Politik

14.10.2021

Sollen Beamtinnen und Beamte in die Rentenkasse einzahlen?

Das Parallelsystem der Beamtenversorgung hat historische Gründe, erklärbar sei es heute nicht mehr, meint VdK-Chefin Ulrike Maschner. Rainer Nachtigall, Chef des Beamtenbundes dagegen fordert: Finger weg von den Versorgungsregelungen, die sich bis heute als stabil erweisen

JA

Ulrike Mascher, Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern

Eine gesetzliche Rentenversicherung für alle ist eine Frage der Gerechtigkeit. Der VdK fordert, dass sie langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut wird. Das erweitert den Kreis der Einzahlenden neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Selbstständige, Angehörige freier Berufe, Abgeordnete, Vorstandsmitglieder und eben auch auf Beamtinnen und Beamte. Derzeit zahlen etwa 37 Millionen Menschen in die Rentenversicherung ein, etwa 1,7 Millionen zählen zur Beamten- und Richterschaft.

Das Parallelsystem der Beamtenversorgung hat historische Gründe, erklärbar ist es heute nicht mehr. Für die gleiche Tätigkeit und bei gleichem Arbeitseinkommen entstehen erhebliche Einkommensunterschiede im Alter. Ein Beispiel: Eine angestellte Lehrerin erhält nach 45 Berufsjahren eine Rente von 1058 Euro. Die verbeamtete Kollegin erhält nach nur 40 Dienstjahren eine Pension von 1902 Euro. Ein stabiles gesetzliches Rentensystem, das allen Menschen ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist ein wichtiger Stabilitätsfaktor für unsere Gesellschaft. Davon profitieren alle. Durch den Einbezug von Beamtinnen und Beamten könnte sich das Rentenniveau erhöhen, und auch der Anstieg der Beiträge ließe sich bremsen. Ab einem Stichtag werden neu Verbeamtete in die Rentenversicherung integriert. Wer bereits verbeamtet ist, hat Bestandsschutz.

Ein solcher Schritt wäre nicht revolutionär. Österreich hat bereits 2005 den Startpunkt für die Erwerbstätigenversicherung gesetzt – ohne dass mir ein Zusammenbruch der Republik und ein Beamtenmangel bekannt geworden wäre. Zur Erfolgsgeschichte gehört auch, dass dort konsequent auf eine starke staatliche Absicherung gesetzt wird. Betriebliche wie private Vorsorge werden kaum unterstützt. Stattdessen gehen die staatlichen Förderungen in das allgemeine gesetzliche System. Bislang ist das kein Nachteil. Mit über 2000 Euro hat der männliche Durchschnittsrentner in Österreich monatlich mehr auf dem Konto als die deutsche Beamtin aus unserem obigen Rechenbeispiel.


NEIN

Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbunds (BBB)

Es ist nachvollziehbar, wenn zukünftige Rentner*innen angesichts der Finanzierungslücken bei der gesetzlichen Rentenversicherung sorgenvoll in die Zukunft blicken. Es darf nicht sein, dass Menschen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, im Alter von Armut bedroht sind.

Was liegt näher als „mehr Menschen im System = mehr Geld“? Diese Rechnung aber geht nicht auf! Mehr Einzahlende mögen kurzfristig die vorhandenen Mittel erhöhen, bedeuten aber auf lange Sicht auch mehr Leistungsberechtigte. Im Ergebnis eine Nullrechnung. Wo in den Kassen jetzt schon zu etwa einem Viertel die Finanzierung über Bundeszuschüsse aus Steuermitteln erfolgt, müsste in Zukunft nur noch mehr aufgewandt werden, um dann die zusätzlichen Leistungsansprüche abzudecken.

Zumal sich das demografische Problem der umlagefinanzierten Rentenversicherung dadurch nicht lösen wird. Die Leistungen werden unmittelbar aus den Beiträgen finanziert. Das bedeutet, immer weniger aktiv Beschäftigte zahlen für immer mehr Rentner*innen. Man muss kein Finanzgenie sein, um zu sehen, dass es da zu Verwerfungen kommt.

Statt mehr Menschen in ein System zu integrieren, das offensichtlich der Überarbeitung bedarf, sollten wir die Finger von den Versorgungsregelungen lassen, die sich bis heute als stabil erweisen. Denn dass die Versorgung im öffentlichen Dienst funktioniert, zeigt der Versorgungsbericht aus dem vergangenen Jahr. Die bayerische Staatsregierung hat langfristige Strategien angewandt, um auch unter ansteigender Zahl von Versorgungsberechtigten für eine stabile Haushaltsquote zu sorgen.

