Politik

12.04.2024

Corona-Amnestie: Eine gute Idee

Ein Kommentar von Jürgen Umlauft

Vor einem Jahr sind die letzten Corona-Maßnahmen ausgelaufen. Mit dem zeitlichen Abstand sollte es möglich sein, gelassener und unverkrampfter auf die von der Politik beschlossenen Schutzmaßnahmen zu blicken. Eine ehrliche Bilanz könnte so aussehen: Die erlassenen Regelungen haben viele Menschenleben gerettet und das Gesundheitssystem vor dem Kollaps bewahrt. Doch nicht alles war nötig und sinnvoll, manches sogar völlig überzogen bis absurd.

An diesem Punkt setzt der frühere Regierende Bürgermeister von Berlin, Peter Müller, an. Der SPD-Mann bringt eine Amnestie für Menschen ins Gespräch, die gegen Corona-Regeln verstoßen und dafür einen Bußgeldbescheid kassiert haben. Abgesehen davon, ob sich das so einfach umsetzen lässt: Der Vorschlag hat Charme. Er könnte einen Beitrag dazu leisten, dass sich während Corona gegängelt gefühlte Menschen wieder ein Stück weit mit dem Staat versöhnen. Schließlich spricht aus dem Vorstoß die Einsicht eines damals Verantwortlichen, dass einige Vorgaben zu weit gingen.

Eines muss dabei aber klar sein: Eine Amnestie darf kein Freifahrtschein für Corona-Leugner und schon gar nicht für Provokateure sein, die mit bewussten Regelverstößen demokratische Prozesse und rechtsstaatliches Handeln aushebeln wollten. Es darf nur um solche Fälle gehen, die schon damals kaum jemand verstanden hat. Also Bußgelder für ein Treffen zu fünft statt – wie erlaubt – zu viert unter freiem Himmel. Oder das Verlassen des 15-Kilometer-Radius um den eigenen Wohnort. Bei notorischer Maskenverweigerung und gefälschten Impfnachweisen muss mit der Gnade aber Schluss sein.

Sicher, eine Amnestie ist kein Allheilmittel. Aber sie kann wichtiger Teil einer politischen Kultur sein, die offensichtliche Fehler benennt und Wiedergutmachung für Sanktionen übt, die aufgrund von allgemein als falsch empfundenen Entscheidungen verhängt wurden. Wenn solche Verstöße nun rückwirkend straffrei gestellt würden, wäre das ein viel bedeutenderer Beitrag zum Rechtsfrieden als die schon beschlossene rückwirkende Cannabisamnestie. Die Staatsregierung sollte ihre ablehnende Haltung zum Vorschlag Müllers noch einmal überdenken.
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.