Politik

28.05.2023

Münchner Verbotspolitik: Reden wäre besser

Ein Kommentar von Rudolf Stumberger

Vergangenen Sonntag vor der Münchner Olympiahalle. Auf einer kleinen Protestkundgebung zum Konzert des ehemaligen Pink-Floyd-Musikers Roger Waters sagt Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, sinngemäß, der Musiker sei ein Judenhasser. Zehn Schritte von der Kundgebung entfernt verteilen Mitglieder des Arbeitskreises Israel-Palästina Flugblätter mit dem Titel: „Roger Waters ist kein Antisemit.“

Drinnen in der nahezu ausverkauften Halle feiern an die 10 000 Menschen frenetisch die Show, die politische Botschaften aussendet: dass die US-Präsidenten der letzten Jahrzehnte Kriegsverbrecher seien, dass das ferngesteuerte Töten durch Drohnen aufhören, dass man sich gegen Faschismus und Militarismus stellen müsse. Antisemitisch ist an diesen Aussagen nichts. Gleichzeitig erscheint auf den Anzeigetafeln die Botschaft der Olympia Park GmbH, also des Hallenbetreibers, man distanziere sich von Waters, der gerade unten auf der Bühne Gitarre spielt.
Mit Blick auf diese schrille Gemengelage müsste es heißen: Wir müssen reden. Das Gegenteil ist der Fall. Die Stadt hätte das Konzert gern verboten. So wie sie es auch gern verboten hätte, dass in städtischen Räumen über das Verbot von BDS-Veranstaltungen (einer Israel-Boykott-Bewegung) diskutiert wird.

Verbote statt Diskussion  – es waren die Gerichte, die hier dem Verbot einen Riegel vorgeschoben haben, ebenso wie bei den Waters-Konzerten. Gut so, denn Verbote sind ein falscher Weg, der die Meinungsfreiheit bedroht. Wenn aber die Rechtslage so sei, dass derlei Konzerte legal sind, dann müssten halt die Gesetze geändert werden, forderte Frau Knobloch auf genannter Kundgebung. Vielleicht wäre das gar nicht schlecht: wenn der Gesetzgeber noch stärker präzisieren würde, was genau als Antisemitismus gilt.

Damit sich das Problem mit der Vermietung der Olympiahalle nicht wiederholt, denkt man im Münchner Stadtrat darüber nach, vorher die Gesinnung der auftretenden Künstler*innen zu überprüfen. Wie soll das praktisch gehen, mit einem Ausschuss „für politisch unkorrekte Umtriebe“? In Deutschland nannte man das bisher Zensur. 
 

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