Politik

Gleiche Leistungen für alle? Darüber wird gerade gestritten. (Foto: doa/IMAGEBROKER, ANASTASIIA TORIANYK)

10.10.2026

Wer einzahlt, soll mehr bekommen – aber wie?

Nach den jüngsten Wahlniederlagen setzt die CDU bei der Verteilung von Sozialleistungen auf das Thema Gerechtigkeit. AfD und FDP fordern ebenfalls strengere Regeln für Migranten. SPD, Grüne, Sozialverbände und Krankenkassen widersprechen dem Unionsvorstoß dagegen in zentralen Punkten

CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann sieht „Gerechtigkeitslücken“. Es sei schwer zu begründen, dass Menschen gleichbehandelt würden, obwohl die einen nie Beiträge in die Sozialversicherung gezahlt hätten und die anderen seit 30 Jahren. Zumindest in den Jobcentern müsse Menschen mit langer Beitragszeit eine „andere Sorge und Vermittlung“ zuteilwerden. Ähnliches gelte für die Krankenversicherung.

Der neue Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag und Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, geht noch weiter. Er fordert weniger Sozialleistungen für Menschen ohne vorherige Einzahlung. Es gehe nicht um die Nationalität, Migranten wären davon aber überproportional betroffen.

Was das konkret bedeutet, bleibt offen. Fragen nach einem Konzept und den rechtlichen Hürden ließ die CDU-Pressestelle auf Anfrage der Staatszeitung unbeantwortet.

Konkreter wird die CSU. Ihr Bundestagsabgeordneter Peter Aumer hält bei der Grundsicherung „eine stärkere Differenzierung nach vorheriger Beitragsleistung“ für richtig. Wer über viele Jahre gearbeitet und das Sicherungssystem mitgetragen habe, müsse das „auch bei der eigenen Absicherung spüren“. Wie sich das bei Höhe und Ausgestaltung der Leistungen niederschlagen könnte, müsse aber „jetzt konkret geprüft werden“.

Beitragsjahre allein reichen nicht

Denn schon hier zeigt sich ein Problem: Nicht nur neu Zugewanderte haben keine oder wenige Beitragsjahre. Berufsanfänger haben kaum eingezahlt, Ehepartner und Kinder können beitragsfrei krankenversichert sein, auch viele Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Renten- oder Arbeitslosenversicherung ein. Aumer selbst räumt deshalb ein, fehlende Beitragsjahre allein sagten noch nichts darüber aus, „was jemand geleistet hat“. Kindererziehung und die Pflege Angehöriger müssten ebenfalls berücksichtigt werden.

Zudem funktionieren die Systeme völlig unterschiedlich. Die Grundsicherung wird nicht aus Beiträgen, sondern aus Steuern finanziert. Sie soll das Existenzminimum sichern. Für Ausländer gibt es je nach Aufenthaltsstatus allerdings Ausschlüsse vom Zugang.

Die SPD hält eine stärkere Staffelung bei Grundsicherung und Krankenversicherung für falsch. Deren Bundestagsabgeordneter Bernd Rützel warnt, damit werde „bewusst ein Keil in die Gesellschaft getrieben“ und Menschen würden gegeneinander aufgebracht. Er unterscheide auch nicht zwischen einem deutschen und einem zugewanderten Berufsanfänger. Bei der Rente unterstützt die SPD dagegen den Gedanken, eigene Beitragsleistungen stärker zu honorieren.

Auch das Grundgesetz setzt Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass das menschenwürdige Existenzminimum Deutschen und Ausländern gleichermaßen zusteht. Die Menschenwürde sei „migrationspolitisch nicht zu relativieren“. Langjährige Einzahler lassen sich also nicht beliebig dadurch besserstellen, dass bei Bedürftigen gekürzt wird.

Ganz ausgeschlossen ist eine Differenzierung deshalb aber nicht. Der Bonner Sozialrechtler Gregor Thüsing hält Winkels Vorschlag grundsätzlich für „durchaus machbar“. Unterschiedliche Leistungen könnten nach seiner Einschätzung rechtlich damit begründet werden, ob jemand zuvor Beiträge gezahlt hat. Die Grenze liege beim Existenzminimum: Was Menschen ohne vorherige Beitragszahlung bekommen, dürfe nicht unter das fallen, was zur Wahrung der Menschenwürde notwendig ist. Innerhalb dieses Spielraums sei die Entscheidung vor allem eine politische.

Krankenversicherung folgt dem Solidarprinzip

Anders liegt der Fall bei der Krankenversicherung. Wer gesetzlich versichert ist, erhält medizinisch notwendige Leistungen unabhängig davon, ob er erst kurz oder seit Jahrzehnten Beiträge zahlt. Der GKV-Spitzenverband lehnt eine Staffelung deshalb ab: „Wir fragen nicht, wie viel Geld jemand eingezahlt hat, wir fragen, was der Mensch braucht.“ Eine Differenzierung des medizinischen Leistungsanspruchs nach Beitragsdauer sei mit dem Solidarprinzip und einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung nicht vereinbar. Die Lösung des GKV-Spitzenverbands lautet deshalb: mehr Steuerfinanzierung statt weniger medizinische Leistungen.

