Politik

05.01.2022

Soll die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gekippt werden?

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die Vorratsdatenspeicherung entgültig streichen. Für DJV-Chef Frank Überall ist das eine "sehr gute Nachricht", ermöglicht die Datenspeicherung doch auch das Ausspähen von Journalist*innen und ihren Kontaktpersonen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) indes appelliert an die Ampel in Berlin: "Unsere Strafverfolger dürfen im Kampf gegen schwerste Verbrechen nicht ausgebremst werden."

JA

Frank Überall, Vorsitzender des Deutschen Journalistenverbands (DJV)

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat kurz vor Weihnachten angekündigt, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus dem Kanon der Sicherheitsgesetze streichen zu wollen. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Journalistinnen und Journalisten, ihre Kontaktpersonen und Hinweisgeber. Denn wie es der Name schon sagt: Die Vorratsdatenspeicherung sollte nach dem Willen der alten schwarz-roten Koalition in Deutschland ohne Anlass durchgeführt werden. Also eine Überwachung von elektronischen Kontaktdaten um der Überwachung willen. Dahinter stand die weitverbreitete Annahme, es könnte ja mal irgendwann ein Terroranschlag oder ein sehr schweres Verbrechen verübt werden. Wenn die Sicherheitsbehörden dann in einem schier unerschöpflichen Datenozean fischen dürften, wäre die Aufklärung ein Klacks.

Zum Glück weigerten sich die großen Telekommunikationsanbieter, die staatlich gewünschte Sammelwut umzusetzen. Sicher nicht, weil sie die Bürgerrechte für sich entdeckt hätten. Wohl eher wegen der Investitionen in Server-Infrastruktur, die sie abschreiben müssten, wenn das Bundesverfassungsgericht endgültig Nein zur Vorratsdatenspeicherung sagen würde.

Wir Journalisten waren zu jedem Zeitpunkt gegen die Vorratsdatenspeicherung. Denn sie ermöglicht das Ausspähen von uns, unseren Informanten, Kollegen und Familien. Und sie führt das Redaktionsgeheimnis ad absurdum. Wenn wir befürchten müssen, dass jede Telefonnummer, die wir gewählt haben, und jede E-Mail-Adresse, die wir angeschrieben haben, ohne jeden Grund gespeichert wird, ist es vorbei mit der freien und ungehinderten Ausübung des Journalistenberufs. Dann bleibt es dauerhaft bei dem 13. Platz, auf den Deutschland im internationalen Ranking der Pressefreiheit abgerutscht ist.

Ich wünsche uns deshalb, dass der Bundesjustizminister die politische Rückendeckung der Ampel-Fraktionen bekommt, die er für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung braucht.


NEIN

Georg Eisenreich (CSU), bayerischer Justizminister

Ich bin für Freiheit im Internet. Aber das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Gesetze gelten auch im Netz. Bayern setzt sich daher seit Jahren dafür ein, dass unsere Ermittler in der digitalen Welt auch effektive Ermittlungsbefugnisse haben. Gerade der Kampf gegen Kindesmissbrauch zeigt: Fehlende Verkehrsdatenspeicherung verhindert, dass wir Straftaten effektiv aufklären und laufenden Kindesmissbrauch stoppen können. Es ist völlig unverständlich, dass unsere Strafverfolger zum Beispiel Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind. Auch bei der Verfolgung von Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern sind Verkehrsdaten oftmals die wichtigste oder sogar die einzige Spur.

Bei der Verkehrsdatenspeicherung sichern Anbieter Telefon- und Internet-Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum. Dabei geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Speicherung von Verbindungsdaten, die insbesondere die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen ermöglichen. Ich will weder den gläsernen Bürger noch einen Überwachungsstaat. Aber bei schweren Straftaten brauchen die Ermittler ausreichende digitale Befugnisse. Der Zugriff auf Verbindungsdaten soll zeitlich befristet und auf schwere Straftaten beschränkt sein. Es ist zudem dringend notwendig, die Verkehrsdatenspeicherung auf Telemedienanbieter wie Telegram oder den Facebook-Messenger zu erweitern. Es kann nicht sein, dass schwere Straftaten nicht aufgeklärt werden können, weil Täter für ihre Taten keine SMS, sondern Messenger nutzen.

Derzeit ist die Verkehrsdatenspeicherung faktisch ausgesetzt, weil eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Regelung aussteht. Das jüngste Urteil des EuGH hat den Mitgliedstaaten aber Spielräume gelassen, insbesondere für IP-Adressen. Ich fordere den Bundesjustizminister auf, diese Spielräume zu nutzen. Unsere Strafverfolger dürfen im Kampf gegen schwerste Verbrechen nicht ausgebremst werden.

(Fotos: Werner Siess, BSZ)

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