2017 keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung zur Einführung einer individuellen Kennzeichnung von Einsatzkräften der Polizei. 


 

Kommentare (1)

  1. SEPP am 01.03.2023
    JA
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