Politik

Polizeikräfte kontrollieren im öffentlichen Nahverkehr die Einhaltung der Maskenpflicht. (Foto: dpa/Sebastian Gollnow)

01.04.2021

Teure Regelverstöße

Wer gegen Corona-Auflagen verstößt, muss blechen. Reich werden die Städte mit den Bußgeldern aber nicht

Nie war es in der jüngeren Vergangenheit leichter als heute, gegen Regeln zu verstoßen – und dafür zu bezahlen. Seit die Corona-Pandemie die Gesellschaft zum Einhalten drastischer Regularien zwingt, hagelt es Bußgelder. Auch aktuell hat die Polizei, die nach Regelverstößen Ausschau hält, eine Menge zu tun.

Am vergangenen Freitag etwa löste sie in Traunstein eine laute Party mit etwa zehn bis 15 Jugendlichen auf einer Wiese bei einem Waldstück auf. In Rosenheim erwischte sie am Samstag zehn heitere junge Menschen, die ein paar Bierfässer ins Freie schleppten, um das Ende ihrer Lehr- und Meisterjahre kräftig zu begießen. Und am Sonntagabend fiel ein Heiratsantrag auf einem Steg am Starnberger See in Münsing ins Wasser: Weil die Polizei davon Kenntnis erhielt, dass die 20 Anwesenden weder Masken trugen, noch die Mindestabstände einhielten.

So harmlos derartige Zusammenkünfte einmal gewesen sein mögen und hoffentlich bald wieder sind: In Pandemiezeiten gelten sie als „bußgeldbewehrte Verhaltensweisen“. Die Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen ahnden sie als Ordnungswidrigkeiten. Rechtsverstöße also, die nicht als Strafe, sondern eher als Mahnung zu verstehen sind. Polizei oder die zuständige Verwaltungsbehörde prüfen, ob im Einzelfall ein entsprechender Regelverstoß vorliegt.

Kein großes Ding eigentlich. Schmerzlich sind die Bußgelder für die Einzelnen dennoch. Denn kleine Zusammenkünfte, eine Radtour ohne Maske durch die Münchner Innenstadt oder fröhliche Draußenbiere können durchaus ins Geld gehen.

Auch Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU) bekam das gerade zu spüren. 500 Euro kostet ihn sein 50. Geburtstag nachträglich. Sein Vergehen: Er hatte zur Feier seines „Runden“ im Februar fünf Gäste im Garten empfangen.

25 000 Euro zahlt, wer in betrieblichen Unterkünften Hygieneregeln missachtet

Wer genau wissen will, was wie viel kostet, kann im Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ vom vergangenen Dezember nachschauen. So wird der Verstoß gegen die Maskenpflicht mit 250 Euro belegt (bis August vergangenen Jahres waren es 150 Euro). Wer mehrfach gegen die Maskenpflicht verstößt, zahlt 500 Euro. Das „Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund“ kann, sofern es untersagt ist, mit 250 Euro belegt werden, der Aufenthalt außerhalb der Wohnung während nächtlicher Ausgangssperren mit 500 Euro.

Für Feiern auf öffentlichen Plätzen muss man pro Nase ebenfalls 500 Euro berappen. Weigert man sich, in eine angeordnete Quarantäne zu gehen, kostet das 2000 Euro. Öffnet die Gastronomie, wo sie geschlossen sein muss, zahlt der Gastronom 5000 Euro. Das Gleiche gilt, wenn ein Hotel Übernachtungsmöglichkeiten zu touristischen Zwecken zur Verfügung stellt. Der Betrieb von Fitnessstudios oder die Öffnung von Geschäften kostet 5000 Euro. Werden in betrieblichen Unterkünften die Schutz- und Hygienemaßnahmen nicht eingehalten, drohen 25 000 Euro Bußgeld.

„Corona-Bußgelder lassen die Kassen klingeln“, so ätzte jüngst ein Twitter-Tweet. Ganz falsch ist das nicht. Denn die Bußgelder landen tatsächlich in den Kassen der Kommunen. In der Landeshauptstadt München etwa wurden bisher insgesamt rund 25 000 Verstöße gemeldet, 13 300 Verfahren wurden abgeschlossen, 8700 Bußgeldbescheide erlassen. Die Bußgelder summieren sich auf rund zwei Millionen Euro, die in den städtischen Gesamthaushalt einfließen. In Nürnberg wurden seit März vergangenen Jahres 4600 Bußgeldbescheide erlassen. Davon lagen Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen mit 4270 weit vorn, gefolgt von Verstößen gegen das Maskengebot (1277 Fälle). Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von fast einer Million Euro angeordnet.  

Auch in Weiden in der Oberpfalz wurden Bußgelder vor allem bei Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen, nächtlichen Ausgangssperren und die Maskenpflicht verhängt, Gesamtvolumen der 727 Bescheide: rund 150 000 Euro. Die Stadt Würzburg hat seit März vergangenen Jahres 1375 Bußgeldbescheide erlassen, Summe: fast 400 000 Euro. Ein Sprecher der Stadt räumt allerdings ein, dass es aufgrund von Einsprüchen durchaus möglich sei, „dass diese Summe nicht vereinnahmt wurde“. In Passau gingen 1066 Ordnungswidrigkeitsanzeigen ein, 719 Bußgeldbescheide wurden erlassen, 203 Anzeigen eingestellt, 69 sind in Bearbeitung. Gegen 75 Bescheide wurden Rechtsmittel eingelegt. Einnahmen der Stadt insgesamt: rund 205 000 Euro. Und in Rosenheim wurden 1500 Verstöße gemeldet, 1140 davon per Verwarnung oder Bußgeldbescheid abgearbeitet. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder insgesamt: 190 000 Euro.

Dass die Flut der Bußgeldbescheide die bearbeitenden Behörden an ihre Grenzen bringt, beschreibt der Sprecher des Münchner Kreisverwaltungsreferats Johannes Mayer in aller Deutlichkeit: „Die Bearbeitung aller Corona-Fälle übersteigt deutlich die personelle Leistungsfähigkeit der Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferats“. Regulär beschäftige die Bußgeldstelle 40 Mitarbeiter*innen, 25 weitere sind gerade dazugekommen.
Neben den wöchentlich rund 1000 Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen Corona-Verstöße laufen die üblichen Anzeigen weiter. 18 000 sind das in München pro Jahr. Sehr viel mehr Arbeit also. Aber verdienen sich die Kommunen an den Bußgeldern nicht auch, wie viele mutmaßen, eine goldene Nase? Keineswegs. Ein Blick auf den Münchner Gesamthaushalt genügt. Der wurde 2020 mit 8,3 Milliarden Euro beziffert.
(Monika Goetsch)

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