Politik

16.03.2023

Sollen auch Transferempfänger Anspruch auf erleichterte Einbürgerung haben?

Das SPD-geführte Bundesinnenministerium arbeitet derzeit an einem Gesetz, das den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erleichtern soll. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) fordert, dass Empfänger von Transferleistungen davon ausgeschlossen sein sollten. Martin Hagen, der FDP-Landtagsfraktionsvorsitzende, pflichtet ihm da bei. Marianne Schieder, die Vorsitzende der Landesgruppe Bayern der SPD im Bundestag, mahnt allerdings an, dass es Ausnahmen geben müsse

JA

Marianne Schieder, Vorsitzende der Landesgruppe Bayern der SPD im Bundestag

Zu dem betreffenden Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts gibt es in der Ampel-Koalition keine unterschiedlichen Meinungen. Wir arbeiten trotz der sehr herausfordernden Situation angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine den Koalitionsvertrag konzentriert und konsequent ab. Und darin haben wir uns verständigt, ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht zu schaffen und eine Einbürgerung in der Regel nach fünf Jahren, bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren, zu ermöglichen. Das war übrigens mit den Unionsparteien in den vergangenen Jahren nie zu schaffen.

Aufgrund des zum Teil dramatischen Fehlens von Fachkräften in zahlreichen Bereichen werden wir auf geordnete Zuwanderung von Fachkräften angewiesen sein, wenn wir unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit auch unseren Wohlstand erhalten wollen. Damit Fachkräfte bleiben, brauchen sie eine attraktive Bleibeperspektive. Bereits heute gibt es für die Einbürgerung eine sehr strenge Prüfung, ob und inwiefern bei den betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Lebensunterhaltssicherung gegeben ist und davon auszugehen ist, dass das so bleibt. Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich auch immer eine positive Prognose erforderlich, dass die Unterhaltsfähigkeit auch in Zukunft gesichert ist. Ausnahmen werden in der Regel sehr restriktiv gehandhabt.

Trotzdem kann es Ausnahmefälle geben: Es kann im Leben eine Situation eintreten, in der Mitbürgerinnen und Mitbürger ausländischer Herkunft, die Jahre in Deutschland gearbeitet, gelebt und damit einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen geleistet haben, unverschuldet – etwa durch Krankheit oder Berufsunfähigkeit – in eine Notlage geraten. Gerade hier ist nicht nur ein leistungsfähiger Sozialstaat notwendig, sondern muss auch in der Gesetzgebung stets gewährleistet sein, dass der Staat Härten erkennen und berücksichtigen kann.

 

NEIN

Martin Hagen, Vorsitzender und Migrationssprecher der Landtagsfraktion der FDP
 

Deutschland ist auf Einwanderung angewiesen. Der Arbeitskräftemangel wird durch die demografische Entwicklung in den kommenden Jahren weiter verschärft. Er gefährdet unseren Wohlstand und zunehmend auch die Funktionsfähigkeit wichtiger sozialer Einrichtungen, etwa in der Kinderbetreuung und Altenpflege. Wir brauchen kluge Köpfe und fleißige Hände aus aller Welt, um auch in Zukunft ein erfolgreiches und lebenswertes Land zu bleiben. Gerade gut qualifizierte Fachkräfte können sich ihr Einwanderungsziel heutzutage frei aussuchen. Im Wettbewerb mit anderen Einwanderungsländern muss die Bundesrepublik deshalb attraktiver werden.

Die Möglichkeit, nach einigen Jahren schnell und unbürokratisch auch deutscher Staatsbürger zu werden, kann dazu beitragen. Aber diese Möglichkeit muss jenen vorbehalten bleiben, die sich und ihre Angehörigen ohne Transferleistungen versorgen können. Ansonsten würden wir weitere Anreize für Einwanderung in unseren Wohlfahrtsstaat setzen. Das amerikanische Wall Street Journal schrieb kürzlich, Deutschland sei ein „Magnet“ für Flüchtlinge, deren Qualifikationsniveau oft nicht zu den Erfordernissen des modernen Arbeitsmarkts passt, und gleichzeitig wenig attraktiv für gut qualifizierte Einwanderer. Anstatt dieses Problem weiter zu verschärfen, brauchen wir eine Trendwende in der Migrationspolitik.

Selbstverständlich müssen auch weiterhin Menschen Zuflucht bei uns finden können, die Anrecht auf Asyl haben oder vor Krieg fliehen, wie aktuell die Flüchtlinge aus der Ukraine. Aber unsere Einladung, Deutsche zu werden, sollte sich gezielt an diejenigen richten, die sich erfolgreich in den Arbeitsmarkt integrieren. Die Fähigkeit, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, ist – neben Sprachkenntnissen, Rechtstreue und einem Bekenntnis zu den Werten unseres Grundgesetzes – eine entscheidende Voraussetzung für eine Einbürgerung. Dabei soll es auch bleiben. 
 

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