Und last but not least der verfassungsrechtliche Aspekt. Die Beamtenversorgung ist Teil der von Artikel 33 Absatz 5 im Grundgesetz geschützten Wesensmerkmale des Berufsbeamtentums. Sie ist Teil des Lebenseinkommens der Beamt*innen. Ihre Höhe ist eng verknüpft mit der Besoldung im aktiven Dienst und dem Streikverbot. Gleichzeitig ist sie wichtiger Faktor der Nachwuchsgewinnung.

(Fotos: Heidi Schramm und BBB)

Kommentare (2)

  1. Erich am 20.10.2021
    Ich habe als Betriebsprüfer gearbeitet. Wie ich in meinem beruflichen Leben erfahren habe, können oder (wenn es um Steuern geht) wollen viele nicht richtig rechnen. So sehe ich es auch bei der Frage: sollen Beamte wie Angestellte kranken- und rentenversichert werden. Bei der Beihilfe (statt einer 100%igen Pflichtkrankenversicherung) hat der Freistaat Bayern gesehen, dass ihm die direkte anteilige Übernahme der tatsächlichen Krankheitskosten billiger kommt als für jeden Beschäftigten den Arbeitgeberanteil an eine gesetzliche Kasse zu zahlen. Vergleichbar würde es auch bei Rente anstatt Pension laufen. Bei einer Umstellung des Systems sollte (vereinfacht gesagt) jeder während seiner aktiven Tätigkeit monatlich das gleiche Netto haben. Es müsste also alles beim Bruttogehalt zugeschlagen werden, was an höheren Abzügen vom Gehalt erfolgt. Bei der Krankenkasse kompensiert um die bisherigen, alleine vom Beschäftigten zu tragenden Beiträge. Das gäbe eine kräftige Lohnerhöhung. Entsprechend der höheren Löhne müsste der Staat als Arbeitgeber seinen Anteil an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sofort aus seinen Haushaltsmitteln an diese Kassen abführen. Ja, auch Arbeitslosenversicherung! Das System muss dann echt marktoffen sein. Denn wenn Beamte bisher im Verlaufe ihres Berufslebens nicht ausscheiden, um sich selbständig zu machen oder in die besser zahlende private Wirtschaft zu wechseln, beruht das vor allem auf dem Umstand, dass bei der dann fälligen Nachversicherung nur Teile der erworbenen Altersversorgung in die Rentenversicherung überführt werden.
    Die Löhne von Beamten und Angestellten sind auch aus anderen Gründen nicht vergleichbar. Ein Beamter kann und wird häufig eine höher bewertete Stelle besetzen - hat aber im Gegensatz zu Angestellten keinen Anspruch auf Beförderung = stellengerechte Bezahlung.
    Überhaupt sind Beamte eine billige Verfügungsmasse des Dienstherren. So hatte Stoiber nach Gutsherrenart verfügt, dass Beamte (natürlich unbezahlt, Beamte werden schließlich für ihre Existenz bezahlt) einfach von heute auf morgen ein paar Stunden länger arbeiten müssen. Ein Beamter unterliegt dem Gesetz (das der Gesetzgeber jederzeit ändern kann); Angestellte haben einklagbare Verträge. Es geht jeder Beamte ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zu seinem Dienstherren ein. Jeder Beamte wägt ab, was ihm seine Berufung auf Lebenszeit bringt und kostet. Dazu gehört, dass Beamte in jungen Jahren mit weniger zufrieden sein müssen - umgekehrt im Alter sich aber keine Sorgen um eine ordentliche Altersversorgung machen müssen. Versicherungstechnisch gesprochen: im Beamtengehalt steckt unsichtbar eine Zusatzversicherung für das Alter drin. In der Privatwirtschaft gibt es das häufig als Extra aus der betrieblichen Altersversorgung zur gesetzlichen Rente hinzu. Ein Vergleich ist schief, wenn er alleine die gesetzlichen Rente mit einer Pension ins Verhältnis setzt.
    Ein Blick nach Österreich und der wunderbaren Sprache dort. Jeder Rentner ist Pensionär. Die Pension der Beamten heißt jedoch "Altersgenuss".
  2. KHJ am 14.10.2021
    Es ist schon lange Zeit das unsere Beamtinnen und Beamten Freiberufler u.s.w in die Rentenkasse einzahlen.
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