Politik

Sie heißen „Tante M“, „Nahkauf-Box“ oder „KistenKrämer“ und werden von örtlichen Händlern, aber auch großen Supermarktketten betrieben: Digital-Supermärkte. (Foto: dpa/Sebastian Gollnow)

29.04.2022

Digital-Supermärkte: Die Front bröckelt

Auch an Sonntagen vor Ort shoppen – warum soll das auf dem Land nicht möglich sein? Immer mehr Leute fragen sich das

Um dem Sterben der Lebensmittelläden auf dem Land entgegenzuwirken, erlaubte die Staatsregierung vergangenen Sommer eine werktägliche Rund-um-die-Uhr-Öffnung für digitale Kleinstsupermärkte mit einer Verkaufsfläche von maximal 100 Quadratmetern. Das Besondere an den Läden: Es gibt dort weder Verkaufs- noch Kassenpersonal. Kund*innen nehmen sich ihren Einkauf aus Regalen und Kühlfächern, scannen die Ware und bezahlen per EC- oder Kreditkarte oder Bezahl-App.

Noch sind die Läden kein Massenphänomen, aber eine Handvoll hat in Bayern inzwischen geöffnet. Sie heißen „Tante M“, „Nahkauf-Box“ oder „KistenKrämer“ und werden von örtlichen Händlern, aber auch großen Supermarktketten betrieben. Alle eint jedoch das Problem, dass sie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Am in Bayern recht restriktiven Ladenschlussgesetz scheitert das nicht, wie das dafür zuständige Arbeitsministerium betont. Der Haken steckt im Feiertagsgesetz. Denn auch wenn die Läden ohne Personal betrieben werden, sind sie laut Gesetz „geeignet, die Sonn- und Feiertagsruhe zu stören“.

Die digitalen Mini-Supermärkte werden damit rechtlich anders behandelt als Tankstellen-Shops und Automatenläden, die die Ware nach Knopfdruck ausspucken. Die FDP im Landtag will das ändern. Sie hat einen Antrag eingereicht, der den digitalen Walk-in-Stores die Erlaubnis zur Sonn- und Feiertagsöffnung bringen soll. Die Liberalen sehen eine nicht begründbare Wettbewerbsverzerrung, wenn Tankstellen und Automatenläden öffnen dürfen, während die digitalen Mini-Märkte mit nahezu identischem Konzept geschlossen bleiben müssten. Aus FDP-Sicht sind diese nichts anderes als ein „begehbarer Automat“.

Aiwanger: "In anderen Bundesländern geht das ja auch"

Bei Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) rennen die Liberalen damit offene Türen ein. Auch er plädiert für eine Änderung zugunsten der Digital-Shops. „In anderen Bundesländern geht das ja auch“, erklärt er. Aus dem für das Feiertagsgesetz zuständigen Innenministerium kommt ebenfalls kein kategorisches Nein mehr. Man habe die konkreten Fälle zum Anlass genommen, um die Rechtslage „insbesondere unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum“ zu prüfen, so eine Ministeriumssprecherin. 

Bewegung kommt auch in die CSU. Der Chef der Mittelstands-Union Bayern, Ex-Wirtschaftsminister Franz Josef Pschierer, sieht den stationären Einzelhandel durch die Online-Konkurrenz gefährdet. Er befürwortet eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten – zumindest an bis zu vier Sonntagen im Jahr.

Die CSU-Abgeordneten Holger Dremel und Stephan Oetzinger gehen noch weiter. Sie fordern eine Lösung für Online-Minimärkte, die allerdings „kein Freibrief“ zur Aufhebung des Sonn- und Feiertagsschutzes sein dürfe. Noch ist nicht klar, ob die beiden Einzelkämpfer sind oder Vertreter einer schweigenden Mehrheit. (Jürgen Umlauft)
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll das Gesetz für mehr Barrierefreiheit gelockert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.