Politik

Die Praxis vieler bayerischer Kommunen, Bürgerdaten an externe Dienstleister auszulagern, ist aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten Thomas Petri bedenklich. (Foto: dpa/Matthias Balk)

25.05.2020

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Landesbeauftragter kritisiert Umgang vieler Kommunen mit Bürger-Daten

Die Praxis vieler bayerischer Kommunen, Bürgerdaten an externe Dienstleister auszulagern, ist aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten Thomas Petri bedenklich. Oft sei der Schutz der Daten aus Unwissenheit nicht mehr ohne weiteres gewährleistet, sagte Petri am Montag der Deutschen Presse-Agentur in München.

Derzeit gebe es Gespräche mit Land und Kommunen über landesweit einheitliche Kriterien, an denen sich die alle Kommunen orientieren. Problematisch sei es insbesondere dann, wenn die Kommunen jegliche Hoheit über die Daten verliere, diese nicht ausreichend verschlüsselt seien und zugleich der Dienstleister nicht sorgfältig auswählt werde.

Petris Jahresbericht 2019 umfasst fast 170 Seiten und bildet viele Probleme zwischen Bürgern und Behörden im Datenschutz ab. Dabei geht es einmal mehr auch um das Polizeiaufgabengesetz. So war ein 78-jähriger Rentner, der auf einem Spielplatz eine Hüpfburg für seinen Enkel fotografiert hatte, als möglicher pädophiler Gefährder in einer Polizei-Datenbank gelandet. Erst auf Intervention des Datenschutzbeauftragten wurden die Akten des Mannes - darunter auch ein DNA-Test - wieder von der Polizei gelöscht.

Corona-Krise als Schwerpunkt

Mit Blick auf das laufende Jahr sieht Petri die Corona-Kise als Schwerpunkt der Datenschützer. Der Umgang mit Videokonferenzen und die geplante Einführung einer App zur Aufspürung von Infektionsketten seien gute Beispiele, wie die Pandemie den Datenschutz beeinträchtige, sagte er.

Bei der App wäre es datenschutzrechtlich bedenklich, wenn die Informationen nicht freiwillig "gespendet" würden, betonte Petri. Bei Videokonferenzen von Mitarbeitern im Homeoffice gebe es immer wieder Fälle, bei denen unbeabsichtigt Daten weitergegeben würden. Das fange bereits damit an, dass nicht in allen technischen Systemen sichergestellt werden könne, dass auch Unbefugte an Konferenzen teilnehmen könnten. Fragwürdig seien auch bei Prüfungen in Videoformaten Vorgaben, dass Prüflinge ihre Wohnung abfilmen sollten, um teilnehmen zu dürfen.
(Marco Hadem, dpa)

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