Die Heizungstauschpläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sind erst mal Geschichte. Stattdessen sollen es nun sogenannte kommunale Wärmepläne richten. Doch was bedeutet das konkret – und wie praktikabel ist die Umsetzung?
Das wichtigste Ziel ist das gleiche wie bei der Wärmepumpenoffensive: eine klimaneutrale Wärmeversorgung aller Städte und Gemeinden. In Bayern soll das bis 2040 der Fall sein. Der kommunale Wärmeplan ist die Grundlage.
Die Wärmewende erfordert zunächst eine Reduzierung des Wärmebedarfs der Gebäude. Doch wird auch künftig noch viel Energie für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme eingesetzt werden müssen. Dieser Bedarf soll schrittweise, aber irgendwann vollständig, aus unterschiedlichen Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme gedeckt werden.
Da Wärme nicht so leicht transportierbar ist wie Strom, muss dies unter Berücksichtigung der geografischen und technischen Gegebenheiten sowie der Gemeindegröße und der Bewohnendenzahl gestaltet werden. Das Ideal: Jede Kommune entwickelt ihren Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung, der die Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt.
Jeder kommunale Wärmeplan beinhaltet aber vier Kernelemente. Zunächst müssen der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch ermittelt werden sowie die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Dafür braucht es Informationen zu den Gebäudetypen (Beton oder Holz), den sogenannten Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur sowie den Heizzentralen und Speichern. Im zweiten Schritt geht es darum, das Einsparpotenzial in den unterschiedlichen Bereichen Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme zu ermitteln. Diese unterscheiden sich wiederum nach privaten Haushalten, Verwaltungs- und Gewerbeliegenschaften sowie industriellen Anlagen.
Anschließend muss das Ziel definiert werden, die Versorgungsstruktur im Jahr 2040. Hilfreich dabei ist die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung. Im letzten Schritt werden die Maßnahmen festgelegt. Zum einen müssen andere Vorhaben der Kommune – etwa die der Bauleitplanung – berücksichtigt werden. Und es gilt, die Menschen einzubinden. Nicht zuletzt die Proteste von Erding haben gezeigt, dass die Leute nicht etwas übergestülpt haben wollen.
Der Bayerische Städtetag zeigt sich aufgeschlossen. Er erachte „eine solide Bestandsaufnahme und Planung für den richtigen Weg, um zur Energiewende effizient und effektiv beizutragen“, meint Verbandsvorsitzender Markus Pannermayr (CSU). Damit schaffe man für die beteiligten Kommunen und Stadtwerke ebenso wie für die Wohnungs- und Hausbesitzenden eine Perspektive, auf der man aufbauen könne. Gut sei es in diesem Zusammenhang, so Pannermayr weiter, „dass der Bund der Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einer Verzahnung des Gebäudeenergiegesetzes mit dem Wärmeplanungsgesetz gefolgt ist“.
Straubings OB: „Warte seit 2022 auf Förderbescheid“
Doch brauche es, davon ist der Städtetagschef überzeugt, viel Zeit und Ressourcen. „Die Voraussetzungen in den Kommunen sind unterschiedlich – je nachdem, ob schon Fernwärme- oder Nahwärmenetze vorhanden sind, die bedarfsgerecht ausgebaut werden können, oder ob neue Netze bedarfsgerecht geschaffen werden müssen“, urteilt Markus Pannermayr. Insgesamt sieht er seine Mitglieder aber auf einem guten Weg. Die Gesetzgebung habe darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen für langfristige Investitionen stimmten. Die Kommunen gingen in große finanzielle Vorleistungen; obendrein mangelt es vielerorts an Personal.
Seine eigene Stadt Straubing, berichtet Pannermayr, habe bereits Ende 2022 einen Förderantrag zur Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans im Habeck-Haus eingereicht: „Der Erhalt des Förderbescheids steht noch aus.“
Skeptisch zeigt sich Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft: „Grundsätzlich ist es gut, dass die kommunale Wärmeplanung mit dem Gebäudeenergiegesetz verzahnt wird. Durch den Kompromiss wird es aber natürlich auch viel schwerer, einen klimaneutralen Gebäudebestand bis spätestens 2040 in Bayern zu erreichen. Daher sollte man sich jetzt nicht hinter der kommunalen Wärmeplanung bis 2026/2028 verstecken.“
In Kommunen, in denen früher klar ist, wohin die Reise geht, müsse in Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen Energieversorgern auch früher gehandelt werden, fordert der VBEW-Chef. Viele Gemeinden stünden aber auch erst am Anfang. „Schon allein aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit von Planungsbüros ist es sicherlich sehr sportlich, eine komplette Wärmeplanung für alle Gemeinden bis 2028 hinzubekommen“, glaubt Detlef Fischer. Für eine fundierte Wärmeplanung müsse eine Kommune mit 10 000 Bewohnenden mit Kosten von 100 000 Euro rechnen. (André Paul)
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