Politik

Die Äbtissin des Benedektinerklosters „Maria Frieden“ in Kirchschletten, Mechthild Thürmer, sitzt 2021 während der Verleihung des Friedenspreises „Löwenherz“ in der evangelischen Johanneskirche in Hallstadt. (Foto: dpa/Armer)

28.02.2023

Prozess gegen Äbtissin wegen Gewährung von Kirchenasyl

Hinter Kirchenmauern finden Asylsuchende regelmäßig Schutz vor Abschiebung. Der Staat lässt die Helfer dabei oft gewähren. Im Fall einer Äbtissin aus Oberfranken möchte die Staatsanwaltschaft dagegen eine Verurteilung erreichen

Weil sie Menschen zum Schutz vor Abschiebung Kirchenasyl gewährte, steht eine Äbtissin an diesem Dienstag in Bamberg vor Gericht. Der Frau wird Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in drei Fällen vorgeworfen, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Bamberg mitteilte.

Angeklagt ist die Äbtissin Mechthild Thürmer des Benediktinerklosters Maria Frieden im oberfränkischen Kirchschletten (Landkreis Bamberg). Die Äbtissin hat bereits mehr als ein Dutzend Mal Kirchenasyl gewährt und auch deshalb gegen sie erlassene Strafbefehle zurückgewiesen. Im Jahr 2021 wurde Thürmer für ihr Engagement mit dem Löwenherz-Friedenspreis ausgezeichnet.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr den Angaben zufolge vor, in den Jahren 2018 und 2019 drei ausreisepflichtige Frauen in der Abtei aufgenommen zu haben. Damit soll die Äbtissin rechtswidrig die Abschiebung der Frauen nach Italien beziehungsweise Rumänien verhindert haben.

Der Anwalt der Äbtissin, Franz Bethäuser, rechnet mit einem Freispruch für seine Mandantin. Zuversicht gibt ihm die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom Februar 2022, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Das oberste ordentliche Gericht des Freistaates hatte vor einem Jahr den Freispruch eines Mönchs in einem weiteren Kirchenasyl-Prozess bestätigt. Die Richter urteilten damals, der angeklagte Mönch habe sich gar nicht erst strafbar gemacht, denn er habe das Kirchenasyl nicht aktiv beenden müssen. Bethäuser hatte auch den Mönch vor Gericht vertreten.

Dass es gegen die Äbtissin in Bamberg nun trotzdem zur Verhandlung kommt, liegt nach Angaben der Gerichtssprecherin daran, dass die Anklage vor der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts erhoben und zugelassen wurde. "Da das Verfahren nicht eingestellt wurde, wird es nun vor dem Amtsgericht Bamberg verhandelt." Eine Einstellung des Verfahrens hatte die Äbtissin ihrem Anwalt zufolge zuvor abgelehnt, da dies in gewisser Weise ein Schuldeingeständnis bedeutet hätte. (Sebastian Schlenker, dpa)

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