Politik

27.03.2024

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Mit dem Demokratiefördergesetz wird der Bund erstmals gesetzlich mit der Demokratieförderung, der Gestaltung gesellschaftlicher Vielfalt und der Extremismusprävention beauftragt. Carmen Wegge, stellvertretende Vorsitzende der Landesgruppe Bayern der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßt das Vorhaben. Christian Zöpfchen, Generalsekretär der Freien Wähler Rheinland-Pfalz, hingegen befürchtet, die staatliche Lenkung könnte den pluralistischen Meinungsaustausch und die Meinungsfreiheit beschränken, statt diese zu fördern


JA

Von Carmen Wegge, stellvertretende Vorsitzende der Landesgruppe Bayern der SPD-Bundestagsfraktion

Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Für ihren Erhalt müssen wir immerwährend arbeiten. Ideologien der Ungleichwertigkeit, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Desinformation und Rechtsextremismus sind gegenwärtig ihre größten Bedrohungen. In diesen herausfordernden Zeiten ist es deshalb wichtig, die Demokratie von innen zu stärken. Dazu zählen neben repressiven Maßnahmen der wehrhaften Demokratie auch die Extremismusprävention und die Stärkung von zivilgesellschaftlichen Strukturen.

Demokratieförderung besteht aus einem ganzen Bündel an staatlichen Maßnahmen. Die Gestaltung der Demokratie sowie die Achtung von Rechtsstaatlichkeit sind aber nicht allein staatliche Aufgabe, sondern ein gemeinsames Anliegen einer lebendigen Zivilgesellschaft. Es braucht politische Signale an die engagierten Bürger*innen, die die unzähligen zivilgesellschaftlichen Initiativen mit Leben füllen. Sie benötigen für ihr Engagement dauerhafte und verlässliche Unterstützung.

Ziel des Demokratiefördergesetzes ist es, die Demokratie als Gesellschaftsform und Grundlage des Zusammenlebens zu schützen, weiter zu gestalten und für aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu stärken. Der Bund möchte zukünftig auf Grundlage eines ausdrücklichen gesetzlichen Auftrags bundeseigene Maßnahmen durchführen sowie Maßnahmen Dritter finanziell fördern, sofern sie von überregionaler Bedeutung sind und in erheblichem Bundesinteresse liegen.

Mit dem Demokratiefördergesetz werden wir einen soliden gesetzlichen Rahmen schaffen, um längerfristige Planungssicherheit für Projektträger und den Bund zu schaffen. Die wertvolle Arbeit etablierter Strukturen wird somit nachhaltig abgesichert. Initiativen, Organisationen und Vereine zur Stärkung demokratischer Werte, Selbstermächtigung und Selbstbestimmung diskriminierter Gruppen oder Maßnahmen zur Extremismusprävention sollen finanziell bezuschusst werden. 


NEIN

Von Christian Zöpfchen, Generalsekretär der Freien Wähler Rheinland-Pfalz

Die Absicht, die Demokratie zu stärken, ist zweifellos ehrenwert. Doch der Gesetzentwurf zur Demokratieförderung weist signifikante Schwächen auf, die das Potenzial haben, das Gegenteil des Intendierten zu bewirken. Historische Fehltritte der Bundesregierung, wie die Förderung der als extremistisch klassifizierten Linksjugend mit beinahe einer halben Million Euro im Jahr 2023, lassen Zweifel an der Sorgfalt und Zielgerichtetheit der Förderpolitik aufkommen.

Solche Vorfälle erodieren das Vertrauen in die Integrität der Mittelvergabe und werfen Fragen bezüglich der Kriterien und Überprüfungsmechanismen auf. 

Der Entwurf plant Ausgaben in Höhe von circa 10 Millionen Euro, jedoch bleibt völlig unklar, nach welchen Maßstäben die Verteilung erfolgen soll. Die Gefahr ist groß, dass diese Mittel nicht dort ankommen, wo sie tatsächlich demokratiefördernd wirken. Besonders problematisch ist die Anforderung, dass Empfänger lediglich „die Ziele des Grundgesetzes achten“ müssen, was ohne eindeutiges Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung interpretiert werden kann und so Extremistengruppen die Tür öffnet. 

Die im Entwurf vorgesehene staatliche Lenkung könnte zudem den pluralistischen Meinungsaustausch und die Meinungsfreiheit beschränken, statt diese zu fördern. Die Erfahrung zeigt, dass eine lebendige Demokratie auf der Vielfalt der Meinungen und der freien Diskussion basiert, nicht auf staatlich verordneter Homogenität. 

Bildungsprogramme und eine durchdachte Bildungspolitik sind die Schlüssel, um Bürger zu mündigen Teilnehmern einer demokratischen Gesellschaft zu erziehen. Nur so kann das Fundament unserer Demokratie langfristig gestärkt und geschützt werden. 
Diese umfassende Betrachtung führt zu einem tiefgreifenden Mangel an Vertrauen in den vorliegenden Gesetzentwurf. Er ist daher abzulehnen.

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