Politik

Vieles was heute bei der Bund-Länder-Beratung beschlossen wurde, gilt in Bayern bereits. Bald gelten aber auch für Geimpfte Obergrenzen bei privaten Treffen. (Foto: dpa/Tobias Hase)

21.12.2021

Söder: Weihnachts-Vorsicht statt Weihnachts-Lockdown

Ab dem 28. Dezember gelten Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte. Was Bund und Länder der Omikron-Welle entgegensetzen wollen

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die Bund-Länder-Beschlüsse zur Corona-Eindämmung verteidigt - insbesondere die neuen Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte, die nach Weihnachten gelten sollen. Es gebe keinen "Weihnachts-Lockdown", betonte Söder nach den Bund-Länder-Beratungen in München, fügte aber hinzu: "Weihnachts-Vorsicht macht sicherlich Sinn."

Spätestens ab 28. Dezember soll generell eine Obergrenze von zehn Personen für Privattreffen gelten. Dies muss auch in Bayern noch in die Corona-Verordnung des Landes eingefügt werden. Söder hatte angekündigt, dass dies im Umlaufverfahren geschehen soll.

Zur Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI), das sich aufgrund der aktuellen Corona-Lage in Deutschland für "maximale Kontaktbeschränkungen" aussprach, sagte Söder, dies sei nach Darstellung des Bundes so nicht abstimmungsfähig gewesen. Bei allen Maßnahmen müssten immer zwei Prinzipien gelten, erklärte er: Vorsicht und auch Verhältnismäßigkeit. Es müsse ja auch alles vor Gericht bestehen.

Wichtig sei die Einschätzung der Lage - und die sei aktuell noch mit vielen Fragezeichen versehen gewesen, sowohl vom Vorsitzenden des Expertenrats der Bundesregierung als auch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Datenlage werde bis zur nächsten Bund-Länder-Schalte am 7. Januar sicher besser sein.

Zudem wären viele der Maßnahmen, die das RKI vorgeschlagen habe, auf Basis der aktuellen Rechtslage gar nicht umsetzbar. Dazu müsse erst die epidemische Lage von nationaler Tragweite wieder eingeführt werden, sagte Söder. Die Vorschläge blieben aber "in der Diskussion". "Und man wird dann eben sehen, wie weit die Entwicklung kommt." Man hoffe sehr, dass es keine solche Entwicklung wie in anderen Ländern gebe.

Die Beschlüsse von Bund und Ländern im Detail

Angesichts der zu erwartenden raschen Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus kommen neue Einschränkungen auf die Menschen in Deutschland zu. Auch Geimpfte sollen ihre Kontakte einschränken, wenn auch weniger stark als Ungeimpfte. Die Beschlüsse von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen vom Dienstagabend im Detail:

IMPFUNGEN:
Bund und Länder rufen die Menschen im Land weiterhin zu Impfungen und Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus auf. Sie versprechen: "Die Impfkampagne wird auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen." Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Corona-Impfungen durchgeführt werden. Impfangebote für Kinder sollen ausgebaut werden.

IMPFPFLICHT:
Die Länder bitten den Bund, die Vorbereitungen für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht voranzutreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen.

KRITISCHE INFRASTRUKTUREN:
Die Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Strom- oder Energieversorgung sollen sich auf steigende Infektionszahlen durch die Omikron-Variante vorbereiten.
2G: Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und weite Teile des Einzelhandels gilt die 2G-Regel weiter, man muss also eine Impfung oder die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nachweisen. Auch ein zusätzlicher Test kann vorgeschrieben werden.

PRIVATE TREFFEN:
Wenn nicht geimpfte oder nicht genesene Menschen teilnehmen, dürfen sich drinnen und draußen nur Angehörige eines Haushalts sowie zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zum 14. Geburtstag sind ausgenommen. Ehe- und Lebenspartner gelten als ein Haushalt, auch ohne gemeinsamen Wohnsitz. Für Geimpfte und Genesene gilt spätestens ab dem 28. Dezember: Es dürfen höchstens zehn Menschen zusammenkommen, Kinder nicht mitgerechnet.

TESTPFLICHT: Ungeimpfte dürfen weiterhin nur mit tagesaktuellem Schnelltest zur Arbeit sowie Züge des Nah- und Fernverkehrs nutzen.

VORSICHT:
Bund und Länder rufen die Bürgerinnen und Bürger zur freiwilligen Kontaktbegrenzung, zu Hygienemaßnahmen, Abstand und vorsorglichen Tests auf.

SILVESTERBÖLLER:
Versammlungen zu Silvester und Neujahr sind verboten. An von den Kommunen ausgewiesenen öffentlichen Orten soll es wie bereits beschlossen kein Silvesterfeuerwerk geben, der Verkauf von Böllern ist verboten.

CLUBS UND DISKOTHEKEN:
Spätestens ab dem 28. Dezember sollen überall Clubs und Diskotheken in Innenräumen schließen und Tanzveranstaltungen verboten werden.

GROSSVERANSTALTUNGEN:
Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember ohne Zuschauer statt.

WIE ES WEITER GEHT:
Der Bundeskanzler und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder wollen sich am 7. Januar erneut treffen. Bis dahin soll die Bundesregierung auf Grundlage von Empfehlungen des Expertenrats Pläne mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Omikron-Variante vorlegen. Gegebenenfalls soll eine Anpassung der Corona-Wirtschaftshilfen vorbereitet werden.
(dpa)

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