Politik

Gesundheitskarten verschiedener Krankenversicherungen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rechnet mit leicht steigenden Beiträgen. (Foto: dpa/Proepper)

13.06.2023

Lauterbach: Kassenbeiträge werden 2024 steigen müssen

Weil es keine zusätzlichen Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung gibt und er auch keine Leistungskürzungen vornehmen will, rechnet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit einer leichten Erhöhung der Beiträge im kommenden Jahr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach rechnet angesichts des Milliardenlochs bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mit leicht steigenden Beiträgen. "Finanzminister Christian Lindner hat klar gemacht, dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können", sagte Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). "Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut leicht steigen müssen."

Die gesetzlichen Krankenversicherungen erwarten nach abgesicherten Finanzen 2023 wieder ein Defizit im nächsten Jahr. Der Spitzenverband rechnet mit einer Lücke zwischen 3,5 Milliarden und 7 Milliarden Euro. Ohne Maßnahmen zum Gegensteuern würde daraus rechnerisch ein Anstieg beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,2 bis 0,4 Prozentpunkten resultieren.

Er gehe nicht davon aus, dass das Defizit bei 7 Milliarden Euro liegen werde, sagte Lauterbach. "Trotzdem wird es wohl ein Defizit geben." Forderungen nach einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze erteilte er eine Absage. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Der Wert liegt in diesem Jahr bei 59 850 Euro im Jahr (4987,50 Euro im Monat).

Bereits für dieses Jahr war eigentlich ein Minus von 17 Milliarden Euro erwartet worden, die Regierung hatte aber im vergangenen Herbst mit einem Finanzpaket mit verschiedenen Maßnahmen gegengesteuert. Der offiziell erwartete durchschnittliche Zusatzbeitragssatz war von 1,3 auf 1,6 Prozent angehoben worden.

Die Zusatzbeiträge kommen zu dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent vom Einkommen hinzu, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Letztlich kann den Zusatzbeitrag jede Kasse je nach ihrer Finanzlage selbst festlegen.

Im vergangenen Jahr hatten die 96 Krankenkassen noch einen Überschuss von rund 451 Millionen Euro ausgewiesen. Aber auch da waren die Ausgaben bereits um 4,4 Prozent gestiegen. (Sebastian Engel, Christian Andresen, dpa)

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