Keine Zutrittskontrollen, keine Maskenpflicht: Man sollte meinen, seit dem sogenannten Freedom Day wäre alles so entspannt wie vor der Pandemie. Weit gefehlt. Denn nicht allen ist die Vorstellung geheuer, ausgerechnet jetzt die Maske fallen zu lassen. Gerade öffentliche Einrichtungen appellieren teils mit Nachdruck, Maske zu tragen. Und mancherorts bleibt nicht nur die Maske, sondern sogar der 3G-Nachweis Pflicht. Verwiesen wird dabei auf Hausrecht und Arbeitsschutz. Allerdings entscheidet jedes Haus anders, was die neue Freiheit nicht gerade übersichtlich macht. Am besten also, man hat seine Maske auch weiterhin in der Tasche.
Vorerst strenge Regeln hat sich der Bayerische Landtag gegeben. So gilt für alle Besucher und Besucherinnen noch bis zum 15. Mai die 3G-Regel. Zutritt zum Landtag erhält nur, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Zudem herrscht die Verpflichtung, eine FFP2-Maske zu tragen.
Ganz unumstritten sind solche Maßnahmen aus juristischer Sicht nicht. Es sei „ungeklärt“, ob staatliche Stellen Maßnahmen, die laut Infektionsschutzgesetz unzulässig sind, via Hausrecht anordnen dürfen – so zitiert Welt online den Professor für Öffentliches Recht in Augsburg, Ferdinand Wollenschläger. Und der Berliner Wirtschaftsrechtler Niko Härting gibt im selben Medium zu bedenken: „Wesentliche Grundrechtseingriffe bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und können von einer Behörde, Hochschule oder Schule nicht einfach per Hausrecht angeordnet werden.“
Im Landtag von Baden-Württemberg interpretiert man die Sache ähnlich wie in Bayern: Die 3G-Regel wurde zunächst bis Mitte April für alle Anwesenden bei Plenar- und Ausschusssitzungen sowie für Besuchergruppen verlängert. Das Gleiche gilt für die Maskenpflicht. „Ein Zutritt zum Landtag ohne Maske ist nicht möglich“, so ein Sprecher. „Für die Zeit nach dem 14. April gibt es derzeit noch keine Planungen.“
Der Landtag in NRW schreibt keine Maske vor
Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Nordrhein-Westfalen: Dort sind sowohl Masken als auch 3G-Zutrittsregeln seit dem 3. April passé. Das Tragen einer medizinischen Maske wird im Landtagsgebäude lediglich empfohlen.
Auch in den Städten ist man nicht allzu entspannt. In der Münchner Stadtverwaltung bleibt die Maske im Gesicht, „auch um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung nicht weiter zu gefährden“, wie ein Sprecher der Landeshauptstadt erklärt. Keine Maske müssen Mitarbeiter*innen tragen, wenn sie allein sind, an einem festen Platz mit Mindestabstand 1,5 Meter sitzen oder von transparenten Wänden vor Infektionen geschützt werden. Im Parteienverkehr ist zwar die 3G-Regel aufgehoben worden, es gilt aber weiterhin die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.
Die Stadt Nürnberg hält im Parteienverkehr ebenfalls an der Maske fest – wenn auch nur an einer medizinischen. Für die Beschäftigten heißt es ohnehin: Maske tragen. Und doch zeigt man sich in den „Nachrichten aus dem Rathaus“ eher erleichtert. „Mehr Personen im Gebäude möglich“, heißt es dort in gefetteten Buchstaben. Die Wartezonen könnten wieder ausgelastet werden, das Bürgeramt Mitte werde sein Terminkontingent ausweiten.
Bei Stadtratssitzungen und Empfängen wird das Masketragen nicht angeordnet, aber empfohlen.
Maske auf - ein Gebot der Höflichkeit?
Auch manche Freizeitvergnügungen sind ohne Maske nicht zu haben. Wer etwa dem Münchner Pinakotheken, den Museum Brandhorst und der Sammlung Schack einen Frühlingsbesuch abstatten möchte, tut gut daran, wenigstens eine medizinische Maske bei sich zu tragen. Denn in den staatlichen Häusern bleibt sie bis zum Ende der Osterferien Pflicht, um Ansteckungen und Krankheitsfälle zu vermeiden. „Das dient zum Schutz nicht nur der inzwischen wieder erfreulich zahlreichen Besucher*innen in unseren Häusern, sondern auch unseres Personals“, so eine Sprecherin.
Anders in der (privaten) Kunsthalle München. Dort braucht man keine Maske. Das Haus appelliert allerdings, Masken zu tragen und Abstand zu halten. Die Bayerischen Staatsbibliothek hat sich gegen Masken entschieden, empfiehlt sie aber. Plexiglasabtrennungen sollen bleiben, wo sie sind. Auch das Reservierungssystem für die Plätze in den Lesesälen wird beibehalten.
Eine Frage der Etikette könnte sich künftig beim Besuch der Staatsoper stellen. Maske auf oder nicht? Immerhin sind die Damen und Herren am Einlass verpflichtet, Mund und Nase zu bedecken. Für die Gäste gilt das nicht. Da könnte es ein Gebot der Höflichkeit sein, die Maske ebenfalls aufzusetzen. Zumal ohnehin anzunehmen ist, dass viele Menschen sich unwohl fühlen, so ungeschützt. „Wir gehen aber derzeit nicht davon aus, dass es zu größeren Unmutsbekundungen des Publikums kommt“, erklärt ein Sprecher der Staatsoper.
Auch im Residenztheater entfallen Impfstatusnachweis und Maskenpflicht, empfohlen wird die Maske dennoch. Die Begründung: Wenn alle Plätze besetzt sind, kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Betriebsintern gilt am Residenztheater für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Publikumskontakt die Maskenpflicht. Auch beim Schminken und Ankleiden sind noch FFP2-Masken zu tragen. Ein echtes Maskentheater also. Andreas Beck, Intendant des Münchner Residenztheaters, sieht das entspannt. „Auf dem Theater war die Maske stets lebendiger Bestandteil. Darum gilt jetzt: Nicht nur auf der Bühne, sondern auch im Publikum darf man Maske tragen – sollte es einem oder der Sache dienen … Die neue Normalität eben.“ (Monika Goetsch)
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