Politik

Viele Kliniken sind insolvenzgefährdet. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat jetzt Reformpläne vorgelegt. (Foto: dpa/Lukas Barth)

21.07.2023

Unausgegorene Vorschläge

Die geplante Krankenhausreform enthält einige gute Elemente – doch noch bleibt vieles vage

Es gibt in Bayern 408 Krankenhäuser – so viele wie in keinem anderen Bundesland. Davon sind laut einer aktuellen Studie 10 Prozent akut insolvenzgefährdet. Grund genug, etwas zu unternehmen. Mitte Juli haben sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier für eine Krankenhausreform geeinigt. Nur Bayern stimmte dagegen. Dabei weiß auch Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU): Das System benötigt eine Veränderung.

In Deutschland finanzieren sich die Kliniken aus zwei Quellen: Die Bundesländer fördern die Investitionen, die Krankenkassen übernehmen die Betriebskosten. Seit 2005 rechnen Krankenhäuser und Krankenkassen über Fallpauschalen ab. Das heißt, für jede Behandlung gibt es einen festen Satz. Klar, dass jedes Haus ein großes Interesse daran hat, möglichst viele Fälle an Land zu ziehen. 9,37 Milliarden Euro kamen so im Jahr 2022 in Bayern zusammen.

Für das bloße Vorhalten von Leistungen gibt es dagegen kein Geld. Die Krankenhausreform soll das ändern. 60 Prozent der Betriebskosten sollen über eine Vorhaltevergütung finanziert werden, die Fallpauschalen nur noch 40 Prozent ausmachen. Künftig werden demnach die Kliniken Leistungsgruppen zugewiesen, zum Beispiel Infektiologie. Erfüllen sie die jeweiligen Qualitätskriterien, erhalten sie Geld – unabhängig davon, ob sie tatsächlich jemanden behandeln. Das Budget fürs Pflegepersonal soll auch aus diesem Topf finanziert werden.

Stationäre Aufgaben übernehmen

Damit einhergehen soll eine Einteilung der Häuser in drei Versorgungsstufen. Die Botschaft: Es soll nicht mehr jedes Krankenhaus alles anbieten. Die größte Neuerung wäre die unterste Stufe, die ambulant-stationären Versorger. Das sind Standorte, die zwar auch noch stationäre Aufgaben übernehmen. Der Schwerpunkt liegt aber auf wohnortnahen ambulanten Leistungen und Nachsorge. Von dieser Verzahnung von stationär und ambulant erhofft sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen deutlichen Rückgang der Dauer von Krankenhausaufenthalten.

Ein eigenes Gesetz soll die Transparenz erhöhen. Dazu sollen Leistungsdaten veröffentlicht werden, welche Klinik welche Leistung zu welcher Qualität bietet. Für Ruth Waldmann, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag, ist das eine gute Sache. „Damit die Bevölkerung ablesen kann: Wo gehe ich mit meiner Krankheit hin?“

Eine Kommission der Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass die Wahl des Krankenhauses bei schweren Erkrankungen große Auswirkungen auf die Überlebenschancen hat. So könnten fast 5000 Menschen mehr im Jahr einen Schlaganfall überleben, wenn sie in einer Spezialklinik operiert würden.

Wer zahlt künftig was?

Nur: Wie die Veröffentlichung der Leistungsdaten aussehen soll, ist genauso unklar wie die Konsequenzen. Werden dann wegen der Statistik aussichtslose Fälle abgelehnt?
In Kraft treten soll die Reform 2024, mit einer längeren Übergangsphase. Doch bisher ist nicht klar, wer die Kosten der Umwandlung übernimmt. Zudem steht eine Analyse zur Abschätzung der Reformfolgen aus.

Darauf pocht auch der Freistaat. „Die Notwendigkeit einer Krankenhausreform steht außer Frage“, teilt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mit. Doch ohne zu wissen, was die Reform konkret für die Bevölkerung und die Kliniken bedeutet, habe man dem Eckpunktepapier nicht zustimmen können.

Teufel steckt im Detail

So sieht das auch Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG): „Die Reform trägt einige sinnvolle Überschriften“, sagt er. Aber der Teufel stecke nun mal im Detail. Die stationären Fallzahlen würden aus seiner Sicht abnehmen. Doch brauche man dann genügend ambulante Angebote.

Ob es den klammen Häusern nach der Reform wirklich besser geht, wird sich zeigen. Denn zusätzliches Geld gibt es nicht. Die BKG fordert schon jetzt eine Anpassung der Klinikzuschüsse an die Inflation.

Immerhin plant die CSU nun für Bayern eine Erhöhung von aktuell 646 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro für die Investitionsförderung – so wie es die SPD schon seit Längerem gefordert hat. Kommen die Gelder nicht, bleiben womöglich nur noch wenige Krankenhäuser übrig, die man reformieren könnte.
(Thorsten Stark)

 

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