Politik

13.12.2024

Elektronische Patientenakte: Von wegen mündige Bürger

Die Informationspolitik der Krankenkassen bei der Elektronischen Patientenakte ist verheerend. Viele Kassen machen den Widerspruch gegen die EPA offenbar bewusst kompliziert. Dabei ist die Patientenakte aus Sicht mancher Experten ein Datenschutzfiasko. Ein Kommentar von Tobias Lill

Das Schreiben des Geldinstituts klingt eindringlich: „Dringend! Wir benötigen Ihre Zustimmung.“ Stimme man nicht zu, werde das Girokonto ohne weitere Warnung gekündigt. Solche Briefe erhielten zuletzt viele Deutsche. Denn wenn Banken ihre Gebühren auch nur um Centbeträge erhöhen, müssen die Kund*innen laut geltendem Recht zustimmen. Ganz anders bei Krankenkassen – da werden gesetzlich Versicherte, selbst wenn es Leib und Leben betrifft, nicht um Erlaubnis gefragt. Zumindest bei der elektronischen Patientenakte. Darin werden heikle Daten wie Arztbriefe, eingenommene Medikamente oder Laborbefunde digital gespeichert. Seit Wochen bekommen Millionen Versicherte entsprechende Informationsschreiben. In einem Brief der DAK heißt es bereits in der Überschrift: „Einfach. Sicher. Ihre Daten. Die elektronische Patientenakte (EPA) für alle kommt.“

Kein Wort von den Gefahren der EPA

Ganz so, als sei die Akte alternativlos. Die angeblich „vielen Vorteile“ der EPA werden gepriesen: „Papierlos und sicher“ sei diese. Kein Wort von möglichen Gefahren wie etwa Hackerangriffen auf die Gesundheitsdaten. Manche Krankenkassen benachrichtigen ihre Versicherten so überschwänglich, als hätten diese im Lotto gewonnen. Dabei werden laut der Verbraucherzentrale Bundesverband wichtige und teils umstrittene Aspekte, etwa beim Datenschutz, gar nicht angesprochen. Teils spielen die Versicherer mit Ängsten, etwa mit der falschen Behauptung, dass nur mit der EPA eine schnelle Notfallversorgung möglich sei.

Dass die Kunden der automatischen Erstellung einer E-Akte widersprechen dürfen, erwähnen viele Versicherer nur am Rande. Zahlreiche Kassen weisen ausschließlich auf ein Online-Widerspruchsformular hin, das etwa mit persönlichem Zugangscode erreichbar ist. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, telefonisch zu widersprechen, verschweigen sie. Der Widerspruch soll offenbar bewusst kompliziert sein: Bislang hat nur gut jedes hundertste Versicherungsmitglied widersprochen. Gründe gäbe es: Alle Krankheiten und Medikamente auf einen Blick – für private Krankenversicherer, Arbeitgeber oder Kriminelle ist das der Jackpot. Gelangen von Hackern erbeutete Daten erst einmal ins Darknet, lassen sich diese kaum zurückholen. Das wissen alle, die schon einmal Opfer eines Datendiebstahls geworden sind. 
 

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