Politik

Die Angeklagte Beate Zschäpe Anfang April - das Gericht versucht jetzt Tempo zu machen. (Foto: dpa)

03.05.2016

Urteil noch vor Weihnachten?

Neun ermordete Kleingewerbler, erschossen aus Ausländerhass. Außerdem eine tote Polizistin. Seit drei Jahren steht Beate Zschäpe für die NSU-Verbrechen vor Gericht. Vieles ist aufgeklärt, manches bleibt wohl offen. Die Richter wollen fertig werden

Drei Jahre ist es nun her. Vor dem kolossalen 70er-Jahre-Zweckbau der Münchner Justiz mitten in der bayerischen Landeshauptstadt drängen sich am 6. Mai 2013 mehr als hundert Schaulustige und Journalisten. Im fensterlosen Verhandlungssaal wird der Platz knapp. Die große Empore mit 100 Zuschauerplätzen ist bald gefüllt. Die Wachleute schließen den Zugang. Etliche bleiben draußen und verpassen den ersten Tag im NSU-Prozess. Seitdem sind nicht nur drei Jahre vergangen, sondern auch Hunderte Zeugen befragt, Tausende Aktenseiten studiert und Hunderte Anträge gestellt worden. Jeder der knapp 300 Prozesstage kostete geschätzt 150 000 Euro, der gesamte Prozess somit bisher deutlich über 40 Millionen Euro. Zwei Richter schieden aus, ihre Sitze nahmen Ersatzrichter ein, von denen der Senat vorsorglich drei bestellt hatte. Einer ist auf den Reserveplätzen noch übrig. Das muss reichen, sonst müsste alles von vorn beginnen. Genau darauf sind zwei der Angeklagten wohl aus: Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben. Unter den fünf Beschuldigten sind sie die einzigen, die in U-Haft sitzen, und zwar seit dem Auffliegen des NSU-Trios im November 2011. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überfielen damals eine Bank in Eisenach. Sie wurden ertappt, als sie auf Fahrrädern in ein Wohnmobil flüchteten. Als die Polizei sich näherte, fielen Schüsse, die beiden wurden tot gefunden. Beate Zschäpe, die fast 14 Jahre mit ihnen verbrachte, fuhr einige Tage scheinbar ziellos mit der Bahn umher und stellte sich dann der Polizei.

