Politik

22.04.2021

Ist ein bundesweiter Mietendeckel für angespannte Wohnlagen nötig?

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Begründung: Die Gesetzeskompetenz liegt dafür beim Bund. Dieser müsse jetzt liefern, fordert Uli Grötsch (SPD). Volker Ullrich (CSU) widerspricht

JA

Uli Grötsch (SPD), Bundestagsabgeordneter aus Weiden und Generalsekretär der BayernSPD

Seit Jahren kennt die Entwicklung der Mietpreise in Deutschland an vielen Orten nur einen Weg: nach oben. Auch bei uns in Bayern sind viele Städte und Ballungsräume betroffen. Dort trägt diese Entwicklung dazu bei, Menschen mit kleineren Einkommen zuerst aus ihren Vierteln und schließlich aus der Stadt zu verbannen. Erzieher, Pflegepersonal, Polizeibeamte, ja selbst mittlere Einkommen tun sich in einer Stadt wie München mit durchschnittlich 18,61 Euro pro Quadratmeter mittlerweile schwer, die Miete für eine familientaugliche Wohnung zu bezahlen. Für uns als Sozialdemokraten ist Wohnen ein Menschenrecht und wir sehen die große soziale Sprengkraft dieser Entwicklung. Im Bund scheiterten wirksame Instrumente dennoch regelmäßig am Widerstand des Koalitionspartners, der auf die Kräfte des Marktes vertraut.

Lokale Initiativen wie der Berliner Mietendeckel oder das von uns als BayernSPD mitinitiierte Volksbegehren #6JahreMietenstopp haben versucht, das Regelungsdefizit auszugleichen und den Menschen auf Länderebene eine Verschnaufpause von permanent steigenden Wohnkosten zu verschaffen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel ist jetzt aber klar: Die Regelungskompetenz liegt beim Bund. Und der muss liefern, denn die Länder können es nicht, der Markt macht es nicht und viele Menschen stehen spätestens durch die Folgen der Pandemie mit dem Rücken zur Wand. Wir sehen es als SPD jetzt als unsere Aufgabe an, den Menschen Lösungen für dieses existenzielle Problem zu liefern und wirksame Maßnahmen auf Bundesebene durchzusetzen. Deshalb kämpfen wir für ein bundesweites Mietmoratorium, das Mieterhöhungen für mehrere Jahre nur im Rahmen der Inflationsrate erlaubt und die Aufwärtsentwicklung bei den Mieten drosselt. Wir brauchen langfristige Konzepte gegen steigende Mieten auf vielen Ebenen, aber nur eine bundesweite Deckelung kann für die Menschen schnell Druck aus dem Kessel nehmen.


NEIN

Volker Ullrich (CSU), Bundestagsabgeordneter aus Augsburg

Das Experiment ist gescheitert: Der Landesgesetzgeber darf Vermietern ihre Quadratmeterpreise nicht strikt vorgeben – das Mietrecht ist Bundeskompetenz. Der Mietendeckel ist damit formell verfassungswidrig und die Härte der Markteingriffe lässt an der materiellen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zweifeln.

In Berlin zeigte sich zudem, dass die Maßnahme praktisch ein Flop ist. Zwar sind die Angebotsmieten gesunken, zeitgleich hat sich das Angebot an Wohnungen jedoch halbiert. Wer das Glück hatte, bereits eine gedeckelte, günstige Wohnung zu bewohnen, blieb dort. Auf frei werdende Wohnungen kam eine Vielzahl an Bewerbungen, die Verzweiflung der Bewerber beförderte fragwürdige Extrazahlungen, um die eigenen Chancen auf eine Wohnung zu erhöhen. Dieser „Lock-in-Effekt“ schadet einer optimalen Wohnraumverteilung: Familien finden nicht genug Raum, Alleinstehende verharren in zu großen Wohnungen.

Gleichzeitig bescherten die groben Kriterien – die gute Lage und hochwertige Ausstattung sind nur rudimentär erfasst – allen Mietern günstige Konditionen. Sind die Mieter von zentralen Loft- oder Dachgeschosswohnungen eine schutzwürdige Zielgruppe für soziale Wohnungspolitik?

Ich glaube nein. Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Daher müssen wir sie an der Wurzel packen und nicht länger Symptome bekämpfen: Wir brauchen keinen bundesweiten Mietendeckel, sondern signifikant mehr Angebot in gefragten Lagen. Das erreichen wir nur, indem wir ermöglichen, mehr zu bauen, schneller nachzuverdichten, und Solidarität auch von denjenigen fordern, die heute mit der Baulücke vor dem Fenster eine freie Sicht genießen.

In Berlin müssen wir nun den Schaden minimieren. Mieterinnen und Mieter, die auf die experimentierfreudige Politik des Berliner Senats vertrauten, dürfen durch die offenen Nachzahlungen mitten in der Pandemie nicht auch noch ihre Wohnungen verlieren.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.