Politik

Der Beratungsbedarf für Frauen, die in ein Frauenhaus flüchten, ist enorm. (Foto: Britta Pedersen/dpa)

23.08.2019

Landräte fallen Schreyer in den Rücken

Bayerns Frauenhäuser bekommen endlich mehr Geld – leider nicht so viel, wie ursprünglich geplant

Streit, Prügel, Missbrauch. Flüchten Frauen vor häuslicher Gewalt, bleibt vielen nur eines: Schutz suchen in einem Frauenhaus. Doch dort werden sie häufig abgewiesen. Denn es fehlt an Plätzen und Personal. Seit mehr als zwei Jahrzehnten klagen Wohlfahrtsverbände und Frauenhäuser über die eklatanten Zustände.

Doch endlich gibt es für die Frauenhäuser im Freistaat mehr Geld. Mit der neuen Förderrichtlinie, die zum 1. September in Kraft tritt, stockt die Staatsregierung die Fördermittel für den Platzausbau und die Verbesserung der Personalausstattung auf. Statt wie bisher 43 000 Euro kann ein Frauenhaus mit sieben Plätzen künftig 105 800 Euro Fördergeld beantragen. „Nach über 20 Jahren Stillstand ist es gelungen, die Staatsregierung dazu zu bewegen, die Fördermittel für den Schutz von und die Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder deutlich zu erhöhen“, freut sich Margit Berndl, Vorstand des Paritätischen in Bayern.

In Berndls Freude schwingt allerdings auch Enttäuschung mit. Denn wäre es nach Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) gegangen, hätten die Frauenhäuser noch mehr Geld bekommen. 121 300 Euro Fördergeld sah das Ministerium ursprünglich für ein Frauenhaus mit sieben Plätzen vor. Doch der ursprüngliche Entwurf des Sozialministeriums wurde auf Betreiben des Landkreistags deutlich abgespeckt. „Die Landkreise akzeptieren einen in der Praxis aufgezeigten weitergehenden Beratungsbedarf nicht und wollen die Kosten nicht mittragen“, ärgert sich Berndl.

Landkreise und Gemeinden sind für die Frauenhäuser vorrangig zuständig

Bislang fördert der Freistaat 1,25 Fachkraftstellen in einer Einrichtung mit bis zu sieben Frauenplätzen. Im ursprünglichen Richtlinienentwurf war eine Erhöhung auf 2,0 Stellen vorgesehen. Nach der Intervention der Landräte blieben nur 1,5 Fachkraftstellen übrig. Die Folge: Bedarfsgerecht werde die Beratung der Frauen auch mit der neuen Förderrichtlinie nicht, so Berndl. Und auch Silvia Wallner-Moosreiner, Geschäftsführerin des Sozialdiensts katholischer Frauen in Bayern, erklärt: „Durch diese nun geringere Erhöhung kann den Anforderungen an die Unterstützung der Frauen nicht im notwendigen Umfang nachgekommen werden.“

Tatsächlich sind die Landkreise und kreisfreien Gemeinden für die Einrichtungen zum Schutz der Frauen vorrangig zuständig, da sie als Teil der Daseinsvorsorge gelten. „Die von uns vorgeschlagenen Verbesserungen können deshalb nur im engen Schulterschluss mit den kommunalen Spitzenverbänden umgesetzt werden“, heißt es aus dem Sozialministerium. Dort betont man aber auch: „Vergleicht man die landesweit verbindlichen Vorgaben für das in Frauenhäusern vorzuhaltende Fachpersonal in den verschiedenen Bundesländern, so liegt Bayern mit den neuen Personalschlüsseln an der Spitze.“

Die neue Förderrichtlinie sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagt denn auch AWO-Landeschef Thomas Beyer. Doch auch er bedauert, „dass weitergehende Verbesserungen an der Verweigerungshaltung der Landräte gescheitert sind“. Beyer fordert die Landräte auf, „öffentlich zu begründen, warum sie Staatsministerin Schreyer hier förmlich in den Rücken gefallen sind“. Und Berndl ergänzt: „Auf dieser politischen Ebene bleibt also auch nach über 40 Jahren noch erhebliche Überzeugungsarbeit zu leisten.“ (Angelika Kahl)

Kommentare (1)

  1. Zitrone am 07.09.2019
    Die Landräte sollten sich schämen, zumal leider immer noch die Mehrheit von der Christlichen? Sozialen? Union gestellt wird. Die betroffenen Frauen sind wohl als Wählergruppe zu klein, um die verdiente Unterstützung zu finden. Wenn es um Sportvereine oder Feuerwehren ging, wäre das bisschen Geld kein Thema. Pfui.
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