Politik

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek. (Foto: dpa/Uwe Lein)

13.01.2022

Kein Ablaufdatum für Boosterimpfungen

Bayerns Gesundheitsminister Holetschek über die Kritik an der Testpflichtbefreiung für Geimpfte und Auffrischimpfungen

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) rechnet mit der Notwendigkeit regelmäßiger Coronaschutzimpfungen. Darauf müsse man sich einstellen, ähnlich wie bei der Grippeimpfung, „die auch jährlich erfolgen sollte“, sagte der Minister dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in München. In welchem Abstand diese Auffrischungen erfolgen sollten, dies müsse sich noch zeigen: „Ständige Impfkommission und RKI sind gefordert.“

Holetschek stellte klar, dass es derzeit „kein 'Ablaufdatum“ für Booster-Impfungen gebe, „sie gilt nach aktuellem Stand unbegrenzt“. In den vergangenen Tagen wurde allerdings bekannt, dass manche Veranstalter die 2G-Plus-Regelungen sehr restriktiv umsetzen und die Wirkung einer Booster-Impfung auf drei Monate begrenzen. Gesundheitsminister Holetschek sagte, man müsse sich „auf jeden Fall frühzeitig auf eine mögliche vierte Impfung vorbereiten, wir brauchen Planungssicherheit“.

Kritik daran, dass „Geboosterte“ bei 2G-Plus von der Testpflicht befreit sind, wies Holetschek zurück. „Nach aktuellen Studien erhöht eine Auffrischungsimpfung den Immunschutz auch gegen Omikron deutlich und vermindert die Wahrscheinlichkeit schwerer Verläufe ganz erheblich“, sagte er und verwies auf Einschätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) dazu. Die Testbefreiung und auch eine Befreiung von der Quarantänepflicht als Kontaktperson sei daher gerechtfertigt.

Der CSU-Politiker verwies auch darauf, dass die Testpflicht in einigen Bereichen aber weiterhin auch für Menschen mit Auffrischungsimpfung gilt - nämlich überall dort, wo man es mit vulnerablen Gruppen zu tun habe, etwa in Senioren- und Pflegeeinrichtungen. „Hier brauchen wir zusätzliche Sicherheit für diese besonders gefährdeten Personen“, sagte Holetschek.
(Daniel Staffen-Quandt, epd)

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