Politik

Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, gibt ein Pressestatement. Kanzlerkandidat Merz ist bei der Kanzlerwahl im Bundestag im ersten Wahlgang durchgefallen (Foto: dpa)

06.05.2025

Söder über Merz-Niederlage: "Scheitern ist ein Schaden für unser Land"

Der CSU-Chef fordert von den Koalitionspartnern nach der Niederlage von CDU-Chef Merz bei der Kanzlerwahl "keine Spielchen, keine Denkzettel“. Am Nachmittag wird erneut abgestimmt. Ob Merz im zweiten Wahlgang eine Mehrheit bekommt, ist unsicher

Bayern Ministerpräsident Markus Söder ist entsetzt über die Niederlage von CDU-Chef Friedrich Merz bei der Kanzlerwahl am Dienstagvormittag. Der CSU-Chef sagte in München: „Ich bin enttäuscht. Das Scheitern im ersten Wahlgang ist ein Schaden für unser Land.“ Söder rät den Koalitionspartnern, "keine Spielchen, keine Denkzettel“. Es drohe ein „Vorbote von Weimar“.

CDU-Chef Friedrich Merz ist überraschend bei der Kanzlerwahl im Bundestag gescheitert. Im ersten Wahlgang erhielt er lediglich 310 Stimmen – sechs zu wenig für die notwendige absolute Mehrheit von 316. Damit ist klar: Der designierte Kanzler konnte nicht alle Abgeordneten der eigenen Koalition hinter sich vereinen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben zusammen 328 Sitze im Parlament.

Novum in der Geschichte der Bundesrepublik

Es ist ein Novum: Noch nie ist nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert.

Das Grundgesetz regelt auch diesen Fall. In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: "Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen." 

Grundgesetz gibt Frist von zwei Wochen 

Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein. 

Später einfache statt absolute Mehrheit

Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Nun reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: "Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält."

Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen. 

Am Nachmittag wird erneut abgestimmt. Ob Merz im zweiten Wahlgang eine Mehrheit bekommt, ist unsicher. (BSZ/dpa)

Anm. der Redaktion: Der Text wurde zwischenzeitlich aktualisiert.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.