Politik

Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monate auf 90 Tage reduziert. (Foto: dpa/Sebastian Gollnow)

19.01.2022

Kein Bestandsschutz für ältere Genesenennachweise

"Anreiz, sich impfen zu lassen": Seit Samstag gilt der Genesenenstatus nur noch für eine Zeitspanne zwischen 28 und 90 Tagen

Für ältere Genesenennachweise, die schon vor der jüngsten Verkürzung der Geltungsdauer vorlagen, gibt es keinen Bestandsschutz. Das hat ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch klargestellt. Die Regelung zur Verkürzung sei direkt umgesetzt worden und gelte direkt. Seit Samstag gilt der Genesenenstatus nur noch für eine Zeitspanne zwischen 28 und 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test. Vorher galt er etwa doppelt so lange. Nachweise von Anfang Oktober zum Beispiel sind damit jetzt abgelaufen.

Der Sprecher wies darauf hin, dass sich viele Genesene hätten impfen lassen. Außerdem könne man die Regelung "auch als Anreiz sehen, sich impfen zu lassen". Wer genesen sei und sich impfen lasse, für den gelte dann direkt die 2G-Regel.

Die Gesundheitsminister der Länder hatten das Bundesministerium gebeten, Übergangsregelungen für Betroffene zu erarbeiten. Diese seien besonders für gebuchte Reisen und für den Zugang zu Veranstaltungen notwendig, hatte es nach einer Länderkonferenz am Montag geheißen.

Ausnahmen für gebuchte Reisen und für den Zugang zu Veranstaltungen gefordert

"Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben", schrieb das RKI.

In Kraft trat die neue Vorgabe am Samstag. Genesennachweise gelten also seitdem nur noch für maximal drei Monate - laut Ministerium formal auch schon bestehende Nachweise. Wie dies jetzt konkret zum Beispiel bei 2G- und 3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort gehandhabt wird, liegt demnach aber bei den Ländern. Unklar ist noch, wie die Änderung in den Apps zur Anzeige der Impfnachweise technisch umgesetzt wird. In den Apps können Genesenenzertifikate angezeigt werden - bislang mit dem Gültigkeitszeitraum sechs Monate.

Die Änderung knüpft an eine vom Bundesrat am Freitag besiegelte Verordnung an, die auch den Rahmen für Quarantäneregeln neu fasste. Genesenennachweise müssen demnach Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht. Dazu gehört: "Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen". Und: "Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen." Das RKI erläuterte zugleich: "Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern." (dpa)

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