Politik

Ludwig Spaenle (CSU), Antisemitismusbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, erläutert seine Strategie. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

13.08.2019

Vom Sportverein bis zum Landtag

Judenfeindliche Vorfälle gehören wieder viel zu oft zum Alltag. Bayerns Antisemitismusbeauftragter geht mit einer proaktiven Debatte dagegen an - mit einer Partei geht er dabei hart ins Gericht

Bayerns Antisemitismusbeauftragter Ludwig Spaenle (CSU) rechnet mit einer zeitnahen Annahme der internationalen Definition von Antisemitismus durch den Bayerischen Landtag. Die Gespräche mit Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) und allen Fraktionen - mit Ausnahme der AfD - kämen gut voran. Die AfD sei eine "politische Kraft, deren Agieren ich für sehr gefährlich halte", sagte Spaenle.

In der Partei sei eine "braune Machtübernahme" im Gange, sie sei längst der neue Ort für Rechte bis hin zu Nazis. "Die Partei geht ihren Weg ganz bewusst" und sei ein Grund für die aktuellen Klimaveränderungen in der Gesellschaft, sagte Spaenle. Auch wenn er deshalb nicht selbst das Gespräch mit der AfD suchen werde, sei er aber dennoch gesprächsbereit, sollte die Partei auf ihn zukommen.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner kündigte postwendend an: "Wir nehmen Herrn Spaenle beim Wort und werden ihn einladen." Ihre Partei setze sich stark für jüdisches Leben in Deutschland und "gegen muslimischen Fundamentalismus ein, der jüdisches Leben in Deutschland und Europa bedroht". Wenn alle relevanten Parteien an Bord wären, hätte das Vorgehen eine größere Signalwirkung.

"Das Krebsgeschwür Antisemitismus gehört leider zur Gesellschaft", sagte Spaenle. Dies zeige auch die steigende Zahl an antisemitischen Vorfällen. Um der Entwicklung Einhalt zu gebieten, brauche es neben einer Repression "mit der ganzen Härte des Rechtsstaates" auch eine Prävention durch eine "Kultur des Hinschauens" und der Zivilcourage.

Spaenle fordert positiv besetzten Diskurs über das Judentum

Dazu gehöre es, proaktiv einen positiv besetzten Diskurs über das Judentum voranzubringen, sagte Spaenle. In diesem Kontext nehme die Definition von Antisemitismus eine wichtige Rolle ein. Auf seine Anfrage hin hätten in den vergangenen Monaten von rund 90 Vereinen und Organisationen rund 60 erklärt, die international anerkannte Definition von Antisemitismus anzunehmen, sagte Spaenle. Darunter seien etwa Sportverbände, Parteien, Akademien und Gewerkschaften. Dieses Vorgehen, gezielt Organisationen anzusprechen, sei europaweit einmalig und werde weiter gehen - auch mit muslimischen Verbänden seien Gespräche für Spaenle denkbar.

Die Staatsregierung selbst hatte die Definition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken schon im Mai angenommen. Sie ist nicht rechtlich bindend, soll aber Behörden und Gesellschaft als Grundlage bei der Verfolgung von Straftaten gegen Juden und den Staat Israel dienen. Spaenle erklärte, das spiele etwa bei der Bemessung von Strafen und bei dem Erstellen von Lehrplänen eine Rolle.

Die Definition lautet: "Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein." 31 Staaten haben sie beschlossen. "Wenn große Verbände dabei sind und man das möglichst breit anlegt, dann wirkt das auch", hofft Spaenle. Zumal einige Verbände auch eine "eigene unrühmliche Geschichte" hätten.

Wichtig ist dem früheren Kultusminister der präventive Charakter seiner Strategie: "Sonst befasst man sich mit dem Thema nur, wenn wieder eine unrühmliche Sache passiert." In München waren kürzlich ein Rabbiner und seine beiden Söhne nach dem Besuch einer Synagoge beleidigt und einer von ihnen bespuckt worden. In Berlin war Ende Juli ein Rabbiner in Begleitung eines seiner Kinder von zwei Männern auf Arabisch beschimpft und bespuckt worden.
(Marco Hadem und Marco Krefting, dpa)

Kommentare (1)

  1. Obacht am 14.08.2019
    Grundgesetz Art. 3 Abs. 3

    Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen "benachteiligt" oder "bevorzugt" werden
Die Frage der Woche

Ist die geplante neue Kindergrundsicherung sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.