Politik

Für Pädagogen und Erzieher an Hochschulen, Schulen und Kindergärten gilt künftig in Bayern ein Verschleierungsverbot. (Foto: dpa)

21.02.2017

Verschleierungsverbot für Lehrerinnen in Bayern

Nach Angaben des Innenministers gibt es im öffentlichen Dienst derzeit aber keine Burkaträgerin

Die Verschleierung mit Burka und Nikab wird in Bayern im öffentlichen Dienst und in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens künftig verboten. Konkret geht es um ein Verbot an Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen. Eine Verhüllung des Gesichts widerspreche der hiesigen Kommunikationskultur, erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München. Jedoch ist noch unklar, ob das nicht verfassungswidrig ist.

Kritiker der Pläne der bayerischen Staatsregierung mahnen an, dass ein Verbot bestimmter Kleidungsstücke nicht vereinbar mit dem Grundgesetz ist. «Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und freiheitlich demokratischen Grundordnung», entgegnete Herrmann. Besonders Beamtinnen und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst seien zu Neutralität gegenüber dem Bürger verpflichtet. Nach Angaben des Innenministers gibt es im öffentlichen Dienst derzeit aber keine Burkaträgerin.

Die Staatsregierung hält sich zudem offen, zu einem späteren Zeitpunkt ein vollständiges Burka-Verbot einzuführen. Zunächst solle aber die verfassungspolitische Diskussion zu einem solchen Verbot fortgeführt und die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern beobachtet werden.

Der Bayerische Gemeindetag begrüßte den Kabinettsbeschluss. Damit werde ein klares Bekenntnis zum freiheitlich demokratischen Werteverständnis gesetzt, sagte Gemeindetagspräsident Uwe Brandl. «Eine selbstgewählte oder angeordnete Abschottung mittels verschleiernder Kleidung entspricht nicht unserem Selbstverständnis als freiheitlichem Gesellschaftssystem.»

Vollständiges Burka-Verbot nicht ausgeschlossen

Außerdem verständigte sich die Staatsregierung auf weitere Maßnahmen zur Überwachung möglicherweise gefährlicher Personen. Extremisten und Gefährder können in Bayern sollen künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. «Damit wissen wir künftig, wo sich solche Personen herumtreiben und können ihren Bewegungsspielraum, falls erforderlich, auch einschränken», sagte Herrmann.

Die neue Regelung wird im Polizeiaufgabengesetz verankert und soll an einen richterlichen Beschluss geknüpft sein. Eine vorherige Verurteilung ist dabei keine Bedingung für die Überwachung. Nach Angaben des Ministers sei es derzeit aber eine «sehr überschaubare Zahl» an Personen, die für eine Überwachung mit Fußfessel infrage kommt. «Es ist eher weniger als ein Dutzend. Es ist kein Massenphänomen.» Minister Herrmann rechnet mit einer Einführung noch vor der Sommerpause.

Darüber hinaus werden die Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung durch die Polizei oder an bestimmten Straßen und Plätzen künftig zwei Monate statt wie bisher drei Wochen gespeichert. «Wir werden Straftaten im öffentlichen Raum noch offensiver bekämpfen und ahnden. Dabei geht es auch um eine noch höhere Abschreckungswirkung», sagte Herrmann. (BSZ/dpa) Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version wurde pauschal von einem Kopftuchverbot gesprochen. Wir haben das jetzt konkretisiert.

Kommentare (2)

  1. Staatsbürger3.0 am 22.02.2017
    Wer als Eltern sein Kind von einer solchen Gestalt wie auf dem beigefügten Foto unwidersprochen unterrichten lässt, der hat auch irgendwo ein Problem ...
  2. bayernkoenig am 21.02.2017
    Die Rede ist hier nur von Burka bzw. Nikab, und diese Verschleierung zu verbieten ist das einzig richtige.
    Wohlgemerkt, keiner spricht hier von einem Kopftuch. Denn dadurch wird ja nicht das Gesicht verschleiert und man kann mit der Person somit ein normales Gespräch auch auf der zwischenmenschlichen Ebene führen. Des weiteren verstößt es auch nicht gegen geltendes EU-Recht - siehe andere Länder, wo es bereits auch eingeführt wurde.
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