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Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

(PDF 6 MB)
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Deutschland ist bei der Dokumentation von Strafprozessen im 19. Jahrhundert stehen geblieben. Dem modernen Anspruch an Objektivität, Nachvollziehbarkeit und Transparenz werden die bis heute üblichen handschriftlichen Notizen der Richterinnen und Richter längst nicht mehr gerecht. Ein Blick über den nationalen Tellerrand zeigt, wie es gehen könnte: Am Internationalen Gerichtshof in Den Haag werden alle Verhandlungen in Bild und Ton aufgezeichnet. Nicht anders handhabt man es beispielsweise in Schweden. Bei deutschen Strafverfahren müssen die Richterinnen und Richter unterdessen oft gleichzeitig Zeugen hören, Fragen stellen, Angeklagte beobachten und eben Notizen zu den Aussagen machen. Das Fehlerrisiko ist offensichtlich: Notizen können Lücken aufweisen, und es besteht die Gefahr unbewusster Selektion aufgrund der richterlichen Mehrfachbelastung.
Die pauschale Forderung der Aufzeichnung von Strafprozessen lehne ich ab. Mit der ständigen Erfassung von Ton und Bild im Gerichtssaal ist niemandem geholfen. Sie dient auch nicht der Wahrheitsfindung.
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