Politik

Mehr als 500 Rettungskräfte mehrerer Hilfsorganisationen versorgten in der impuls-arena in Augsburg fast 200 Darsteller, die in einem Panikszenario "verletzt" wurden. (Foto: Stefan Puchner, dpa)

09.03.2017

Ehrenamtliche Helfer werden bessergestellt

Künftig können nicht nur Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, sondern auch ehrenamtliche Einsatzkräfte von Hilfsorganisationen für Einsätze bei vollem Gehalt freigestellt werden

Nach jahrelangen Diskussionen werden ehrenamtliche Helfer in Bayern bessergestellt: Künftig haben nicht mehr nur Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, sondern auch ehrenamtliche Einsatzkräfte von Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf, für Einsätze bei vollem Gehalt von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Landtag am Donnerstag einstimmig, also fraktionsübergreifend, beschlossen. Die Änderung tritt am 1. April 2017 in Kraft.

"Das ist ein sehr, sehr guter Tag für Tausende von Helferinnen und Helfer", sagte Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU). Er hob als besonders hervor, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen künftig im Einsatzfall von ihrer Arbeit bei Entgeltfortzahlung freigestellt werden, unabhängig davon, ob es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder um einen Massenanfall von Verletzten handelt.

Künftig sollen auch Ehrenamtliche in den Genuss von Freistellung und Entgeltfortzahlung kommen, die etwa die Verpflegung und Betreuung für Menschen übernehmen, die stundenlang in einem Verkehrsstau ausharren oder nach einem Bombenfund evakuiert werden müssen. „Diese Ansprüche sind für die Helfer wichtig, weil sie ihren Arbeitsplatz für ihren Dienst verlassen dürfen – und das, ohne Nachteile für ihr Arbeitsverhältnis befürchten zu müssen“, ist Eck überzeugt.

Opposition hätte sich auch eine Freistellung für Pflicht-Ausbildungen gewünscht

Voraussetzung ist, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als Mitglieder sogenannter Schnell-Einsatz-Gruppen über eine Integrierte Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden. „Damit werden sie im Einsatzfall den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren gleichgestellt“, betonte der Staatssekretär. Die Opposition kritisierte allerdings, die CSU habe das eigentlich längst überfällige Gesetz viel zu lange hinausgezögert. Zudem werde weiterhin keine vollständige Gleichstellung aller ehrenamtlichen Helfer erreicht: Eine Freistellung auch für Pflicht-Ausbildungen werde es weiterhin nicht geben, kritisierte der SPD-Innenpolitiker und Vizepräsident des Bayerischen Roten Kreuzes, Paul Wengert. Dass die SPD-Fraktion eine komplette Gleichstellung aller ehrenamtlicher Retter fordert, ist für Peter Tomaschko (CSU) der falsche Ansatz: „Ziel des Gesetzes ist es, die Ehrenamtler zu unterstützen, die im Notfall alles stehen und liegen lassen, um Leben zu retten. Es geht um eine Freistellung, nicht um eine Gleichstellung. Kernpunkt unserer Überlegungen ist immer‚ was ist sinnvoll?‘ und nicht ‚was haben die anderen und wie bekomme ich das gleiche?‘. Damit erreiche die SPD lediglich eine sinnlose Neiddebatte.“ "Es war für uns immer unverständlich, warum zum Beispiel die ehrenamtlichen Feuerwehrleute Lohnkostenersatz bekommen, während Angehörige von Rettungsdiensten wie dem Roten Kreuz, der Johanniter oder ähnlicher Organisationen, die an den gleichen Einsatzstellen helfen, Urlaub nehmen müssen und keine Lohnerstattung erhalten", sagte Joachim Hanisch (Freie Wähler). Im Anschluss hat der Landtag einem Antrag der CSU-Fraktion zur Frage der Freistellung für Fortbildungszeiten zugestimmt. Demnach soll die Staatsregierung prüfen, inwieweit auch für Fortbildungszeiten ehrenamtlicher Helfer des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes eine ausgewogene Regelung geschaffen werden kann. (BSZ)

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