Politik

Ein neues Gesetz soll verhindern, dass über Scheinvaterschaften Bleiberecht und Sozialleistungen erschlichen werden. (Foto: Bilderbox.com)

05.07.2024

Ein Vater, 24 Kinder

Über Scheinvaterschaften erschwindeln sich manche Menschen Geld vom Staat – ein neues Gesetz soll das jetzt verhindern

In Nigeria nannte er sich „Mr. Cash Money“, bei den Behörden in Dortmund galt er als mittellos: Jonathan A. aus Dortmund hat laut ARD-Recherchen gegen Geld 24 Kinder von verschiedenen Frauen aus ganz Afrika adoptiert. Da er Deutscher ist, haben die Kinder, Mütter und Angehörigen automatisch ein Bleiberecht und Anspruch auf Sozialleistungen. Bislang sind es 94 Personen.

Der Fall gilt als exemplarisch für den Missbrauch von Scheinvaterschaften. Möglich macht das eine Gesetzeslücke: Um Vätern die Adoption von nichtleiblichen Kindern zu ermöglichen, ist die Anerkennung grundsätzlich nicht strafbar und wird aus Datenschutzgründen auch nicht zentral erfasst. Ein Gesetz, das den Trick stoppen sollte, wurde 2013 vom Verfassungsgericht gekippt, eine Neuregelung von 2017 erwies sich in der Praxis als völlig untauglich.

468 Fälle im Freistaat bekannt

Die Masche wird auch im Freistaat abgezogen. Allein zwischen 2018 und 2022 sind 468 Fälle bekannt. Das geht aus der Antwort des bayerischen Innenministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag hervor. Wie viele Kinder dabei jeweils adoptiert sind, kann nach Ministeriumsangaben „nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden“. Einmal behördlich anerkannt, kann eine Vaterschaft nicht rückgängig gemacht werden.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) forderte die Bundesregierung im Mai auf, das Geschäftsmodell endlich zu untersagen. Schuld an der Verzögerung seien die „grünen Illusionisten“. Warum nicht während der Merkel-Ära gehandelt wurde, sagt Herrmann nicht. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betont: „Die vergangenen Bundesregierungen haben sich an dem Problem die Zähne ausgebissen.“

Im Juni wurde ein Gesetzentwurf des Innen- und des Justizministeriums im Kabinett verabschiedet, der es besser machen soll. Geplant ist, dass künftig die Ausländerbehörden vor der Eintragung der Vaterschaft zustimmen müssen. Und zwar im Fall eines „ausländerrechtlichen Gefälles“, also wenn der Vater Deutscher ist, die Mutter aber keinen sicheren Aufenthaltstitel hat. Der Entwurf muss noch durch Bundesrat und Bundestag.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist überzeugt, dass sich so Rechtsmissbrauch verhindern lässt, ohne das Verfahren bei echten Vaterschaften zu verzögern. Bayerns Innenminister Herrmann begrüßt die geplante Neuregelung. Die AfD hält das Ganze für Augenwischerei. Landtagsfraktionsvize Martin Böhm sagt, durch leichtere Einbürgerungen werde sich die Zahl der Zuzüge so oder so deutlich erhöhen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften hält die Prüfung angesichts der niedrigen Fallzahlen für diskriminierende Gängelei. (David Lohmann)

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