Auch die Grünen nehmen das Gerechtigkeitsempfinden hinter der Debatte „ernst“, wie der Bundestagsabgeordnete Sascha Müller sagt. Weniger als das Existenzminimum oder die notwendige medizinische Versorgung gehe aber nicht. Das Existenzminimum stehe jedem Menschen „unabhängig von Leistungsfähigkeit, Herkunft oder anderen Merkmalen“ zu. Denkbar seien allenfalls zusätzliche Leistungen für langjährige Beitragszahler. Die wären angesichts „leerer Sozialkassen“ aber wiederum schwer finanzierbar.

Zusätzlich gelten sozialrechtlich sehr unterschiedliche Regeln. Neu angekommene erwachsene Asylbewerber haben bereits heute keinen vollen Leistungskatalog wie regulär gesetzlich Krankenversicherte. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht vor allem die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen, Vorsorge und Impfungen vor. Zahnersatz ist grundsätzlich nur vorgesehen, wenn er medizinisch unaufschiebbar ist. Erst nach 36 Monaten gelten grundsätzlich weitergehende Leistungen entsprechend dem Sozialhilferecht. Nach einer Anerkennung als Schutzberechtigter sieht die Lage anders aus. EU-Recht verlangt dann Zugang zur medizinischen Versorgung zu denselben Bedingungen wie für Deutsche.

Modelle stoßen auf rechtliche Grenzen

Winfried Kluth, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration, warnt deshalb im Gespräch mit der BSZ davor, die Systeme zu vermischen. Bei Kranken- und Rentenversicherung gebe es grundsätzlich „keinerlei Unterschiede zwischen Deutschen und Ausländern“. Bei der Rente hängen die Ansprüche ohnehin von Dauer und Höhe der Beiträge ab, in der Krankenversicherung gilt der Leistungsanspruch dagegen grundsätzlich vom Beginn der Versicherung an.

Einen tatsächlichen Streitpunkt sieht Kluth eher bei EU-Bürgern, die nur wenig arbeiten und ihr Einkommen mit steuerfinanzierter Grundsicherung aufstocken. Auch eine geringfügige Beschäftigung kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich den Arbeitnehmerstatus und damit einen Anspruch auf Gleichbehandlung auslösen. Die nationalen Spielräume seien deshalb gering. Wollte Deutschland den Zugang erst nach einer längeren oder umfangreicheren Beschäftigung ermöglichen, könnte dafür eine Änderung des europäischen Rechts notwendig werden. Davon zu unterscheiden seien vorgetäuschte Arbeitsverhältnisse: Gegen solche Missbrauchsfälle könne schon heute vorgegangen werden.

Ändern ließen sich die Regeln grundsätzlich. Bei der Grundsicherung müsste vor allem das Sozialgesetzbuch II geändert werden, bei der Krankenversicherung das SGB V, bei Asylbewerbern das Asylbewerberleistungsgesetz. Änderungen innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen würden keine Grundgesetzänderung erfordern. Eine Mehrheit im Bundestag kann aber weder das garantierte Existenzminimum noch EU-Recht außer Kraft setzen.

Unterstützung für strengere Regeln kommt von der AfD. Sie fordert, Drittstaatsangehörigen erst nach zehn Jahren existenzsichernder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Zugang zur Grundsicherung zu gewähren, EU-Ausländern nach fünf Jahren. Damit geht sie allerdings über den Gedanken hinaus, allein bisherige Leistung zu berücksichtigen: Der Ausländerstatus wäre zusätzlich entscheidend.

Die FDP verlangt für anerkannte Flüchtlinge einschließlich Ukrainern einen eigenen sozialrechtlichen Status mit geringeren Sozialleistungen – „soweit rechtlich zulässig“. Ein Modell, reguläre Leistungen der Krankenversicherung nach vorherigen Beitragsjahren zu staffeln, hat sie aber nicht vorgelegt.

VdK warnt vor Einschnitten

Der VdK Bayern sieht im bestehenden Sozialstaatsprinzip „kein Gerechtigkeitsproblem“. Die unterschiedlichen Systeme berücksichtigten Vorleistungen bereits auf unterschiedliche Weise: In der Rentenversicherung gilt das Prinzip, dass höhere und längere Beitragszahlungen grundsätzlich zu höheren Ansprüchen führen. Beim Arbeitslosengeld spielen vorherige Versicherungszeiten ebenfalls eine Rolle. In der Krankenversicherung dagegen gibt es keine Wartezeit, nach der erst der volle normale Leistungsanspruch entsteht.

Auch vor möglichen Folgen von Einschnitten in der Gesundheitsversorgung warnt der VdK Bayern. Je nach Ausgestaltung könnten Krankheiten sich verschlechtern oder chronisch werden und später sogar höhere Behandlungskosten verursachen. Ohne ein konkretes Modell der Union lasse sich das allerdings kaum seriös beurteilen.

Bei der Rente unterstützt der Verband dagegen den Gedanken, eigene Beiträge stärker zu honorieren. Konkret könnten Menschen mit kleiner Rente in der Grundsicherung künftig einen größeren Teil ihrer selbst erarbeiteten Rente behalten. Die Alterssicherungskommission schlägt vor, die bestehenden Freibeträge auszuweiten. Der VdK Bayern nennt das „überfällig“. Auch aus Union und SPD kommt dafür viel Zustimmung.

Der Haken: Wenn Rentner mehr von ihrer eigenen Rente behalten dürfen, muss der Staat entsprechend mehr Grundsicherung zahlen – aus Steuermitteln. (David Lohmann)

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