Jeder der knapp 300 Prozesstage kostete geschätzt 150 000 Euro

Würde der Prozess ausgesetzt und müsste von vorn beginnen - Zschäpe und Wohlleben hoffen wohl darauf, in diesem Fall aus der U-Haft entlassen zu werden. Aber diese Hoffnung dürfte trügen. Gerade erst hat das Gericht einen solchen Antrag abgelehnt. Ein weiterer, gestellt von Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert, ist noch offen. Stattdessen versucht das Gericht, Tempo zu machen. Seit einiger Zeit fällt immer häufiger das Wort Beschleunigungsgrundsatz. Der besagt, dass ein Strafprozess mit inhaftierten Angeklagten so fix wie möglich durchgezogen werden muss, damit sich die U-Haft nicht endlos hinzieht. Denn U-Häftlinge sind keine verurteilten Straftäter, sondern Angeklagte. Und für die hat die Unschuldsvermutung zu gelten. Einerseits also beschleunigt das Gericht. Serienweise lehnt der Senat seit Monaten neue Beweisanträge ab, meist mit der Begründung, sie würden selbst im ärgsten Fall nichts Neues mehr beitragen. Gleichzeitig hat das Gericht damit begonnen, zahllose Schriftstücke - Durchsuchungsbeschlüsse, Behördengutachten, Ermittlungsvermerke - vorzulesen und damit als Beweismittel einzuführen: ein Indiz dafür, dass es die Beweisaufnahme beenden will. Andererseits hat es alle Umstände aufzuklären, die für das Urteil relevant sein können. Schließlich geht es um zehn Morde, fast alle aus rassistischen Motiven, dazu zwei angeklagte Sprengstoffanschläge mit vielen Verletzten. Terror-Verbrechen, begangen mutmaßlich von zwei fanatischen und militanten Neonazis, die länger als ein Jahrzehnt im Untergrund lebten, dennoch Kontakte nach draußen hatten, von Geheimdienstleuten zeitweise förmlich umringt waren und doch bei keiner Fahndung geschnappt wurden. Die Bilanz der Beweisaufnahme dürfte nach drei Jahren so aussehen: - Sieben Morde an türkischen Gewerbetreibenden und der Mord an dem griechischen Geschäftsmann Theodoros Boulgarides 2005 in München dürften dem Gericht als geklärt gelten. Zwei Täter, Flucht auf Fahrrädern, passende Beschreibungen auf Mundlos und Böhnhardt. Tatwaffe in allen Fällen: immer dieselbe Pistole vom Typ "Ceska". Dazu Zschäpes Aussage, ihre beiden Freunde hätten ihr die Morde im Nachhinein gebeichtet. Ungeklärt dagegen, wie die Opfer ausgewählt wurden und wer die Tatorte ausspähte. Das Gericht lässt kaum erkennen, ob es diese Informationen für das Urteil braucht. - Der Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße am 9. Juni 2004: Wieder zwei Täter, wieder Fahrräder, dazu Bilder von Überwachungskameras, die die zahlreichen Zeugenaussagen stützen, auch hier passt Zschäpes Aussage. Aber wiederum: Warum Köln? Warum die Keupstraße? Offene Fragen gibt es auch zu dem anderen Bombenanschlag in Köln auf das Geschäft einer iranischen Familie.  - Zwei der Morde werfen große Fragezeichen auf. Einer ist der an Halit Yozgat, Betreiber eines Internetcafés in Kassel, am 6. April 2006. Während der Tat war ein Beamter des hessischen Verfassungsschutzes in dem Lokal. Der Beamte, der einen V-Mann aus der rechtsextremen Szene führte, will von dem Mord nichts mitbekommen haben und sei rein zufällig dort gewesen. Rätselhaft auch der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 in Heilbronn. Die Bundesanwaltschaft hält Mundlos und Böhnhardt für die alleinigen Täter. Das Motiv: Hass auf den Staat. Beate Zschäpe nannte ein anderes: Böhnhardt habe ihr erzählt, es sei um die Waffen Kiesewetters und ihres Streifenkollegen gegangen. Das habe sie ihm aber nicht geglaubt. Ungeklärt ist, ob berufliche oder private Verbindungen von Kiesewetters Onkel - Kripo-Beamter in Thüringen - in die Szene des NSU-Trios eine Rolle spielen. 

Die Plädoyersdürften mehrere Wochen dauern

Zschäpe ist für alle Verbrechen als Mittäterin angeklagt - nicht, weil sie geschossen hat, sondern als "Mitglied der terroristischen Vereinigung" namens NSU. Nur eine Tat hat sie auch nach eigenem Eingeständnis selber verübt: Sie steckte die Fluchtwohnung des Trios in Brand, nachdem sie im Radio von dem gescheiterten Banküberfall ihrer beiden Freunde Mundlos und Böhnhardt erfahren habe. Das wäre schwere Brandstiftung, möglicherweise versuchter Mord, weil sie damit ihre greise Nachbarin gefährdete. Dafür gäbe es mindestens ein Jahr, höchstens 15 Jahre Gefängnis. Mittäterschaft an allen NSU-Verbrechen könnte ihr dagegen lebenslang mit Sicherungsverwahrung einbringen. Bis zum Jahresende könne das Urteil fallen, sagen einige Prozessbeteiligte. Dafür müsste die Beweisaufnahme wohl bis zu den Sommerferien beendet sein. Danach kämen die Plädoyers, die angesichts der vielen Angeklagten und Nebenkläger mehrere Wochen dauern dürften. Es könnte aber auch anders kommen. Zur Rolle der Unterstützerszene und der Geheimdienste stehen noch mehrere Beweisanträge an. Der Senat hat sich schon einmal längere Zeit mit dem Umfeld beschäftigt. Wenn er das jetzt wieder tut, dann wäre das Ende des NSU-Prozesses auch nach drei Jahren unabsehbar. (dpa)

Kommentare (1)

  1. Dieter am 03.05.2016
    Der Staatsschutzsenat soll also die Rolle des Staates beim sogenannten NSU aufklären? Da verwechselt der Verfasser offenbar Ross und Reiter.

    Meine Prognose lautet, dass es in absehbarer Zeit kein Urteil im Prozess geben wird. Denn der Staatsschutzsenat und mithin der Staat selbst müssten dann zittern, dass ihnen dieses Urteil am nächsten Tag auf die Füße fällt. Schorlau lässt grüßen.
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.