Politik

04.06.2021

Nebeneinkünfte im Landtag: Es gibt keinen Mittelweg

Ein Kommentar von Jürgen Umlauft

Schon Kinder lernen: Wer nicht hören will, muss fühlen! So geht es nun auch den Abgeordneten in den Parlamenten. Über Jahre hinweg gab es bei den diversen Abzock-Skandalen die Mahnung, dass strenge Regeln eingeführt würden, sollten einige wenige Unverbesserliche nicht von ihrem ungenierten Treiben lassen. In Bayern haben jetzt die Masken-Deals des Ex-CSU-Abgeordneten Alfred Sauter das Fass zum Überlaufen gebracht: Offenlegung nahezu aller Nebeneinkünfte auf Euro und Cent, Verbot des bezahlten Lobbyismus bei Geschäften oder der Interessenvertretung gegenüber staatlichen Stellen – der Landtag wird wohl die schärfsten Schwerter auspacken, die die Verfassung zulässt.

Fakt ist: Die Maßnahmen greifen zum Teil in die Grundrechte der Abgeordneten ein. Ärgerlich ist auch, dass alle darunter zu leiden haben, obwohl die Zahl der schwarzen Schafe tatsächlich klein ist. Aber um Schaden von der Demokratie und dem Vertrauen in ihre Vertreter*innen abzuwenden, ist Strenge erforderlich.

Abgeordnete arbeiten für die Bürgerinnen und Bürger, nicht fürs Privatkonto

Im Prinzip gibt es nur diese Alternative: Entweder man lässt die Regeln locker und setzt auf den Anstand und eine Art freiwillige Selbstkontrolle der Abgeordneten bei der Ausübung ihrer Nebenjobs. Das hieße, Fälle wie den Sauters als zwar inakzeptabel, aber systemimmanent hinzunehmen. Oder man setzt auf Grenzen und Transparenz und nimmt Nebenwirkungen wie Einschränkungen in der Berufsfreiheit in Kauf.

Letzteres ist der richtige Weg. Denn niemandem wird verboten, neben dem politischen Mandat beruflich tätig zu sein. Die meisten Abgeordneten schaffen das schon heute ohne erkennbaren Interessenkonflikt. Das Argument, mit strengen Nebenverdienstregeln würden Parlamente für Angehörige freier Berufe unattraktiv wird vor allem von jenen vorgebracht, die um Geschäftsmodelle wie das Sauters bangen und das politische Mandat zur Akquise lukrativer Aufträge nutzen wollen. Diese Praxis aber widerspricht dem Wesen und den Aufgaben eines unabhängigen Volksvertreters. Abgeordnete arbeiten für die Bürgerinnen und Bürger, nicht fürs Privatkonto. Das Entgelt für die Vertretung berechtigter Interessen ist in den Diäten schon enthalten.

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