Politik

Fitnessstudios bleiben leider erstmal geschlossen. (Foto: dpa/Jan Woitas)

12.05.2021

Ein Definitionswahnsinn

Sportvereine dürfen öffnen, Fitnessstudios bleiben zu

Zu früh gefreut: Fitnessstudios, die glaubten, die neuen Lockerungsregeln in Bayern ermöglichten ihnen die Öffnung, sind enttäuscht. Denn die in der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung enthaltene Vorgabe, wonach kontaktfreier Indoorsport bei Inzidenzen unter 100 mit Test erlaubt ist, gilt für Fitness- oder Yogastudios nicht. Sie gelten nämlich offiziell als Freizeiteinrichtungen – und die müssen zu bleiben.

Sportvereine wiederum dürfen öffnen. Warum? Weil es so definiert ist. Immerhin teilt das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage mit, dass es in Fitnessstudios ein höheres Infektionsrisiko sieht als in Sporthallen von Vereinen. Weil in Studios mehr Menschen länger und intensiver trainierten, so das Ministerium.

Eine mutige Annahme. Denn: Es kommt halt drauf an. Viele Vereine haben möglicherweise keine Lüftungsanlage. Oder die Räume sind klein. Oder die Trainierenden strengen sich sehr an beim Turnen und blasen folglich auch mehr Atemluft in den Raum.

Die Freien Wähler verstehen's auch nicht

Tatsächlich war es im Herbst so, dass Sportstudios ihre Teilnehmerzahlen deutlich reduzieren mussten, ebenso waren Kurszeiten zeitlich begrenzt, es galten strenge Lüftungsregeln.

Neben den betroffenen Studios sind auch die in Bayern mitregierenden Freien Wähler sauer. Fabian Mehring, Parlamentarischer Geschäftsführer der FW-Landtagsfraktion, hält die Definition von Indoorsport durch den Bundesgesetzgeber für willkürlich und fordert die Öffnung der Studios. (ta)

 

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